Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 3 (NJ DDR 1972, S. 3); scher Gesellschaftsverhältnisse, insbesondere um die allseitige Entwicklung der Produktivkräfte“/14/. Außerhalb dieser Zusammenhänge bleiben Erörterungen über die Wirksamkeit der Rechtspflege in einer unvertretbaren und schließlich unfruchtbaren Enge. Zur Notwendigkeit spezifischer Maßstäbe Wir sind somit zu dem Ergebnis gekommen, daß es für die Rechtspflege keine von den objektiven Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung und von den Bedürfnissen und Interessen der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen losgelösten Maßstäbe der Wirksamkeit gibt. Damit erhebt sich aber die Frage, wie möglichst konkret zu bestimmen ist, was wirksam und was nicht wirksam war. Die wissenschaftliche Leitung muß auf exakten Analysen beruhen, auf konkreten, fundierten, wahren Aussagen. Mutmaßungen helfen nicht weiter. Es geht also um spezifizierte Maßstäbe, damit die Leitungen und Leiter der Rechtspflege die Wirksamkeit der Tätigkeit der von ihnen geleiteten Organe exakt einschätzen und vorausschauend Maßnahmen zu ihrer Erhöhung treffen können. Diese Notwendigkeit spezifizierter Maßstäbe hängt damit zusammen, daß die sozialistische Gesellschaft arbeitsteilig durch das einheitliche System staatlicher Organe geleitet wird. In den Bestrebungen, die Wirksamkeit der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in den Kreisen zu erhöhen, zeigte sich sehr deutlich, daß dies nicht möglich ist, wenn nicht jedes Organ seine Verantwortung voll wahrnimmt und ein zuverlässiger Partner des anderen ist. Deshalb ist es notwendig, von der Spezifik des einzelnen Organs, von dem Stand der Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane untereinander und von der Integration ihrer Tätigkeit in die gesamte Leitungstätigkeit auszugehen, wenn Maßstäbe gesucht werden, die eine möglichst konkrete Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege erlauben. Nach der sicher noch weiterzuführenden Verständigung darüber, was unter Wirksamkeit der Rechtspflege verstanden wird, ist es möglich, zwei Fragen zu stellen, deren Lösung für die Leitung der Rechtspflege wichtig ist: 1. Worin drückt sich die Wirksamkeit der Tätigkeit der Rechtspflegeörgane konkret aus ? 2. Welche Erkenntnisquellen, Mittel und Methoden stehen den Leitern und Leitungsorganen zur Messung der Wirksamkeit zur Verfügung und wie können sie genutzt werden? Die Direktoren der Kreisgerichte, die Staatsanwälte der Kreise sowie die übergeordneten Gerichte und Staatsanwälte benötigen praktikable Kriterien. Diese müssen möglichst konkret und zumindest für die jeweilige Gruppe von Rechtspflegeorganen, z. B. für die Gerichte und ihre Rechtsprechung, einheitlich sein. Zweifellos enthält die Kriminalitätsbelastungsziffer eine generelle Aussage über die Wirksamkeit des Kampfes gegen Straftaten, ebenso ist es mit der Aufklärungsquote und der Zahl der Verfahren, die ohne Feststellung eines Schuldigen enden. Für die Leitungspraxis kommt es aber darauf an, solche Kriterien zu erarbeiten, mit denen insgesamt die Wirksamkeit der Lösung der einzelnen Aufgaben der Rechtspflegeorgane eingeschätzt werden kann. Will z. B. der Staatsanwalt des Bezirks einschätzen, ob die angestrebte höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens bei einfachen Strafsachen erreicht worden ist, dann darf er nicht einseitig untersuchen, ob z. B. bei der Aufnahme von Anzeigen alle beweiserheblichen Tatsachen aufgenommen wurden, ob nur die Aussagen protokolliert wur- A4/ Polak, Reden und Aufsätze Zur Entwicklung der Arbei-ter-und-Bauem-Macht, Berlin 1968, S. 465. den, die den höchsten Informationsgehalt haben, und ob die gesamte Bearbeitungsdauer gesenkt werden konnte. Gemeinsam mit den anderen Rechtspflegeorganen muß er auch feststellen, ob mit dem geringsten Aufwand die erforderliche gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt worden ist und dadurch Kräfte gewonnen und nutzbar gemacht werden konnten, um andere Aufgaben besser zu lösen, z. B. die verstärkte Aufdeckung latenter Straftaten. Es muß also eingeschätzt werden, ob insgesamt nicht nur bei den einfachen Strafsachen eine wirksamere Arbeit geleistet und die sozialistische Gesetzlichkeit gewährleistet wurde. Allgemeingültige Kriterien sind u. E. deshalb folgende: Kriterien der Wirksamkeit der Rechtspflege Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der und durch die Rechtspflege Die sozialistische Gesetzlichkeit ist Grundlage und Maßstab des Wirkens der Rechtspflegeorgane. Es ist der spezielle Auftrag der Rechtspflegeorgane, die Gesetzlichkeit zu gewährleisten und zu veranlassen, daß sie wiederhergestellt wird, wenn sie verletzt wurde, und daß die Gesellschaft vor Rechtsverletzern geschützt wird und diese erzogen werden. Es gibt ' keine gesellschaftliche Wirksamkeit außerhalb der sozialistischen Gesetzlichkeit. Auf dem Gesetz beruhende und begründete Maßnahmen der Rechtspflegeorgane sind somit elementare Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit./I5/ Gesetzliche Entscheidungen, Maßnahmen usw. sind aber auch deshalb Kriterium der Wirksamkeit, weil sie die Wirkung der Rechtspflege in der vom sozialistischen Recht gewiesenen Richtung lenken. Das Gesetz ist für die sozialistische Rechtspflege wie für alle anderen Organe des Staates und der Gesellschaft ein objektiver, gesamtgesellschaftlicher Maßstab ihres Wirkens. Dazu kommt, daß die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane nicht nur daran gemessen werden darf, ob sich jede einzelne Entscheidung, Maßnahme usw. strikt an das Gesetz hält und es nicht verletzt, sondern auch zu prüfen ist, ob die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten des Wirkens der Rechtspflege richtig und differenziert, dem Sachverhalt entsprechend genutzt wurden, um einen möglichst hohen Nutzeffekt zu erreichen. Hierher gehören z. B. solche Fragen wie die zweckentsprechende Durchführung beschleunigter Verfahren und von Strafbefehlsverfahren sowie die Gewährleistung einer richtigen Übergabe- bzw. Anklagepraxis durch die Staatsanwälte nach einheitlichen Maßstäben. Hierher gehört aber auch die Verwirklichung der gesetzlichen Pflichten, andere Organe auf Ursachen und Bedingungen für Straftaten, andere Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte hinzuweisen, und zwar unter konsequenter Ausnutzung der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten, insbesondere der Gerichtskritik und der Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht. Die Entwicklung der sozialistischen Demokratie in der und durch die Rechtspflege Für die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege kommt es darauf an, das tatsächliche Wirken der gesellschaftlichen Kräfte und dessen Ergebnisse einzuschätzen. Die Orientierung auf eine sachgerechte, differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Ermittlungsverfahren und in der gerichtlichen Hauptverhandlung zielt vor allem auf eine höhere Qualität und darf nicht zu einer Einschrän- A5/ Vgl. Lehmann, a. a. O S. 30 f., und Oberstes Gericht der DDR höchstes Organ wahrhaft demokratischer Rechtsprechung, Berlin 1970, S. 177. 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 3 (NJ DDR 1972, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 3 (NJ DDR 1972, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher enthält. Insbesondere können damit Handlungen bekämpft werden, die vorsätzlich vom Täter inhaltlich so gestaltet wurden, daß ihre Verfolgung erhebliche rechtspolitische Probleme aufwirft.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X