Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 309

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 309 (NJ DDR 1972, S. 309); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 11/72 1. JUNIHEFT S. 309-340 Frof. Dt. GERHARD RIEGE, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Verträge zur Beseitigung und Verhinderung doppelter Staatsbürgerschaft Seit 1969 hat die Deutsche Demokratische Republik mit der Sowjetunion, der Ungarischen Volksrepublik und der Volksrepublik Bulgarien völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die der Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft dienen./l/ Diese Verträge regeln mit Wirkung für die jeweiligen Partner komplizierte Fragen der Staatsbürgerschaft. Sie sind darauf gerichtet, bereits bestehende Fälle einer doppelten Staatsbürgerschaft zu beseitigen und das Auftreten neuer Fälle zu verhindern. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine durchaus nicht seltene Erscheinung. Sie hat ihre Ursachen in der zunehmenden internationalen Kommunikation und dem Aufeinandertreffen verschiedener Rechtsordnungen. Die wachsenden internationalen politischen, ökonomischen, kulturellen, wissenschaftlichen und anderen Beziehungen der DDR führen zu mannigfaltigen persönlichen Kontakten und Bindungen der Bürger der DDR zu Bürgern anderer Staaten, die auch Probleme der Staatsbürgerschaft berühren und hervorrufen. Die intensiven Beziehungen der allseitigen kameradschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den verbündeten Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft und die mit ihrer Kooperation und der ökonomischen sozialistischen Integration verknüpften Prozesse lassen dabei besonders viele Fragen entstehen, die in diesem Zusammenhang bedeutsam sind. Zugleich aber bieten die brüderlichen, vom sozialistischen Internationalismus geprägten Beziehungen dieser Länder günstige Voraussetzungen, um auftretende Probleme regeln zu können. Es ist daher nicht zufällig, daß die Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft zum ersten Mal mit der Sowjetunion zum Gegenstand einer völkerrechtlichen vertraglichen Regelung gemacht wurden. Wegen der Bedeutung, die dieser Vertrag als erster seiner Art für das Staatsbürgerschaftsrecht der DDR hat, wurde er der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt./2/ Damit wurde zugleich Art. 19 Abs. 4 der Verfassung entsprochen, wonach die Bedingungen für den Verlust der IV IV Vgl. Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft vom 11. April 1969 (GBl. I S. 108); Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Ungarischen Volksrepublik zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft vom 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 S. 24); Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft vom 1. Oktober 1971 (GBl. I 1972 S. 82). 12/ Die Volkskammer hat den Vertrag durch Gesetz vom 24. September 1969 (GBl. I S. 107) bestätigt. Staatsbürgerschaft der DDR durch Gesetz bestimmt werden. Der Gesetzesbeschluß der Volkskammer findet seine Begründung ferner darin, daß der Vertrag wichtige Fragen der Ausübung der Souveränitätsrechte der DDR berührt. Die im Vertrag zwischen der Sowjetunion und der DDR fixierten Grundsätze bestimmen auch den Inhalt der mit der Ungarischen Volksrepublik und der Volksrepublik Bulgarien abgeschlossenen Verträge. Darin drückt sich die prinzipielle Übereinstimmung in den politischen und juristischen Positionen und im Herangehen an die Lösung aller Probleme aus. Auch die Einzelregelungen stimmen weitgehend überein./3/ Staatsbildung und Staatsbürgerschaft Das Staatsbürgerschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, auf dem Fragen der staatlichen Souveränität direkt in Erscheinung treten. Das wird bereits im Zusammenhang von Staatsbildung und Entstehung der Staatsbürgerschaft deutlich. Sobald ein Staat entsteht, ist auch seine Bürgerschaft gegeben. Dieser Zusammenhang ist elementar. Zur Begründung der Staatsbürgerschaft bedarf es weder eines gesetzgeberischen Aktes durch den betreffenden Staat selbst noch der Anerkennung des Staates und mithin auch seiner Bürgerschaft durch irgendeinen anderen Staat. Die Einordnung des Staatsbürgerschaftsrechts in das Souveränitätsproblem findet weiter darin ihre Bekräftigung, daß ein allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts im Recht eines jeden Staates gesehen wird, seine Staatsbürgerschaft selbst zu regeln. Es ist allein der Entscheidung des Staates anheim gestellt, über die Bedingungen des Erwerbs und Verlustes seiner Bürgerschaft zu befinden. Dabei versteht sich, daß dieses Recht so auszuüben ist, daß die Souveränität anderer Staaten nicht verletzt wird. Das Recht, die eigene Staatsbürgerschaft auszugestalten, korrespondiert z. B. mit dem Verbot, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu regeln. Zum Recht der Staaten, doppelte Staatsbürgerschaft zu verhindern bzw. zu beseitigen Die souveräne Entscheidung des Staates in Staatsbürgerschaftsfragen schließt die Befugnis ein. die Modalitäten zu bestimmen, nach denen Fälle der doppelten 13/ Soweit unterschiedliche Regelungen getroffen worden sind, erstreben sie aus differenzierter juristischer Detailbetrachtung durch einzelne Staaten, in der sich nicht zuletzt die Spezifik ihrer eigenen Rechtsordnung widerspiegelt, ein gleiches Ergebnis. 30'.l;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichts sind rechtzeitig Maßnahmen zur.

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