Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 375 (NJ DDR 1972, S. 375); haltung von Lohnversprechungen zu zwingen, die nicht realisiert wurden. Die Gerichte sind nicht befugt, den Werktätigen Lohn oder Gehalt im Widerspruch zu den kollektivvertraglichen Bestimmungen zuzusprechen. Nicht selten wechseln Werktätige im Vertrauen auf Zusicherungen den Betrieb und sind danach nicht nur enttäuscht, sondern erleiden auch echte Nachteile, wenn die Versprechungen nicht eingehalten werden. Gerichtliche Feststellungen ergaben, daß in diesen Fällen die Gewerkschaften von den Betrieben überwiegend keine Gelegenheit erhielten, bei den Einstellungsgesprächen mitzuwirken und dabei auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu achten. Zur Erschütterung des Vertrauens der Werktätigen zu verschiedenen Leitern kommen auch die nachteiligen Folgen der unerwünschten Fluktuation der Arbeitskräfte. Absolut wie prozentual sind die Streitfälle zurückgegangen, in denen Betriebe vom Werktätigen Lohn zurückfordern, der infolge fehlerhafter Berechnung bzw. Auszahlung oder aus anderen Umständen über den gegebenen Anspruch hinaus gezahlt wurde. Hieraus ist herzuleiten, daß die Probleme immer besser beherrscht werden, die durch den Übergang der Lohnberechnung auf zentralisierte Gehaltsstellen bei Anwendung der modernen Rechentechnik entstanden waren. Den Gerichten ist aber bekannt, daß Betriebe unter Mißachtung der hierfür geltenden Vorschriften Lohneinbehaltungen vornehmen, obwohl ihre Rückforderungsansprüche bereits erloschen sind. Der aufmerksamen Beobachtung bedarf eine Tendenz, die sich vorerst in nur wenigen Verfahren abzeichnet. Durch die Berechnung von Löhnen und Gehältern auf EDV-Anlagen tritt in Erscheinung, daß Lohnbestandteile, z. B. Gehaltsprämien für Meister, Erschwernis-und andere Zuschläge, erst mehrere Monate nach der erbrachten Arbeitsleistung berechnet und ausgezahlt werden. So verspüren z. B. Meister ihre gute oder weniger gute Arbeit in der Höhe der Gehaltsprämie erst Monate später. Auch die Übersichtlichkeit der Lohnabrechnungen läßt in verschiedenen Betrieben zu wünschen übrig. Uns scheint, daß die mit der modernen Gehaltsberechnung erstrebten Vorteile verschiedentlich in Nachteile bezüglich des Wirkens des materiellen Anreizes Umschlägen. Streitfälle aus der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen Streitfälle auf dem Gebiet der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen werden vorwiegend durch Kündigungen und fristlose Entlassungen ausgelöst. Die Gerichte stellen dabei noch immer eine Verletzung gewerkschaftlicher Mitwirkungsrechte durch die Betriebe fest. Beachtlich ist der Arbeitszeitausfall, der durch Kündigungen wie fristlose Entlassungen hervorgerufen wird, unabhängig davon, ob die Maßnahme des Betriebes berechtigt war oder nicht. Immer wieder stoßen die Gerichte darauf, daß entgegen der klaren gesetzlichen Vorschrift mit Werktätigen keine schriftlichen Arbeitsverträge abgeschlossen werden. So übte das Bezirksgericht Halle am Kombinat VEB Chemische Werke Buna Gerichtskritik, weil mit einer Kollegin, die seit 1960 ihre Tätigkeit in diesem Betrieb ausübt, 1971 noch immer kein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand. In seiner Stellungnahme zur Gerichtskritik erklärte der Generaldirektor des Kombinats, daß er den zuständigen Direktor für Kader und Bildung angewiesen habe, unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den nachträglichen Abschluß von Arbeitsverträgen schrittweise bis zum 30. Juni 1972 zu realisieren, und um zu sichern, daß bei allen Neueinstellungen schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Immerhin bestand bei Einführung des Gesetzbuchs der Arbeit ein Auftrag an die Leiter der Betriebe darin, bis zum 30. Juni 1962 zu gewährleisten, daß schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Das genannte Kombinat benötigte 10 Jahre länger, um dieser Forderung nachzukommen, die im Interesse der Rechtssicherheit der Werktätigen wie der Betriebe liegt. Streitfälle aus der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen Zu einem Drittel ist der Zugang der Arbeitsstreitfälle im Jahre 1971 auf das Ansteigen der Streitfälle aus der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen zurückzuführen. Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die Betriebe von wenigen Ausnahmen abgesehen die Konfliktkommissionen oder staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen, wenn sie die materielle Verantwortlichkeit eines Werktätigen durchsetzen wollen. Da auf keinem anderen Gebiet des sozialistischen Arbeitsrechts eine vergleichbare Regelung besteht, läßt die Zunahme derartiger Streitfälle zum Teil den Schluß zu, daß die Betriebe entschiedener Handlungen entgegentreten, durch die das sozialistische Eigentum schuldhaft geschädigt wird. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, wenn auch nicht zu übersehen ist, daß manche Betriebe völlig ungeklärte Schadensfälle den Konfliktkommissionen unterbreiten und die Bereiche des sozialistischen Binnenhandels sowie des Transports und des Nachrichtenwesens den Hauptanteil der Streitfälle stellen. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft muß insbesondere hinsichtlich der klaren Festlegung und Abgrenzung der Arbeitsaufgaben, aber auch hinsichtlich der Kontrolle des Umgangs mit dem sozialistischen Eigentum noch mehr getan werden, um Schäden entgegenzuwirken. Andere Gruppen von arbeitsrechtlichen Streitfällen Alle anderen Gruppen von arbeitsrechtlichen Streitfällen nehmen prozentual keinen beachtlichen Umfang ein. Das gilt z. B. auch für Streitfälle gemäß § 98 GBA wegen Schadenersatzes aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Obwohl viele Betriebe berechtigte Schadenersatzansprüche der Werktätigen von sich aus befriedigen, werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Betriebe die Werktätigen gar nicht erst über ihre Ansprüche aus § 98 GBA informieren oder in denen sie mit unzutreffenden Feststellungen über die Unfallursachen berechtigte Ansprüche abzuwehren versuchen. Wahrscheinlich geschieht das auch wegen der Befürchtung, daß wegen dabei festgestellter Pflichtverletzungen der eine oder andere Leiter selbst zur Verantwortung gezogen werden könnte. Die Arbeitsschutzinspektion beim Bezirksvorstand des FDGB von Groß-Berlin hat eine gewisse Anzahl von Unfallmeldungen überprüft. In 9 % der überprüften Meldungen stellten die Betriebe selbst Pflichtverletzungen fest. Die Arbeitsschutzinspektion stellte allein anhand der Unfallmeldungen aber eine Quote von 26 % der Arbeitsunfälle fest, in denen Pflichtverletzungen der Betriebe im Gesundheits- und Arbeitsschutz Vorlagen, so daß Schadenersatzansprüche der Werktätigen gemäß § 98 GBA begründet waren. Hier ergibt sich ein breites Feld vorbeugenden Wirkens, um Arbeitsunfälle überhaupt zu vermeiden, bei ihrem Eintritt aber zu gewährleisten, daß die im sozialistischen Arbeitsrecht enthaltenen sozialen Regelungen voll wirksam werden. Der relativ hohe Anteil von Streitfällen gemäß § 98 GBA an der Gesamtzahl der Streitfälle im 'Bereiche der Industrie, des Bauwesens sowie des 3 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 375 (NJ DDR 1972, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 375 (NJ DDR 1972, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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