Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 359 (NJ DDR 1972, S. 359); ner und 94 Dorfbewohner. Von den ersteren kamen 19 (15,7%) erneut mit dem Strafrecht in Kollision. Von den zweiten begingen 15 (15,9 %) erneut eine Straftat. Diese Angaben zeigen, daß in beiden Gruppen der Wohnort keinen wesentlichen Einfluß auf die Erfolglosigkeit der bedingten Einstellung hat. Zum Zeitpunkt erneuter Verurteilungen Mit Rücksicht darauf, daß die bedingte Einstellung eng mit der Bewährungszeit verbunden ist, haben wir untersucht, wie sich der Zeitpunkt der erneuten Verurteilung darstellt. Von 154 verurteilten jungen Menschen, die erneut eine Straftat begangen haben, wurden 65 (42,2 %) während der Bewährungszeit bestraft. Bei den Erwachsenen dagegen unterscheidet sich das Ergebnis nur minimal, da während des Zeitraums, in dem die bedingte Einstellung widerrufen werden kann, von 204 Untersuchten 87 (42,6 %) erneut verurteilt wurden. Der verhältnismäßig geringe Unterschied zwischen den erneut Verurteilten während oder nach der Bewährungsfrist sowie der fast nicht festzustellende Unterschied zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist überraschend. Nach den Arten der Straftaten ergibt sich folgendes: Bei Straftaten gemäß Art. 132 bis 133 StGB wurden während der Bewährungsfrist 30,2 % der Verurteilten erneut verurteilt, nach Straftaten gemäß den Art. 237 bis 241 44,2 %, nach Straftaten gemäß Art. 257 53,1 % und nach Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum 36,5%. Es tritt hier eine sichtbare und ernsthafte Verschiebung des Zeitpunkts der erneuten Straffällig- keit in Erscheinung. Mit Ausnahme der wegen Straftaten nach Art. 257 StGB Verurteilten trat der Rückfall zu einer strafbaren Handlung am häufigsten nach Ablauf der Bewährungszeit auf./8/ Die obigen Untersuchungen weisen ebenso wie die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft darauf hin, daß es unrichtig ist, die Einschätzung der Wirksamkeit der bedingten Einstellung auf Angaben zu stützen, die die Widerrufsfälle der eingestellten Strafe betreffen, da dies nicht ein mit der Wirklichkeit übereinstimmendes Bild erbringt. Auch die nur summarische Einschätzung der Nützlichkeit einer gegebenen Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellt eine Resultante vieler Faktoren dar, die in dieser Richtung einen bestimmten Einfluß ausüben. Die Untersuchungen zeigten auch, daß die Erfolglosigkeit der Einstellung im allgemeinen verhältnismäßig gering, bei den Verurteilten der einzelnen Arten von Straftaten jedoch unterschiedlich ist. Eine ähnliche Unterschiedlichkeit tritt auch zwischen Straftaten Jugendlicher und Erwachsener in Erscheinung. Die erreichten Ergebnisse weisen auf die Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidungen auf dem Gebiet der bedingten Einstellung hin. (Der vorstehende Beitrag ist eine von Dr. Keil, Berlin, besorgte und geringfügig gekürzte Übersetzung aus der Zeitschrift „Przeglqd Penitencjarny“, Warschau 1970 Heft 1, S. 47 ff. D. Red.) /8/ Vgl. W a s i k , „Die Zelt für den Rückfall zu einer Straftat nach einer verurteilenden Entscheidung“, Nowe Prawo 19C9, Nr. 7/8. Recht und Justiz im Imperialismus Dr. DIETMAR SEIDEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Erscheinungsformen und Hintergründe der Wirtschaftskriminalität in der BRD Daß unter den Bedingungen der Diktatur des Monopolkapitals die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden, ist eine marxistische Erkenntnis, die mittlerweile auch von berufsmäßigen Ignoranten des Marxismus-Leninismus und Apologeten des Monopolkapitals begriffen zu werden scheint. Der Imperialismus als parasitärer und sterbender Kapitalismus bringt es gesetzmäßig mit sich, daß die übergroße Mehrheit des Volkes von immer wenigeren Multimillionären ausgebeutet wird und „alle Errungenschaften menschlicher Arbeit -und des Geistes den Gesetzen des Profits“/l/ unterworfen werden. Hier gedeihen Korruption und Betrug, Mord und Vergewaltigung; es ist die den Antihumanismus gesetzmäßig erzeugende Profitjagd, die alles beiseite schiebt, was an menschlichen Werten existiert und für die Existenz einer menschlichen Gesellschaft lebensnotwendig ist. „Die Bourgeoisie, wo sie zur Herrschaft gekommen“, so wird bereits im Manifest der Kommunistischen Partei festgestellt, „hat alle feudalen, patriarchalischen, idyllischen Verhältnisse zerstört. Sie hat die buntschek-kigen Feudalbande, die den Menschen an seinen natürlichen Vorgesetzten knüpften, unbarmherzig zerrissen und kein anderes Band zwischen Mensch und Mensch übriggelassen, als das nackte Interesse, als die gefühllose ,bare Zahlung*. Sie hat die heiligen Schauer der frommen Schwärmerei, der ritterlichen Begeisterung, der spießbürgerlichen Wehmut in dem eiskalten Wasser /l/ Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED. Berlin 1971, S. 20. egoistischer Berechnung ertränkt. Sie hat die persönliche Würde in den Tauschwert aufgelöst und an die Stelle der zahllosen verbrieften und wohlerworbenen Freiheiten die eine gewissenlose Handelsfreiheit gesetzt. Sie hat, mit einem Wort, an die Stelle der mit religiösen und politischen Illusionen verhüllten Ausbeutung die offene, unverschämte, direkte, dürre Ausbeutung gesetzt.“ I'll Auf diesem Hintergrund hat sich in den imperialistischen Staaten eine Kriminalität etabliert, die nicht gegen das Gesetz, sondern mit dem Gesetz betrieben wird, sind „seriöse“ Geschäfte und kriminelle Betrugsunternehmen, Bankrotteure, Steuerdefraudanten und Schwindelfirmen eins geworden, und es ist kaum noch jemand in der Lage, das eine vom anderen zu unterscheiden. So muß denn auch der Kölner Strafrechtler Prof. Dr. Lange feststellen: „Handwerk mit Brecheisen und Schneidbrenner hat keinen goldenen Boden; Safeknacker, Räuber und Diebe leben kärglich. Ihre Kollegen am Schreibtisch hingegen, deren Tatwerkzeuge Hauptbuch und Bankkonto, Zeitungsannonce und Vertragsformular sind, die Bilanzen frisieren, Schwindelunternehmen dirigieren und Pleiten arrangieren, erwirtschaften spielend das Millionenfache dessen, was die Krauter der Gewaltkriminalität bei ihren Streifzügen mühselig zusammenkratzen.“/3/ 121 Manifest der Kommunistischen Partei; Marx/Engels, Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Berlin 1959, S. 26. /3/ Zitiert nach: „Tatwaffe Bilanz mit Hilfe des Gesetzes“. Der Spiegel (Hamburg) 1971. Nr. 32, S. 40. 359;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Personenzusamraen-schlösee und deren Tätigwerden gegen die Rechteordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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