Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 292

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 292 (NJ DDR 1972, S. 292); allgemein-psychologisches Grundwissen voraus. Andererseits sind die aus der traditionellen Psychologie hervorgegangenen Forschungsergebnisse jedoch nicht ohne weiteres geeignet, auf Theorie und Praxis der forensischen Psychologie übertragen zu werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die breiten Gebiete der Persön-lichkeits-, Entwicklungs- und Pathopsychologie, die zwar für die Bearbeitung forensisch-psychologischer Fragestellungen eine ausgezeichnete Grundlage bieten, aber hinsichtlich der aus der Rechtspflegepraxis und Rechtstheorie unmittelbar erwachsenden neuen Anforderungen einer ganz spezifischen wissenschaftlichen Bearbeitung bedürfen. Dies erklärt sich aus dem grundsätzlichen Wesensunterschied der Stellung des Menschen zur Gesellschaft unter kapitalistischen und sozialistischen Entwicklungsbedingungen. Da in der sozialistischen Gesellschaft die objektiven Ursachen der Kriminalität beseitigt sind, setzt sich die Population der Straftäter zunehmend aus Personen zusammen, die auf Grund ihrer Persönlichkeitseigenschaften, auf Grund fehlerhafter Entwicklungen, auf Grund von Erziehungsfehlern in Kindheit und Jugend oder auf Grund einer schwach entwickelten Intelligenz oder pathopsychologischer Störungen Schwierigkeiten hatten, die ihnen allseitig gebotenen Entwicklungs- und Bildungschancen in der sozialistischen Gesellschaft ausreichend zu nutzen. Die Ergebnisse der traditionellen forensischen Psychologie sind also aus vielerlei Gründen worauf Detten-born / Fröhlich / Lekscha s/2/ hinweisen nur bedingt, wahrscheinlich sogar nur in sehr geringem Umfang, in die marxistisch fundierte forensische Psychologie zu übernehmen. Deshalb war es höchste Zeit, die forensische Psychologie in der DDR in Forschung, Lehre und Praxis auszubauen./3/ Die forensische Psychologie repräsentiert jene neue Wissenschaftsdisziplin der Psychologie, die es sich zum Hauptanliegen macht, den Rechtspflegeorganen maximale Hilfe bei der Rechtsverwirklichung zu geben (hierin stimmen wir mit Dettenborn/Fröhlich/Lekschas überein). Das Aufgabengebiet der forensischen Psychologie ist breit und wird sich wie jedes neue Berufsbild bei der Konfrontation mit praktischen Aufgabenstellungen in den nächsten Jahren weiter strukturieren und differenzieren. In Übereinstimmung mit den Hauptaufgaben der Rechtspflege in der gegenwärtigen Entwicklungsphase ist es jedoch erforderlich, die vielfältigen psychologischen Probleme auf dem Gebiet der Rechtspflege auf die politischen und fachlichen Schwerpunkte zu reduzieren. Wir haben in dieser Zeitschrift bereits 1968 eine Vielfalt von Aufgaben der forensischen Psychologie skizziert/4/, die Dettenbom/Fröhlich/Lek-schas aufgegriffen und zum Teil ergänzt haben. Ausgehend von der Grunderkenntnis, daß von allen Fehlverhaltensweisen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, die Kriminalität die menschlichen Beziehungen, wie wir sie erstreben und wie sie sich zunehmend entwickeln, am stärksten beeinträchtigt, muß die forensische Psychologie ihr Hauptaugenmerk nach wie vor zunächst auf den Straftäter und dabei vor allem auf den jugendlichen Straftäter richten, weil sie hier gegenwärtig die größten Leistungen erbringen kann. Im folgenden sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung des forensischen Psychologen bei der Ver- 121 Dettenborn/Fröhlich/Lekschas, „Gegenstandsbereich und Aufgaben der Rechtspflegepsychologie“, NJ 1972 S. 70 ff. Alle Seitenangaben im Text beziehen sich auf diesen Beitrag. /3/ Vgl. hierzu Werner, „Anwendungsgebiete und Entwicklungslinien der Forensischen Psychologie“, Kriminalistik und forensische Wissenschaften 1970, Heft 2, S. 65 ff. Ill Vgl. Hiebsch/Werner, „Aufgaben der Forensischen Psychologie“, NJ 1968 S. 713 ff. wirklichung des sozialistischen Rechts Umrissen werden. Der forensische Psychologe muß mit gründlichem Wissen über die Psychologie der Täterpersönlichkeit ausgerüstet sein. Er muß in der Lage sein, bei speziellen Kategorien von Straftätern die den Straftaten zugrunde liegenden Hauptmotive zu analysieren; er muß fähig sein, die allgemeinen und speziellen Einstellungen des Straftäters zum sozialistischen Recht bzw. zu speziellen Rechtsnormen mit wissenschaftlichen Methoden zu erkunden und die Möglichkeiten zu umreißen, welche Persönlichkeitsfaktoren mit welchen speziellen Methoden verändert werden müssen, um den Straffälligen mit individuell angepaßten Methoden zu resozialisieren bzw. ihn und die Gesellschaft vor erneuter Straffälligkeit zu bewahren. Deshalb ist die Täterpsycholo-g i e das Kernstück der forensischen Psychologie überhaupt. Im einzelnen leiten sich von der Täterpsychologie folgende Hauptaufgaben für den forensischen Psychologen ab: 1. Der forensische Psychologe wirkt bei der Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten mit, indem er in Zusammenarbeit mit Kriminalisten und Juristen (vor allem mit Staatsanwälten) effektive Befragungsmethoden bzw. psychologische Untersuchungsverfahren anwendet, die zur Wahrheitsfindung beitragen. Die Hinzuziehung eines forensischen Psychologen im Ermittlungsverfahren wird immer dann effektiv sein, wenn es dem Kriminalisten mit den ihm zur Verfügung stehenden Methoden nicht umfassend gelingt, die Motive der Straftat zu erforschen, die sozialen Bedingungen, das Sozialverhalten bzw. die Sozialbeziehungen des Täters zu analysieren, seine Intelligenz und seine Gedächtnisleistungen einzuschätzen bzw. Besonderheiten seiner speziellen Wahrnehmungsprozesse zu erfassen. Bei unbekannten Tätern muß der forensische Psychologe in Zusammenarbeit mit dem Kriminalisten in der Lage sein, ausgehend von spezifischen Merkmalen der Tatbegehungsweisen zur Ausarbeitung von Täterhypothesen beizutragen. Die Mitarbeit des Psychologen in Ermittlungsverfahren bezieht sich dabei grundsätzlich auf das breite Gebiet der Ermittlung zur Person, wobei der Kriminalist insbesondere bei solchen Personen der Mitarbeit des forensischen Psychologen bedarf, die entweder trotz Vorliegens von Beweisen, die sie bestimmter Straftaten verdächtig machen, nicht geständniswillig sind oder bei denen die Aufklärung der Persönlichkeit auf Grund entwicklungstypischer Besonderheiten, eingeschränkter Intelligenz oder anderer in den sog. Bereich der „Psychologie des Randnormalen“ fallenden Besonderheiten bestimmte Schwierigkeiten bereitet. Die Orientierung der Arbeit des forensischen Psychologen auf sich noch im Rahmen der Norm haltende, aber in gewisser Hinsicht auffällige Persönlichkeiten ist keinesfalls identisch mit einer „Psychopathologisierung“ oder „Klinisierung“, wie dies Dettenborn/Fröhlich/Lekschas befürchten (S. 73); im Gegenteil, sie lenkt, worauf wir seit jeher orientierten, auf die Bearbeitung pathopsychologischer Fälle hin, die sich von psychopathologischen Krankheitsbildern eben wegen des Fehlens des Krankheitswertes der Störungen schon vom Begriff (d. h. seiner üblichen Verwendung) her abgrenzen. 2. Der forensische Psychologe hat auf dem Gebiet des Sachverständigenwesens eine gesellschaftlich notwendige und hinsichtlich der qualitativen Anforderungen an seine Arbeit ständig wachsende Bedeutung. Ein Hauptfeld seiner Tätigkeit war, ist und wird die Sachverständigentätigkeit bleiben, wobei die Feststellungen von Dettenborn/Fröhlich/Lekschas, daß die Relationen zwischen Gutachtertätigkeit und sonstigen von der forensischen Psychologie zu bearbeitenden Problemen ver- 292;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 292 (NJ DDR 1972, S. 292) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 292 (NJ DDR 1972, S. 292)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern.

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