Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 319

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 319 (NJ DDR 1972, S. 319); gerade auch der Jugendlichen, besonders deutlich gemacht. Das Gesetz geht davon aus, daß sexuelle Beziehungen Jugendlicher sehr häufig sind, daß sie zum Prozeß des Reifens und der allseitigen Entwicklung der Persönlichkeit, daß sie zum Jungsein gehören. Daraus erwachsen den Eltern wichtige Aufgaben. Sie müssen das Verantwortungsbewußtsein für diese Seite der Lebensgestaltung wecken und in ihren Kindern all die Verhaltensweisen fördern, die sie vom Partner ihrer Kinder unbedingt erwarten. Sie haben Anteil an der Entwicklung der Maßstäbe für die Wahl des Partners ihrer Kinder und für die Gestaltung der Beziehungen, für das Ausmaß der Bindungen, die angestrebt und aufgebaut werden. Die Eltern können bei der verantwortungsbewußten Gestaltung der sexuellen Bindungen sowohl dem Jungen als auch dem Mädchen helfen und sie über die Schwangerschaftsverhütung beraten. Dieser Aufgabe können sie aber nur dann gerecht werden, wenn sie ein enges Vertrauensverhältnis zu ihren Kindern haben. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn eine Schwangerschaft eintritt, denn die Tochter soll sich vertrauensvoll an die Eltern wenden und nicht etwa den Ausweg durch einen illegalen Abort suchen. Es bedarf wohl kaum eines Beweises, daß die Gesellschaft alles tun muß, um den Eltern zu ermöglichen, sich auf diese komplizierten Aufgaben einzustellen und vorzubereiten. Mit dem Gesetz werden sicher auch eine Reihe von Ver- änderungen in der Rechtsanwendung des Familienrechts durch die staatlichen Organe verbunden sein. Das betrifft insbesondere die Vaterschaftsfeststellungsverfahren (auch die Vaterschaftsanerkennung vor den Organen der Jugendhilfe) und als Folge davon den Rückgang entsprechender Unterhaltsverfahren, die Anfechtung der Vaterschaft und sicher auch die Möglichkeiten der Adoption, vor allem der von kleinen Kindern. Alle diese Regelungen stehen in engem Zusammenhang damit, daß bislang ungewollte Schwangerschaften ausgetragen werden mußten. Sie waren ungewollt, weil die Beziehungen der Partner keine Grundlage für eine gemeinsame Elternschaft darstellten und deshalb nach der Geburt besondere rechtliche Regelungen Platz greifen mußten. Diese bleiben selbstverständlich auch künftig erforderlich, doch wird sich der Anwendungskreis verringern. Das ist eine positive Erscheinung, zumal das Recht die den Verfahren zugrunde liegenden menschlichen Probleme in der Regel bestenfalls mildern, aber nicht lösen konnte. Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft hat die Diskussion über Ehe und Familie in unserer Gesellschaft stark belebt, oft weit über das speziell geregelte Problem hinaus. Diese Diskussion gilt es, im Sinne einer noch bewußteren Gestaltung der Familienbeziehungen zu lenken. Außerdem ist es notwendig, die tatsächlichen Wirkungen des neuen Gesetzes genau zu studieren, um daraus für die weitere Familienförderung Schlußfolgerungen abzuleiten. Dr. sc. SIEGFRIED SCHNABL, Leiter der Ehe- und Sexualberatungsstelle des Kreises Schwarzenberg Wie können Störungen in der Intimsphäre der Ehegatten aufgeklärt werden? Gewöhnlich kommen Bürger erst dann zum Familienrichter, wenn sie eine Scheidung begehren. Nicht in jedem Fall ist ein solches Begehren oder eine Scheidungsklage tatsächlich Ergebnis einer echten Bilanzierung des bisherigen Eheverlaufs. Oftmals ist es eine Kurzschluß- oder Affektreaktion unter dem Eindruck eines akuten „Ehekrachs“ und nicht selten ein Versuch, den Ehepartner durch eine gesellschaftliche Reaktion zur Veränderung seines Verhaltens zu bewegen, was bisher mit familienintemen Mitteln mißlang. Relativ selten werden sexuelle Unstimmigkeiten als Hauptgründe eines Scheidungsbegehrens vorgebracht, ja vielfach überhaupt nicht von den Ehegatten erwähnt, was nicht heißt, daß ihre sexuellen Beziehungen befriedigend waren. Vielmehr scheuen sich infolge der jahrhundertelangen Tabuierung der Intimsphäre viele Ehegatten sogar manche gerade vor dem Richter, Intimprobleme zu erwähnen. Deshalb existieren keine einheitlichen Aussagen darüber, wie viele Ehezerrüttungen unter anderem oder in der Hauptsache auf sexuelle Schwierigkeiten zurückzuführen sind. Selbst wenn man annimmt, daß Probleme im sexuellen Bereich, sofern sie existieren, in jedem Fall zur Sprache kommen, ist damit noch nichts über ihre ehegefährdende Wirkung im Einzelfall, über ihren Stellenwert innerhalb der ineinandergreifenden verschiedenen Bedingungen einer Ehezerrüttung ausgesagt. Diese Bewertung hängt weitgehend von dem vom Gericht festgestellten und gewürdigten menschlichen Verhalten ab./l/ /l/ Darin liegt auch die Problematik der eindimensionalen Erfassung der Zerrüttungsumstände in der Ehescheidungsstatistik. Es handelt sich ja immer um Bedingungskomplexe, innerhalb derer Ursachen zu Wirkungen und Wirkungen zu Ursachen werden. Das gilt übrigens auch für die Statistiken der Ehe- und Sexualberatungsstellen. Zum Gefüge der Wirkungsfaktoren für Ehescheidungen vgl. insb.: Wir bleiben zusammen, Berlin 1971, und die Literaturhinweise bei Schnabl, „Sexualstörungen als Faktoren für Ehekonflikte“, NJ 1971 S. 101; vgl. auch die Ausführungen zu den Ursachen der Ehescheidungen im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts in NJ 1971 S. 197 ff. (198). Der Richter erfährt eher zu wenig als zu viel von bestehenden sexuellen Schwierigkeiten. Davon konnte ich mich in der Gutachtertätigkeit bei Scheidungsklagen überzeugen. Oftmals erwähnten die Parteien dem Rechtsanwalt und dem Gericht gegenüber Intimschwierigkeiten gar nicht oder nur beiläufig, obwohl sich in der explorativen Befragung später herausstellte, daß sie sogar in ganz massiver Form bestehen und viel gravierender waren als z. B. dieses oder jenes Ereignis oder ein hartes Wort, das dem einen oder anderen Ehepartner einmal über die Lippen rutschte und in der Klageschrift aufgebauscht worden war. Im folgenden sollen einige aus der Praxis gewonnene methodische Hinweise gegeben werden, wie Störungen in der Intimsphäre aufgeklärt werden können. Im weiteren sollen auf der Grundlage eigener Erhebungen über die Häufigkeiten und Korrelationen intimer Störungen und eheexterner sexueller Aktivität Erkenntnisse dargelegt werden, die es ermöglichen, den Wahrscheinlichkeitsgrad des Zusammenhangs von Intimschwierigkeiten, bestimmten sexuellen Verhaltensweisen und Persönlichkeitsmerkmalen abzuschätzen./2/ Zur Methode der Befragung der Ehepartner und zu den Fragestellungen Es versteht sich, daß man die Unterredung nicht mit intimen Fragen beginnt, sofern diese nicht vom Ratsuchenden oder Kläger spontan gleich zu Anfang vorgetragen werden. Man tastet sich vielmehr stufenweise dahin vor, wobei sich die Formulierung der Fragen und die Art, wie sie gestellt werden, nach der Persönlichkeit des Befragten richten, also seinem Bildungsstand, seinem Auffassungsvermögen, seiner emotionellen Verarbeitung, seiner Aufgeschlossenheit usw. Rech- 12/ Ausführlich hierzu Schnabl, Intimverhallen - Sexualstörungen Persönlichkeit. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften (in Vorbereitung). 319;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 319 (NJ DDR 1972, S. 319) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 319 (NJ DDR 1972, S. 319)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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