Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 358 (NJ DDR 1972, S. 358); In der Gruppe der Dorfbevölkerung erwies sich unter den jungen Menschen die bedingte Einstellung gegenüber 52 Verurteilten als erfolglos; das ergibt einen Kriminalitätsrückfall von 19,8 % Unter den Erwachsenen war die Erfolglosigkeit dagegen geringer, weil nur 72 Personen (9,8 °/o) erneut Straftaten begingen. In der städtischen Gruppe wurden von den jungen Menschen 102 Personen (26,5 %) zu Rückfalltätern. Unter den Erwachsenen trat dagegen bei 132 Verurteilten eine Erfolglosigkeit der Strafe in Erscheinung, das sind 13,3%. Aus diesen Angaben folgt, daß Erwachsene ohne Rücksicht auf den Wohnort seltener zu strafbarem Handeln zurückkehren als junge Menschen. Das Bild der Rückfallkriminalität weist demnach auf die Notwendigkeit hin, Strafaussprüche mit bedingter Einstellung insbesondere gegenüber erwachsenen Personen zu erweitern, und zwar ohne Rücksicht auf den Wohnort der Straftäter. Der Einfluß der Deliktsart auf die Wirksamkeit der bedingten Einstellung Die Gesamtzahl der wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Art. 132 und 133 StGB) Verurteilten betrug 393, von denen 63 (16 %) erneut strafbare Handlungen begingen. Unter den Verurteilten befanden sich 78 junge Menschen', und von ihnen kehrten 18 (23,1 %) zu Straftaten zurück. Erwachsene Personen gab es dagegen 315, von denen 45 (14,3 %) rückfällig wurden. Wenn wir den Wohnort der wegen dieser Kriminalitätsart Verurteilten in Rechnung stellen, dann erweist sich, daß von 217 erwachsenen Städtern 33 Personen (15,2 %) zu strafbaren Handlungen zurückkehrten. Dagegen begingen von 98 Dorfbewohnern 12 (12,2%) erneut strafbare Handlungen. Innerhalb der Gruppe der jungen Menschen wohnten 53 Verurteilte in den Städten, von ihnen begingen 14 (26,4%) erneut strafbare Handlungen. Auf dem Dorf wohnten dagegen 25 Personen, die bedingte Einstellung erwies sich in bezug auf 4 Personen (16 %) als erfolglos. Die hier aufgetretenen prozentualen Unterschiede zwischen den in den verschiedenen Lebensbereichen wohnhaften Personen spielen demnach beim Kriminalitätsrückfall keine grundlegende Rolle. Wegen Straftaten gegen die Gesundheit (Art. 237, 239, 240 und 241 StGB) wurden insgesamt 533 Personen verurteilt. Von diesen Personen begingen 481 keine strafbare Handlung mehr, während sich bei 52 Personen 9,8 %) die bedingte Einstellung als erfolglos erwies. Bereits daraus ergibt sich, daß die Personen, die wegen Straftaten gegen die Gesundheit mit dieser Maßnahme strafrechtlicher Verantwortlichkeit belegt wurden, eine weitaus geringere Rückfälligkeit aufweisen als die Gruppe der nach den Art. 132 und 133 StGB verurteilten Personen. Unter den Verurteilten befanden sich 123 junge Menschen, von denen 21 Personen (17,1 %) zu strafbaren Handlungen zurückkehrten. Erwachsene gab es dagegen 410; bei ihnen war die Strafe in bezug auf 31 Personen (7,6 %) erfolglos. Die hier auftretenden prozentualen Unterschiede in der Rückfallkriminalität sind ernster als die entsprechenden Unterschiede bei Straftaten gemäß den Art. 132 und 133 StGB. Bei der Berücksichtigung des Wohnorts der wegen Straftaten gegen die Gesundheit Verurteilten erhalten wir folgendes Bild: Von den Erwachsenen wohnten 329 Personen in Städten, und von ihnen begingen 19 (7,9 %) erneut eine Straftat. Auf dem Dorf wohnten dagegen 171 Personen, von denen 12 (7%) zu strafbarem Handeln zurückkehrten. Von den 75 jungen Stadtbewohnern begingen 16 (21,2 %) erneut strafbare Hand- lungen, von 48 Dorfbewohnern dagegen nur 5 (10,4 %). Ähnlich wie bei den Straftaten nach den Art. 132 und 133 StGB lassen auch hier die dargelegten prozentualen Unterschiede zwischen den in den Städten und auf dem Dorfe wohnhaften Verurteilten keine aussagekräftigen Schlußfolgerungen zu. Der einzige Unterschied, der hier in Erscheinung tritt, ist die fast gleiche Erfolglosigkeit der bedingten Einstellung sowohl bei den erwachsenen Stadtbewohnern als auch bei den erwachsenen Dorfbewohnern. Als nächste Gruppe wurden die wegen Diebstahls von persönlichem Eigentum nach Art. 257 StGB Verurteilten untersucht. Von den insgesamt 466 Personen kehrten 338 nicht zu strafbarem Handeln zurück, während sich bei 128 Personen (27,5 %) die bedingte Einstellung als erfolglos erwies. Nach der Untersuchung von drei Gruppen der Straftäter stellte sich heraus, daß der höchste Rückfall in dieser letzten Gruppe in Erscheinung tritt; das ist auch in der allgemeinen Kriminalität feststellbar. Die Erfolglosigkeit ist am geringsten bei den Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Gesundheit (9,8 %), höher liegt sie beim Widerstand gegen die Staatsgewalt (16 %) und ist am höchsten bei Diebstahl von persönlichem Eigentum (27,5%). In der untersuchten Gruppe waren von 466 Personen 231 junge Menschen, von denen 81 (35,1 %) erneut Straftaten begingen. In beiden Altersgruppen der Verurteilten tritt bei dieser Straftatengruppe eine bedeutend höhere Rückfälligkeit auf als in den zuvor untersuchten Straftatengruppen. Hier ist der prozentuale Unterschied des Rückfalls zwischen Erwachsenen und jungen Menschen wesentlich. Nach der Untersuchung des Einflusses des Wohnorts der wegen Straftaten nach Art. 257 StGB Verurteilten auf die Strafrückfälligkeit wurde festgestellt, daß von den Erwachsenen 134 Personen in der Stadt wohnten und davon 33 (24,6 %) erneut straffällig wurden. Dagegen begingen von den 101 auf dem Dorf wohnenden Verurteilten 14 (13,8 %) erneut Straftaten. Unter den jungen Tätern hatten wir 143, die in der Stadt, und 88, die auf dem Dorf wohnten. Von den ersteren kehrten 55 (38,5 %) zu Straftaten zurück, während von den zweiten 26 (29,5 %) mit dem Strafrecht in Kollision kamen. Die Unterschiede, die sich in dieser Gruppe der Untersuchten beim Rückfall zu Straftaten hinsichtlich der beiden Altersgruppen in Abhängigkeit vom Wohnort ergeben, sind ernsthafter als in den zuvor untersuchten Gruppen. Schließlich wurde die Gruppe der wegen Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum Verurteilten untersucht. Von 978 Personen haben 863 keine Straftaten mehr begangen, während 115 (11,8%) erneut straffällig wurden. Vergleicht man dieses Ergebnis mit den zuvor untersuchten Gruppen, so ergibt sich, daß die Rückfälligkeit nach Ausspruch der bedingten Einstellung in der Gruppe der Straftaten gegen die Gesundheit sowie in der Gruppe der Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum am niedrigsten ist. In der untersuchten Gruppe befanden sich 215 junge Menschen und 763 Erwachsene. Bei den jungen Menschen erwies sich die Strafe bei 34 Verurteilten (15,8 %) als erfolglos. Von den 763 Erwachsenen kehrten 81 Personen (10,6%) zu strafbaren Handlungen zurück. Zum Lebensraum läßt sich folgendes sagen: Von den Erwachsenen wohnten 426 in Städten; von ihnen kehrten 53 (12,4 %) zu strafbarem Handeln zurück. Zu den Dorfbewohnern zählten dagegen 337 Personen, von ihnen verübten 28 (8,3 %) erneut Straftaten. In der Gruppe der jungen Menschen gab es 121 Stadtbewoh- 358;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 358 (NJ DDR 1972, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 358 (NJ DDR 1972, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

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