Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 344

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 344 (NJ DDR 1972, S. 344); nen, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen weiter erhöht werden kann. Heute kann eingeschätzt werden, daß sich diese Arbeitsgruppen als eine neue Methode zur Erfüllung spezifischer Aufgaben der Rechtspflege im- Kreis Merseburg bewährt haben. Die Arbeitsgruppen für Kriminalitätsvorbeugung sind ein Organ der örtlichen Räte. Sie konzentrieren ihre Tätigkeit speziell auf Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung und der Wiedereingliederung sowie auf die Durchsetzung der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751). Da sie direkt den Räten unterstellt worden sind, können diese sofort über notwendige einzuleitende Maßnahmen informiert werden, entsprechende Beschlüsse fassen und in Abstimmung mit den Rechtspflegeorganen Weisungen erteilen. Das erhöht die Wirksamkeit der einzuleitenden Maßnahmen. Die Arbeitsgruppen werden von einem Ratsmitglied geleitet. Sekretär der Gruppen ist jeweils ein Mitarbeiter der Abteilung für Innere Angelegenheiten der Räte. Damit wird die unmittelbare Verbindung zu den Räten gewährleistet, was eine schnelle Information und ein schnelles Reagieren ermöglicht. Den Arbeitsgruppen gehören Vertreter der Fachbereiche des örtlichen Rates, der gesellschaftlichen Organisationen, der Sicherheitsorgane, der Schulen, der Betriebe, der Schiedskommissionen, der Jugendhilfeausschüsse, der Nationalen Front und Vertreter anderer Institutionen an. Bei der Behandlung spezifischer Probleme können weitere Bürger und Fachleute zu den Beratungen hinzugezogen werden. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden durch den Rat in ihre Funktion berufen. Sie können auch nur durch ihn von ihrer Funktion entbunden bzw. abberufen werden. Die Arbeitsgruppen arbeiten nach einem Arbeitsplan, der alle Aufgaben auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung erfaßt und koordiniert. Durch die Tätigkeit der Arbeitsgruppen wird die Eigenverantwortung der örtlichen Räte und ihrer Fachbereiche, der Betriebe, gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen auf dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet gefestigt, die Zusammenarbeit koordiniert und damit die Massenwirksamkeit erhöht. Die Probleme können dort entschieden werden, wo sie am sachkundigsten beurteilt werden können. So wird in regelmäßigen Beratungen wenn notwendig auch außerplanmäßig das Kriminalitätsgeschehen auf dem Territorium der Stadt oder der Gemeinde analysiert, und es werden die sich daraus ergebenden Maßnahmen festgelegt. Zu diesen Beratungen werden von Fall zu Fall Vertreter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane des Kreises hinzugezogen, die die notwendigen Hinweise und Orientierungen auf sich entwickelnde Schwerpunkte geben. Um eine einheitliche Arbeitsweise der Arbeitsgruppen der örtlichen Räte für Kriminalitätsvorbeugung zu erreichen, wurde vom Rat des Kreises eine Ordnung erarbeitet, die z. Z. allen Räten der Städte und Gemeinden, den Leitern der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane sowie den ständigen Kommissionen zur Diskussion unterbreitet wurde, um sie dem Kreistag zur Beschlußfassung vorzuschlagen. Die Organe der Rechtspflege haben die Bildung dieser Arbeitsgruppen und ihre Tätigkeit gefördert und ihnen Anleitung und Unterstützung bei der Lösung ihrer Aufgaben gewährt. Zur Wiedereingliederung Strafentlassener Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der Arbeitsgruppen ist die Vorbereitung der Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Personen in das gesellschaftliche und berufliche Leben. Die Arbeitsgruppen entwickeln differenzierte Betreuungsprogramme. Besonders für die Strafentlassenen, die mehrfach vorbestraft sind und bei denen auf Grund ihrer Persönlichkeit besondere Schwierigkeiten zu erwarten sind, werden spezifische Wiedereingliederungsmaßnahmen festgelegt, um die Wiedereingliederung wirksam zu gestalten. Dazu gehören sowohl die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes möglichst im ehemaligen Betrieb, soweit nicht rechtliche oder erzieherische Gründe dagegen sprechen, als auch soweit erforderlich die Bereitstellung des notwendigen Wohnraums. Mit dem Betriebskollektiv und den Angehörigen des zur Entlassung kommenden Bürgers werden Aussprachen geführt und notwendige Verhaltensmaßregeln festgelegt. Im Betrieb wird ein geeigneter Betreuer gewonnen. Bewährt haben sich die Arbeitsgruppen auch bei der Vorbereitung langfristiger Wiedereingliederungsmaßnahmen für solche Täter, die mehrjährige Freiheitsstrafen zu verbüßen haben. Die Arbeitsgruppen nehmen einerseits darauf Einfluß, daß die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen frühzeitig im Wohnort getroffen werden, und gewährleisten andererseits, daß die Betriebe eine ständige Verbindung zur Leitung der Strafvollzugseinrichtung und vor allem auch mit dem Strafgefangenen aufrechterhalten. Dadurch wird auch im Betrieb die langfristige Vorbereitung der Wiedereingliederung gesichert und der Erziehungsprozeß des Verurteilten im Strafvollzug unterstützt. Bei mehrfach Vorbestraften, bei denen in den vorangegangenen Wiedereingliederungsprozessen besondere Schwierigkeiten aufgetreten sind, werden vor der Entlassung des Strafgefangenen von den Arbeitsgruppen Experten (Ärzte, Pädagogen, Psychologen u. a.) konsultiert, um ggf. spezifische Vorbereitungsmaßnahmen für die Wiedereingliederung treffen zu können. Schließlich geben die Arbeitsgruppen Empfehlungen an gesellschaftliche Organisationen, damit diese sich am weiteren Erziehungsprozeß des Strafentlassenen aktiv beteiligen. Solche Empfehlungen werden auch dem örtlichen Rat, seinen Fachbereichen, den Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen, die zu erneuter Straffälligkeit des aus der Strafhaft Entlassenen führen können, vermittelt. Die Reaktion der angesprochenen Einrichtungen wird regelmäßig kontrolliert. Zur Erfassung von Personen mit gesellschaftlichem Fehlverhalten Die Arbeitsgruppen im Kreis Merseburg haben auch solche Personen erfaßt, bei denen Anzeichen eines gesellschaftlichen Fehlverhaltens entsprechend § 2 der Gefährdeten-Verordnung vorliegen, ohne daß mit ihnen wegen ihres negativen Verhaltens bereits ein Betreuungsprogramm abgeschlossen werden mußte. Durch Einleitung von Beratungen vor den gesellschaftlichen Gerichten, vor Arbeits- und anderen Kollektiven sowie durch die sofortige Festlegung erzieherischer Maßnahmen soll verhindert werden, daß diese Personen straffällig werden. Von den im Jahre 1971 bekannt gewordenen gefährdeten Personen konnten bei 23,7 % der Erfaßten durch das sofortige Eingreifen der Arbeitsgruppen positive Erfolge erzielt werden. 18,7 °/o befinden sich noch in einem Erziehungsprozeß, der berechtigte Aussicht auf einen erfolgreichen Verlauf hat. Das sind zusammen 42,4% der erfaßten gefährdeten'Personen, die sich durch die gesellschaftlichen Bemühungen wieder gesellschaftsgemäß verhalten. Lediglich bei 7,2 % dieser Bürger mußte Anzeige nach § 249 StGB erstattet werden. Mit den übrigen Personen wurde ein Betreuungsprogramm abgeschlossen. 344;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 344 (NJ DDR 1972, S. 344) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 344 (NJ DDR 1972, S. 344)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Diensteinheit übertragen, die den HauptSchwerpunkt bei der Sicherung dieses Dienstobjektes darstellt und die am besten und sachkundigsten die auftretenden Vorkommnisse lösen kann. Als Funktionalorgan des Leiters der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert.

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