Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 363

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 363 (NJ DDR 1972, S. 363); eintritt, in der das Gesetz dem äußeren Anschein nach nicht einmal gebrochen ist, weil es einfach „überspielt“ wird./19/ So nimmt es auch keineswegs wunder, daß in der breiten Öffentlichkeit der Bundesrepublik bewußte Vorstellungen über die Gefährlichkeit dieser Delikte und über ihre Vielfalt und Verbreitung so gut wie nicht existieren. Der Ruf der um die Gefahren dieser Verbrechen wissenden Kriminalbeamten, Staatsanwälte und Richter nach Verbesserung der Ausbildung und der Einrichtung von Spezialistengremien zur Verstärkung und' Qualifizierung des Kampfes gegen diese Verbrechen muß unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus ohne jede Wirkung verhallen. „Um die white-collar-crimes erfolgreich bekämpfen zu können, müßte man sie kennen, moralisch verurteilen und den Willen und die Möglichkeiten haben, gegen sie anzugehen. Keine dieser Voraussetzungen ist bisher erfüllt.“/20/ Im einzelnen schreibt Terstegen: „Es kann keine Rede davon sein, daß die white-collar-crimes als eine Erscheinung, die ein eigenes Gepräge aufweist und Besonderes für ihre Bekämpfung verlangt, erkannt seien. Ab und zu rücken zwar einzelne Sonderdelikte in den Vordergrund: die Bestechung, die Preisabsprachen, die Lebensmittelfälschungen und die Steuerhinterziehungen. Aber alle diese Fälle werden wie sich das deutlich in den Zuschriften an Zeitungen spiegelt im Grunde nicht ernst genommen. Die Strafverfolgung bringt im Vergleich zu den ersten aufbauschenden Pressemeldungen aus den bereits dargelegten Gründen oft nur klägliche Ergebnisse. Zudem ist aus den Zeitungsmeldungen selten zu ersehen, worum es eigentlich geht, wobei eingeräumt sei, daß dies auch nicht leicht allgemeinverständlich darzustellen ist. Selbst Anklageschriften und Urteile lassen uns zuweilen im Stich, weil sie sich darauf beschränken, punktuell jeweils die in Rede stehende Tatbestandserfüllung nachzuweisen, so daß nicht deutlich werden kann, daß es sich um ein weitgesponnenes, jahrelang aufgebautes Netz sozialwidriger Verhaltensweisen handelt Auch für die Strafverfolgungsbeamten ist es schwierig, zu erkennen, was nun wirklich gespielt wird. Um unter der Decke des anscheinend Legalen das Verbrecherische entdecken zu können, müßten sie wirtschaftlich wesentlich besser geschult sein, als es heute der Fall ist. Daß in einzelnen Fällen Staatsanwälte und Richter hervorragende Arbeit geleistet haben und leisten werden, ändert nichts daran, daß dies Einzelfälle sind. Diejenigen, die den besten Einblick haben, wie gewisse Zivilanwälte, Steuerberater und Prüfer der Finanzverwaltung, stellen ihr Wissen nicht zur Verfügung. Wohlberatene white-collar-criminals legen sich mit den Steuerbeamten auch gar nicht an, sie bezahlen die Steuern von ihren strafbaren Geschäften -r- obwohl sich einige ,Rechtsstaatler‘ über die Steuerpflicht solcher Geschäfte entrüsten und verlassen sich im übrigen auf das Steuergeheimnis Der Staat kapituliert, hier wie andernorts, wenn eine Dienststelle (z. B. Statistische Ämter) die Geheimhaltung vor der anderen (z. B. Bundesamt für Kraftverkehr) verspricht. Am weitesten ist das Wohnungsbauprämienanleihe-Gesetz gegangen, wo zugestanden wird, daß Anleihbesitz und Erträge daraus vor dem Finanzamt geheimgehalten werden dürfen, ein Recht, an dem doch nur Hinterzieher wegen der von ihnen hinterzogenen Beträge Interesse haben können. Um ein Bankgeheimnis gegenüber der Steuerverwaltung wird seit Jahren zäh gekämpft, und es ist verwaltungsmäßig schon halb zugestanden.“/21/ /19/ Darauf weisen auch Zirpins/Terstegen unumwunden hin. Vgl. Wirtschaftskriminalität, Erscheinungsformen und ihre Bekämpfung, Lübeck 1963, S. 70 ff. 720/ Terstegen, a. a. O., S. 102. 721/ Terstegen, a. a. O., S. 103. Terstegens Ausblick ist ohne Hoffnung, da ihn seine Klassenschranken hindern, den Kern des Übels, das Wesen des Kapitals, des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems als solches, zu erkennen. Die Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik hat mit der Entwicklung des Imperialismus einen vielfältigen Aufschwung/22/ genommen und konnte daher auf die Dauer auch in kriminologischen, strafrechtlichen oder kriminalistischen Abhandlungen nicht mehr verschwiegen werden. Indes ist ein wirkungsvolles Einschreiten gegen diese unerfaßte, äußerst breite Kriminalitätserscheinung ausgeschlossen. Sie wird auch der Öffentlichkeit bewußt vorenthalten. Für einen in seinem Klassendenken befangenen Kriminalisten wie Ochs stellt sich das so dar: „Schließlich ist auch ein besonderes Charakteristikum der Wirtschaftskriminalität, daß diese nicht annähernd entsprechend ihrer materiellen, moralischen und politischen Bedeutung die publicity findet, wie die sogenannte .harte Kriminalität“, also Raub, Mord, Einbruch, Erpressung, Kidnapping, Rauschgiftdelikte, Geldfälschung usw., obwohl die rein wertmäßigen Schäden der Wirtschaftskriminalität ein Vielfaches der Schäden der harten Kriminalität ausmachen. Das dürfte praktische und psychologische Gründe haben: daß ein Presseorgan nicht daran interessiert sein kann, aus eigener Initiative, d. h. durch eigene journalistische Nachforschungen, Großfirmen, mit denen über reichliche Annoncenaufträge gute Geschäftsverbindungen bestehen, anzuprangern, ist ohne weiteres verständlich, ebenso wenn solche Firmen mit dem Verleger irgendwie liiert sind.“/23/ Die „Weiße-Kragen-Kriminalität“ und das ist der wirkliche Grund für die absolut unbefriedigende Situation auf dem Gebiet des Kampfes gegen diese Straftaten als der Zwillingsbruder des Monopolkapitals ist von gleichem Macht- und Profitstreben, von gleicher Skrupel- und Gewissenlosigkeit, von gleicher Mißachtung jeglicher Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens geprägt. Unter den Bedingungen des Monopolkapitals nimmt auch in Westdeutschland die Wirtschaftskriminalität nach US-Vorbild weiter zu. Gangster-Superkonzerne in Amerika wie etwa „La Casa Nostra“ oder „Mafia“ sind mit einem Jahresumsatz von 30 Milliarden und jährlichem Profit bis zu 10 Milliarden Dollar Machtfaktoren von unübersehbarer Stärke./24/ Die Herausbildung und Entwicklung solcher „Konglomerate des Verbrechens“, wie sie die amerikanische Zeitschrift „Time“ selbst bezeichnete, geschieht nicht von ungefähr und ist keineswegs zufällig. Aus der Verbindung zwischen Geschäft und Verbrechen entstehen Gangster-Superkonzerne, denen sehr oft Menschen vorstehen, die auch auf anderen Gebieten des sozialen Bereichs schwere Verbrechen begangen haben. Denn solange wirtschaftliche Erpressungen, Bestechungen, Schwindeleien, Korruptionen und ähnliche systematisch betriebene Verbrechen der Großen der Wirtschaft und des Staates zu riesiger wirtschaftlicher und politischer Macht führen, solange wird der Mantel des Schweigens selbst über bekanntgewordene schwere Straftaten im Bereich der Wirtschaft gebreitet, erscheint das Verbrechen als „cleveres“ Geschäft und der Verbrecher als erfolgreicher „Businessman“. Sobald jedoch der „Erfolg“ ausbleibt, andere noch gerissener und mit stärkeren Machtmitteln ausgerüstet sind, fallen 1221 In seiner Arbeit „Grundfragen der Wirtschaftskriminalität“ (a. a. O.) wird von Beuter zum Ausdruck gebracht, daß nach einhelliger Meinung aller Fachleute die Dunkelziffer (Latenz) auf dem Gebiete der Wirtschaftskriminalität ausnehmend hoch ist. Der Wirtschaftskriminelle verübt seine Taten praktisch spurenlos und nach außen selbst für Eingeweihte vielfach nicht identifizierbar. 1221 Ochs, a. a. O., S. 402 ff. /24/ Vgl. dazu Bauemecho vom 17. September 1969. S. 2: vgl. auch „Die Kosten der Kriminalität in den USA“, U. S. News and world report vom 26. Oktober 1970. 363;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 363 (NJ DDR 1972, S. 363) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 363 (NJ DDR 1972, S. 363)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X