Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 330 (NJ DDR 1972, S. 330); net, daß jeder Süchtige dem Staat 1,4 Millionen Mark an ausgefallenem Sozialprodukt kostet./63/ Die ständige Zunahme der Kosten für das Heer der Behinderten, für zusätzliche Krankenhäuser, für Pflegepersonal und Experten, aber auch für den Ausbau der Zwangsorgane zur Verfolgung von Rauschgifttätern hat die staatsmonopolistische Führungsschicht der imperialistischen Länder auf den Plan gerufen. Erst kürzlich erklärte Nixon, daß die USA-Regierung die Ausgabe für die Verfolgung von Rauschgiftschmugglern, für Forschung und vorbeugende Maßnahmen sowie für die Behandlung von Süchtigen auf fast 600 Millionen Dollar im Haushaltsjahr 1973 gesteigert habe. Allein für die Verfolgung von Rauschgiftverbrechen sollen dabei 229 Millionen Dollar zur Verfügung stehen, was eine Verzehnfachung der entsprechenden Ausgaben gegenüber dem Jahre 1969 bedeutet./64/ Im Zentrum der staatsmonopolistischen Regulierungsmaßnahmen steht die Erhaltung bzw. Regenerierung der Ware Arbeitskraft der durch Rauschgift Gefährdeten. So werden die aus Vietnam in die USA zurückkehrenden Soldaten zwangsweise einem Test unterworfen, durch den ihre Süchtigkeit festgestellt werden kann. Süchtige Vietnamheimkehrer werden auf das bereits erwähnte Methadon umgestellt, das zwar ebenso süchtig macht wie beispielsweise Heroin, jedoch eine gewisse Arbeitsfähigkeit wieder herstellt./65/ Für diesen Zweck wird die Entlassung der von der Rauschgiftsucht betroffenen US-Soldaten aus den Streitkräften bis zu ihrer „Heilung“ zurückgestellt. Auch in der BRD sind die Herrschenden durch eine unglaubliche Eskalation des Rauschgiftmißbrauchs aufge-schreckt worden, die zu einer „nahezu epidemischen Ausdehnung des Drogenkonsums auch auf die jüngeren Jahrgänge der 12- und 13jährigen“ geführt hat./66/ BRD-Justizminister Jahn beklagte erst kürzlich „die Folgewirkungen, die nur schwer zu überschauen sind, von den durch die Rauschmittelsucht bedingten besonderen Formen der Kriminalität bis hin zu den schweren wirtschaftlichen Schäden .‘767/ (Hervorhebung von mir P. P.). Nach offiziellen Angaben wurden in der BRD im Jahre 1971 von Bund und Ländern 18,8 Millionen Mark für die Bekämpfung der Rauschmittelsucht bereitgestellt. Außerdem habe die durch die Gemeinden für den gleichen Zweck ausgegebene Summe, die auf Schätzungen beruht, „mindestens die Höhe erreicht, die von Bund und Ländern geleistet wurde“./68/ Für das laufende Jahr sind weitere Millionenbeträge vorgesehen, mit der der Rauschgiftwelle entgegengewirkt werden soll. Dennoch stehen diese Beträge in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, die notwendig wären, um Süchtige von ihrer lebensbedrohenden Krankheit zu retten. Nach den Berechnungen der Regierung des BRD-Landes Hessen kostet die erfolgreiche Heilung eines Süchtigen rund 100 000 Mark. Die Herrschenden wissen also, daß mit dem gegenwärtigen Einsatz von Mitteln die Rauschgiftsucht nicht einmal gelindert werden kann. Die Berechnungen offizieller Stellen gehen ganz offen davon aus, daß die Zahl der Süchtigen weiter ansteigen und die damit zusammenhängenden Steuerlasten der Bürger künftig weiter in die Höhe schnellen werden. So hat die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ bereits eine Rechnung aufgemacht, wonach jeder ein- /63/ Vgl. Der Stern (Hamburg) vom 21. März 1971. /64/ Vgl. Spandauer Volksblatt (Westberlin) vom 2. April 1972. /65/ Vgl. Der Spiegel (Ausg. Westberlin) vom 23. August 1971. /66/ Vgl. die Rede des BRD-Justizministers, Jahn, zur Eröffnung der 30. Tagung der (West-)Deutschen Richterakademie am 11. April 1972 in Bad Meinberg, in: Bundesanzeiger (Bonn) vom 13. April 1972. /67/ A. a. O. /08/ Das Parlament (Bonn) vom 15, Januar 1972. zelne der heute 16- bis 25jährigen BRD-Bürger „bei einer gesamten Soziallast von 250 Milliarden Mark für die geschätzten 250 000 Drogensüchtigen im Jahre 2000 etwa 50 000 Mark von seinem Einkommen beisteuern muß“./69/ Allen Regulierungsmaßnahmen aber, die der imperialistische Staat im Zusammenhang mit dem Rauschgiftmißbrauch trifft, sind unabhängig vom Umfang materieller Aufwendungen von vornherein enge objektive Grenzen gesetzt. Sie sind, so komplex sie auch angelegt sein mögen, immer nur auf Eingriffe innerhalb des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems gerichtet und lassen die gesellschaftlichen Wurzeln dieser Fäulniserscheinung des Kapitalismus unberührt. Deshalb haftet all diesen Maßnahmen ein Sammelsurium von Halbheiten und Inkonsequenzen an, die ihre Effektivität von vornherein in Frage stellen. Es gilt hier im besonderen, was Honecker kürzlich für die Regulierungspolitik des imperialistischen Staates im allgemeinen feststellte: „Trotz vielfachen gesellschafts- und sozialpolitischen Manövrierens, trotz Verstärkung der staatsmonopolistischen Einflußnahme der herrschenden Klasse auf die Gesellschaft beschleunigt und vertieft sich der Fäulnis- und Niedergangsprozeß des Kapitalismus.“/ Doppelbödigkeit der Kriminalpolitik Insbesondere die von den imperialistischen Staaten getroffenen kriminalpolitischen und strafrechtlichen Maßnahmen gegen den Rauschgiftmißbrauch sind ein Musterbeispiel des gesellschaftspolitischen Manövrierens der den Staat beherrschenden Monopolgruppen. Sie demonstrieren in eklatanter Weise die Rücksichtnahme auf die Profitinteressen bestimmter Konzerne, die Privilegierung bourgeoiser Täter sowie andererseits die Kriminalisierung von Handlungen, die überwiegend in den Bereich der Pathologie gehören. In den USA beispielsweise werden unter Berücksichtigung der Interessenlage amerikanischer Chemiekonzerne an den Handel mit natürlichen Drogen einerseits und synthetischen Rauschgiften andererseits völlig unterschiedliche Sanktionen geknüpft. So beträgt die Mindeststrafe für Heroinschmuggler in den USA fünf Jahre Freiheitsentzug./71/ Für den Handel mit dem ebenso gefährlichen synthetischen Halluzinogen LSD, das von amerikanischen Pharmaziekonzernen in Unmengen auf den illegalen Drogenmarkt geworfen wird, sind dagegen Bagatellstrafen vorgesehen. Der Umgang mit LSD gilt beispielsweise im Bundesstaat New Jersey als bloßer Verstoß und wird im ungünstigsten Fall mit höchstens 1 000 Dollar Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bestraft./72/ In der BRD sind nach wie vor eine Reihe psychotroper Stoffe, insbesondere die sog. Weckmittel (Amphetamine), ohne Schwierigkeiten erhältlich. Allein im vergangenen Jahr wurden in der BRD 2,1 Millionen Pak-kungen Weckamine umgesetzt, die durch eine marktschreierische Reklame angepriesen und ohne ernsthafte staatliche Prüfung in den Handel gebracht werden dürfen. Zwar handelt es sich bei diesen Substanzen nicht um Rauschgifte im engeren Sinne, eindeutig aber um Erzeugnisse, die entsprechend dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe vom 19. Februar 1971 internationaler Kontrolle unterworfen wer- /G9/ Vgl. Die Welt (Westberlin) vom 5. Dezember 1971. /T0/ Honecker, „Der VIII. Parteitag und unsere nächsten Aufgaben“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 11. März 1972. /71/ Vgl. Adam, „Schmuggel von Rauschgiften nach den USA“, Kriminalistik (Hamburg) 1971, Heft 3, S. 147. /72/ Vgl. Silomon, „Die kranke Gesellschaft“, in: Jugend in der Rauschgiftwelle. Hrsg, im Aufträge der Bundesarbeitsgemeinschaft Aktion Jugendschutz, Hamm (Westf.) 1970, S. 62. 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 330 (NJ DDR 1972, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 330 (NJ DDR 1972, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und Voraussetzung zur Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung und weit er strafprozessualer Rechte. Die ahrung der. verfassungsmäßigen Grundrechte Beschul- digter, insbesondere die Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen ihre gesammelten Erfahrungen bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Verdachtigon-befragungen gemäß ausdehnbar, da ihre Vornahme die staatsbürgerlichen Verdächtigen unangetastet läßt und zur unanfechtbaren Dokumentierung des gesetzlichen Verlaufs sowie des Inhalt der Verdachtigenbefragung beiträgt.

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