Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 333 (NJ DDR 1972, S. 333); Informationen Am 4. Mai 1972 berieten der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik und der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer in einer gemeinsamen Sitzung Probleme der weiteren Ausgestaltung des sozialistischen Arbeitsrechts. Der Beratung lagen eine Information des Staatssekretärs für Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat der DDR, Prof. Dr. Supranowitz, sowie die Ergebnisse von Untersuchungen über die Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts durch Arbeitsgruppen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik in den Kreisen Guben und Mittweida zugrunde. In der Beratung wurde deutlich, daß eine wichtige Voraussetzung zur Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED gestellten Forderung nach der schrittweisen Ausgestaltung des sozialistischen Arbeitsrechts darin besteht, das geltende Arbeitsrecht, das sich in der Praxis bewährt hat, in den Betrieben eine wichti"0 Rolle spielt und grundlegende Orientierungen für die Gestaltung und Weiterentwicklung der sozialistischen Arbeitsrechtsverhältnisse enthält, konsequent durchzusetzen. Dazu ist notwendig, das Gesetzbuch der Arbeit so zu nutzen, daß es die schöpferischen Kräfte der Werktätigen bei der Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED gestellten Hauptaufgabe entfalten hilft, die Leitungstätigkeit in den Betrieben, insbesondere durch Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung, verbessert und die sozialistische Arbeitsmoral und Disziplin erhöht. Die bei der Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts zu sammelnden Erkenntnisse, die Erfahrungen der Sowjetunion und anderer sozialistischer Länder bei der Arbeitsgesetzgebung und der Anwendung des Arbeitsrechts, die theoretische Durchdringung neuer arbeitsrechtlicher Probleme und die Lösung herangereifter Fragen durch schrittweise Regelung sind wichtige Grundlagen für die Gestaltung eines neuen Gesetzbuches der Arbeit. Dieses muß insbesondere dazu beitragen, daß die breite Einbeziehung der Arbeiterklasse in die Leitung und Planung gewährleistet, die Einheit von Rechten und Pflichten im Arbeitsprozeß durchgesetzt, die Verantwortung der Leiter und jedes Werktätigen genau bestimmt, die Einhaltung des sozialistischen Arbeitsrechts und die Kontrolle hierüber zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit und das sozialistische Arbeitsrecht insgesamt für jeden Werktätigen überschaubar und verständlich wird. * In seiner Sitzung am 10. Mai 1972 nahm das Präsidium des Obersten Gerichts Berichte der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts über die Durchsetzung der Präsidiumsbeschlüsse vom 5. Mai und 9. Juli 1971 und des Direktors des Stadtgerichts von Groß-Berlin über die Anwendung der Geldstrafe entgegen. In diesem Zusammenhang weist das Präsidium auf folgende Probleme hin: 1. Die Beschlüsse des Obersten Gerichts vom 5. Mai und 9. Juli 1971 sind für einen langen Zeitraum von grundsätzlicher Bedeutung und beeinflussen wesentlich die Qualität, Effektivität und Rationalität der Strafrechtsprechung. Das Präsidium orientiert die Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte auf die kontinuierliche Einschätzung der Einheit von Qualität und Rationalität der Strafrechtsprechung und die Gemeinschaftsarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen auf diesem Gebiet. Die operative Tätigkeit der Senate und Inspektionsgruppen ist zu verstärken und das Mittel der Kassation durch die Präsidien der Bezirksgerichte noch besser zu nutzen. Die Probleme der Verwirklichung der Geldstrafen sind in der Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte stärker zu beachten. 2. Von besonderer Bedeutung ist die Einschätzung der unterschiedlichen Praxis der Kreisgerichte bei der An-. Wendung der Geldstrafen und des Strafbefehlsverfahrens und bei der Festsetzung der Höhe der Geldstrafen. In Auswertung des 2. Plenums des Obersten Gerichts kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, in der Rechtsprechung deliktsspezifisch die Kriterien für die differenzierte Anwendung der Geldstrafe herauszuarbeiten. 3. Beim Erlaß eines Strafbefehls ist insbesondere zu prüfen, ob die Handlung eine Straftat darstellt oder als Ordnungswidrigkeit bzw. Verfehlung zu qualifizieren ist; die objektive Schädlichkeit der Handlung, der Grad der Schuld oder die Persönlichkeit des Täters die Durchführung einer Hauptverhandlung erfordern. Auf Einladung des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik, Dr. Streit, weilte unter Leitung des Mitglieds des Kollegiums der Staatsanwaltschaft der Demokratischen Republik Vietnam, Genossen Nguyen Quoc Hong, eine Delegation leitender Staatsanwälte der DRV in Berlin. Die Gäste, die sich mit der Rolle und den Aufgaben des sozialistischen Rechts sowie mit der Rechtsanwendung in der DDR vertraut gemacht haben, wurden auch vom Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Toeplitz, und vom Leiter der Hauptabteilung Kriminalpolizei im Ministerium des Innern. Oberst Nedwig, empfangen. Auf einem gemeinsamen Kampfmeeting mit allen Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft der DDR wurde den Gästen aus der DRV von Mitgliedern der Kampfgruppe die brüderliche Solidarität aller Staatsanwälte der DDR versichert und ihnen erklärt, daß die Staatsanwaltschaft alles tun werde, um den heldenhaften Kampf des vietnamesischen Volkes zu unterstützen. Das komme insbesondere darin zum Ausdruck, daß die Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft seit 1965 regelmäßig ein Prozent ihres Monatseinkommens auf das Solidaritätskonto für Vietnam überweisen. Der Leiter der vietnamesisdien Delegation, Genosse Nguyen Quoc Hong, dankte für diesen Beweis der Solidarität und erklärte, daß die Solidarität der Bevölkerung der DDR für den Kampf des vietnamesischen Volkes gegen die Aggression des USA-Imperialismus eine große Hilfe und Ausdruck des proletarischen Internationalismus sei, der beide Völker vereine. Der Beirat des Ministers der Justiz für Aus- und Weiterbildung beriet am 20. April 1972 unter Leitung von Staatssekretär Dr. Ranke über das von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft vorgelegte Lehrprogramm zur Weiterbildung von Führungskadern der Rechtspflegeorgane. In den Weiterbildungslehrgängen sollen die leitenden Funktionäre aller Rechtspflegeorgane befähigt werden, mit den spezifischen Mitteln des sozialistischen Rechts zur Lösung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe beizutragen. Anliegen der Lehrgänge wird insbesondere sein, die sich aus den Beschlüssen des VIII. Parteitags der SED ergebenden politischen, ideologischen und kulturell-geistigen Aufgaben schöpferisch, mit Prinzipientreue, Initiative und hoher gesellschaftlicher Aktivität durchsetzen zu helfen. Die Mitglieder des Beirats stimmten dem Lehrprogramm zu. Sie wiesen darauf hin, daß der Nutzen der Weiterbildung vor allem daran zu messen sei, wie es gelingt, den Bedürfnissen der leitenden Kader der Rechtspflegeorgane gerecht zu werden. Innerhalb der Lehrveranstaltungen sei dem Erfahrungsaustausch große Bedeutung beizumessen, weil damit bewährte Erkenntnisse verallgemeinert und in der täglichen Leitungspraxis nutzbar gemacht werden können. Die Vertreter der zentralen Rechtspflegeorgane versicherten, daß sie entsprechend der ihnen übertragenen Aufgaben die Deutsche Akademie für Staats- und 337;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 333 (NJ DDR 1972, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 333 (NJ DDR 1972, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß bei vorliegendem operativen Material die Beweis läge bezüglieh der vorliegenden Straftat eindeutiger ist als bei Verdachtshinweisprüf ungen ohne operativ erarbeiteten Erkenntnisstand.

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