Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 315

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 315 (NJ DDR 1972, S. 315); nung des einzelnen erwarten. Jeder weiß, daß Staat und Gesellschaft das Beste geben, um seiner Familie und seinen Kindern ein sinnerfülltes Leben zu sichern. Die Sorge um die Gesundheit der Frau ist ein Grundprinzip staatlicher Tätigkeit, das dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den gesellschaftlichen Möglichkeiten entsprechend systematisch verwirklicht wird. Diese Überlegungen haben dazu geführt, bereits mit dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau aus dem Jahr 1950 die Schwangerschaftsunterbrechung unter staatlicher Kontrolle zu halten, sie nur ausnahmsweise zuzulassen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen./8/ Im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung wurden zwei Erscheinungen immer deutlicher: Die durch die sozialistische Gesellschaft gegebene und sich ständig festigende soziale Sicherheit veränderte die Entwicklungsbedingungen der Familie, veränderte auch das Wesen der Konflikte, die bei ungewollter Schwangerschaft eintreten, beseitigen konnte sie das Problem als solches aber nicht. Die dem Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung zugrunde liegenden Erfordernisse der Bevölkerungsentwicklung und der Gesundheitsschutz der Frau waren auf diesem Wege nur sehr begrenzt realisierbar. Daraus wurden bereits vor längerer Zeit bestimmte Konsequenzen gezogen. So wurden die Voraussetzungen für die medizinische Indikation, die bestimmte Elemente einer sozialen Indikation enthielt, konkreti-siert/9/, und es wurde im neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der Selbstabtreibung beseitigt/10/. Die Problematik der ungewollten Schwangerschaft bleibt auch in der sozialistischen Gesellschaft bestehen, weil soziale Sicherheit niemals bewirken kann, daß jede zufällig eintretende Schwangerschaft auch gewollt und vor allem ohne schwerwiegende Probleme für die Eltern, besonders für die Frau, ist. Das hat hauptsächlich folgende Gründe: Die Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit ist Ziel und zugleich Voraussetzung für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die Geburt und Erziehung von Kindern ist eine wesentliche Seite dieser Entfaltung, wie umgekehrt für die Kinder das Zusammenleben mit den Eltern notwendig ist. Der Einfluß der Familie auf ihre Mitglieder ist dann am günstigsten, wenn sich die Entwicklung der Eltern und Kinder als eine Einheit darstellt, wenn sich die Entwicklung der Kinder nicht auf Kosten der Eltern, insbesondere der Mutter, vollzieht. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich das berechtigte Bedürfnis, den Zeitpunkt und die Aufeinanderfolge der Geburten bewußt zu bestimmen und die Zahl der Geburten sinnvoll zu begrenzen. Die Geburt und Erziehung von Kindern gehört zu den schönsten Aufgaben des Menschen. Sie bilden eine wesentliche Seite erfüllten menschlichen Lebens. Im Zusammenleben mit den Kindern kann jeder seine Erfahrungen an die kommende Generation 18/ Vgl. § 11 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 (GBl. I S. 1037). Als Strafbestimmungen galten bis zum Inkrafttreten des neuen StGB die nach 1945 zur Beseitigung des faschistischen Rechts ergangenen Landesgesetze. 19/ Vgl. Instruktion zur Anwendung des § 11 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 22. Oktober 1965 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen 1965, Nr. 23/24, S. 185: Textausgabe -Mütter-, Kinder- und Jugendgesundheitsschutz“, Berlin 1968, S. 44 ff.). Vgl. hierzu auch Beyer/Rothe, -Zur Verhütung illegaler Schwangerschaftsunterbrechung“, NJ 1966 S. 396 ff. 710/ Vgl. S§ 153 bis 155 StGB. weitergeben und in unmittelbarer Weise an der Entwicklung der Gesellschaft Anteil nehmen. Die Erziehung der Kinder stellt hohe Anforderungen an die Haltung der Eltern und sie kommen, wenn sie Kindern das Leben geben und sie zu bewußten Staatsbürgern erziehen, einer hohen moralischen Verantwortung nach. Aus dieser Bedeutung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern entwickelt sich in unserer Gesellschaft, die von den einzelnen immer bewußter gestaltet wird, das Bedürfnis, auch diese wichtige, bedeutungsvolle Seite ihres Lebens bewußt zu gestalten. Die Gleichberechtigung der Frau kann ihren Sinn, nämlich die allseitige Persönlichkeitsentwicklung der Frau, nur voll erreichen, wenn sie die Beseitigung aller Abhängigkeiten einschließt. Im Bereich der beruflichen Tätigkeit und der gesellschaftlichen Arbeit ist das seit langem der Fall. Das ist jedoch nicht so in den Partnerbeziehungen. Hier ist noch eine Abhängigkeit der Frau vom Mann und vom biologischen Zufall gegeben, der auf ihre gesamte Lebensgestaltung Einfluß haben kann. Diese Bedingungen der Frau in den Beziehungen zum Mann wirken sich nicht nur im Intimbereich, sondern in ihrer Lebenshaltung insgesamt aus. Diese Erscheinungen haben zusammen mit dem Wunsch nach harmonischen, auch sexuell erfüllten Partnerbeziehungen, die frei sind von Angst vor ungewollten einschneidenden Konsequenzen, und mit den schnell wachsenden Erwartungen an die Lebensgestaltung zu dem Willen geführt, die Familie planmäßig zu entwik-keln, d. h. die Mittel der Schwangerschaftsverhütung stark zu popularisieren, ihre Anwendung zu erleichtern, und damit auch das Abortverbot in Frage gestellt, und zwar sowohl in seiner Wirkung als auch in seiner Berechtigung. Tatsächlich hat dieses Verbot bevölkerungspolitisch nur begrenzte Wirkung gehabt, denn die Fruchtbarkeitsziffern liegen in der DDR trotz Abortverbots im Durchschnitt niedriger als die der anderen sozialistischen Länder, in denen etwa Mitte der 50iger Jahre dieses Verbot aufgehoben worden ist./l 1/ Es muß angenommen werden, daß diese Geburtenentwicklung in der DDR zu einem beträchtlichen Teil mit Hilfe des illegalen Aborts herbeigeführt wurde. Die damit verbundenen vielfältigen und oft langwierigen gesundheitlichen Probleme zeigen, daß die Forderung nach Gesundheitsschutz der Frau mit einem Abortverbot nur schwerlich zu verwirklichen ist, ja sogar die Gefahr besteht, daß nicht selten das Gegenteil eintritt./12/ Inhalt des Gesetzes In dem Gesetz vom 9. März 1972 haben vielfältige gesellschaftliche Entwicklungsprozesse, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten vollzogen, ihren Niederschlag gefunden, so die Entwicklung der Bürger zu bewußten Gestaltern der gesellschaftlichen Prozesse, die immer umfassendere Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, die Veränderung der Partner- und Familienbeziehungen usw. Es wurden die Erfahrungen zur Bevölkerungsentwicklung und zum Abort in der DDR und den anderen sozialistischen Ländern ausgewertet und /11/ Zur Geburtenentwicklung in den RGW-Ländern von 1945 bis 1970 vgl. Reimann, „Zum Einfluß der Fruchtbarkeit auf die Bevölkerungsreproduktion“, Informationen des wissenschaftlichen Beirats Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft der Deutschen Akademie der Wissenschaften 1971. Heft 6, S. 35 ff. /12/ Vgl. dazu und zum Gesamtproblem des Gesetzes die Begründung des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft durch den Minister für Gesundheitswesen. Prof. Dr. Mecklinger, in der Sitzung der Volkskammer am 9. März 1972, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 10. Märt: 1972, S. 3. 315;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 315 (NJ DDR 1972, S. 315) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 315 (NJ DDR 1972, S. 315)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der geltenden Gesetze der der verbindlichen Ordnungen und Weisungen der zentralen Rechtspflegeorgane, der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit kommt. In Verwirklichung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens, insbesondere zur Untersuchung von Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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