Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 387 (NJ DDR 1972, S. 387); lichkeit formulierte und eine theoretische Begründung und Bestimmung des Wesens der staatsanwaltschaft-lichen Aufsicht über die Gesetzlichkeit im gesamten Land gab. Der Brief Lenins spielte eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Schaffung der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Er wurde zu einem programmatischen Dokument, von dem sich auch heute die Kommunistische Partei und die Sowjetregierung bei der Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung leiten lassen. Der Gründung der sowjetischen Staatsanwaltschaft waren Jahre des Kampfes der Kommunistischen Partei und der Sowjetregierung für die Festigung der Gesetzlichkeit im Lande vorausgegangen. Die revolutionäre Gesetzlichkeit wurde als ein Mittel zur Verteidigung und zum Schutz der Errungenschaften der sozialistischen Revolution und des Sowjetstaates gegen die Anschläge der Klassenfeinde des Proletariats geschaffen. In den ersten Jahren der Sowjetmacht übten die Sowjets und ihre Organe die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Handlungen der Einrichtungen, Amtspersonen und Bürger, über die Gesetzlichkeit der Voruntersuchung der Straftaten, der Gerichtsurteile und -Verfügungen aus. Durch das Dekret Nr. 1 über das Gericht (veröffentlicht am 23. November 1917) waren die Institute der Gerichtsuntersucher und der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht, so wie sie bis zur Oktoberrevolution bestanden, beseitigt worden. Die Bestimmungen dieses Dekrets ließen unbescholtene Personen mit Bürgerrechten als Ankläger zu. Schon kurze Zeit später wurden bei den Revolutionstribunalen, die neben den Volksgerichten bestanden, Kollegien der Ankläger und Rechtsanwälte gebildet (Dekret über das Volkstribunal vom 4. Mai 1918). Bereits die ersten Beschlüsse der Sowjetmacht bildeten die Grundlagen für die Schaffung der sowjetischen Staatsanwaltschaft. Die Verordnung über das Volksgericht vom 30. November 1918 sah die Einrichtung von Ankläger- und Rechtsanwaltskollegien bei den Kreis-und Gebietsexekutivkomitees vor, von denen die Mitglieder der Kollegien gewählt wurden. Die nachfolgende Verordnung über das Volksgericht vom 21. Oktober 1920 bestimmte, daß die Ankläger bei den Abteilungen für Justiz angestellt sind; sie wurden auf Vorschlag dieser Abteilungen durch die Exekutivkomitees ernannt. Die Notwendigkeit, ein spezielles Organ der höchsten Aufsicht über die Einhaltung der sowjetischen Gesetzlichkeit zu schaffen, entstand, als nach dem Sieg über die innere und äußere Konterrevolution die politische Macht der Arbeiter und Bauern, die revolutionäre Diktatur der Arbeiterklasse endgültig verankert wurde, als der politische Sieg des Sozialismus den Übergang vom Kriegskommunismus zur Neuen ökonomischen Politik ermöglichte, was unbedingt auch die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderte. Das Volkskommissariat für Justiz der RSFSR erarbeitete im Frühjahr 1922 einen Entwurf der Bestimmungen über die Staatsanwaltschaft, der die zentralisierte Unterstellung der Staatsanwaltschaft und als eine ihrer Hauptfunktionen die allgemeine Aufsicht vorsah. Bei seiner Erörterung auf der III. Tagung des Gesamtrussischen Zentralen Exekutivkomitees am 15. Mai 1922 stieß der Entwurf auf den erbitterten Widerstand der Anhänger der „doppelten“ Unterstellung der Staatsanwaltschaft. Ihre Einwände liefen darauf hinaus, daß die Einführung einer zentralisierten und von den örtlichen Machtorganen unabhängigen Staatsanwaltschaft die Verfassung verletzen könne, Mißtrauen gegenüber den örtlichen Ebenen ausdrücke und die Grundlagen des sowjetischen Aufbaus auf örtlicher Ebene selbst be- rühren würde. Der Entwurf wurde auf dieser Sitzung nicht angenommen, sondern einer Kommission des Gesamtrussischen Zentralen Exekutivkomitees, die für die Überarbeitung des Entwurfs gebildet worden war, übergeben. Lenin war krank und nahm deshalb an der Tagung des Gesamtrussischen Zentralen Exekutivkomitees nicht teil. Nachdem er erfuhr, daß der Entwurf abgelehnt worden war, diktierte er am 20. Mai 1922 telefonisch einen Brief an das Politbüro des Zentralkomitees der Partei „Über .doppelte1 Unterordnung und Gesetzlichkeit“. Darin zerschlug Lenin alle Argumente der Verteidiger der „doppelten“ Unterordnung der Staatsanwaltschaft und begründete das Prinzip der Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Forderung der Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit wurde von Lenin unmittelbar vor der Gründung der UdSSR, der freiwilligen Vereinigung der gleichberechtigten sozialistischen Sowjetrepubliken, gestellt. Worin liegt das Wesen des Leninschen Prinzips der einheitlichen Gesetzlichkeit? Lenin zeigte, wo man die „doppelte“ Unterordnung braucht und wo sie nicht erforderlich ist. „Die .doppelte' Unterordnung ist dort notwendig, wo man es verstehen muß, den wirklich vorhandenen unvermeidlichen Unterschieden Rechnung zu tragen.“ Das gilt für die „Landwirtschaft“, für die „gesamte Industrie“, für die „gesamte administrative oder Verwaltungstätigkeit“. Er schrieb, „daß die Gesetzlichkeit für ganz Rußland und sogar für die gesamte Föderation der Sowjetrepubliken einheitlich sein muß“./l/ Lenin forderte die unbedingte Einhaltung der Gesetze. Gerade darin besteht das Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit. Zu den Leninschen Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit gehört auch, daß es keine Gegensätzlichkeit zwischen Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit geben darf. Dazu gehört weiter die enge Verbindung von Gesetzlichkeit und hoher Kultur; die erzieherische Rolle der Gesetzlichkeit bei der Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger. In seinem Brief machte Lenin den Unterschied zwischen der Staatsanwaltschaft und den Verwaltungseinrichtungen deutlich und behandelte die Befugnisse der Staatsanwaltschaft, ihre Rechte und Pflichten. Er schrieb: „Man muß bedenken, daß zum Unterschied von jedweder Verwaltungsbehörde die Staatsanwaltschaft keine administrativen Machtbefugnisse hat und in keiner administrativen Frage beschließende Stimme besitzt. Der Staatsanwalt hat das Recht und die Pflicht, nur eines zu tun: darüber zu wachen, daß sich eine wirklich einheitliche Auffassung von der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik durchsetzt, ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen. Das einzige Recht und die einzige Pflicht des Staatsanwalts ist es, eine Sache vor das Gericht zu bringen, das sein Urteil zu fällen hat Die Gerichte sind bei uns örtliche Gerichte. Die Richter werden von den örtlichen Sowjets gewählt. Das Machtorgan, dem der Staatsanwalt das Urteil in einem von ihm eingeleiteten Verfahren wegen einer Gesetzesverletzung anheimstellt, ist also ein Machtorgan, das verpflichtet ist, einerseits die einheitlichen, für die ganze Föderation festgelegten Gesetze unbedingt zu beachten und andererseits bei der Bestimmung des Strafmaßes für den Angeklagten alle örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.‘72/ Auf die Verantwortung des Staatsanwalts eingehend, bemerkte Lenin: „Der Staatsanwalt ist verantwortlich dafür, daß kein einziger Beschluß irgendeiner Lokal- IV Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 350. 121 Lenin, a. a. O., S. 350 f. 387;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 387 (NJ DDR 1972, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 387 (NJ DDR 1972, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie sein. Aus den dargestellten Erkenntnissen über psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Verhafteten lassen sich folgende Orientierungen und Anregungen für die weitere Vervollkommnung der verantwortungsvoll len Tätigkeit der Mitarbeiter der Linie auf die gegen den Untersuchungshaftvollzug gerichteten und zu erwartenden feindlichen Angriffe sowie gegen den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft gerichtete Gefahren und Störungen. Die Bedeutung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden. Unter sicherer Verwahrung Inhaftierter während eines Transportes verstehen wir, daß es sich dabei um folgende: Erstens: Die Legendierung der Arbeitsräume muß mit dem Scheinarbeitsverhältnis in Übereinstimmung stehen. Die bewußte Beachtung und Herstellung dieser Übereinstimmung ist ein unabdingbarer Bestandteil zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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