Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 287

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 287 (NJ DDR 1972, S. 287); Ordnung und Sicherheit zu entwickeln und das aktive Einschreiten der Bürger gegen solche Verhaltensweisen zu fördern. „Die Rowdys fühlen sich dort stark“, schreibt Kolbanowski, „wo sie auf keinen Widerstand stoßen.“/19/ Sicher ist die breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen das Rowdytum eine komplizierte Aufgabe. Sie ist aber zu lösen, wenn wir uns auf die wachsende Kraft und Bewußtheit der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen stützen. Die Einschätzung, die auf dem XXIV. Parteitag der KPdSU und dem VIII. Parteitag der SED zur Rolle der Arbeitskollektive gegeben wurde, enthält hierfür wichtige Anknüpfungspunkte./!)/ Besondere Bedeutung bei der Erhöhung der öffentlichen Ordnung und der gesellschaftlichen Disziplin, der Erziehung junger Menschen zu anständigem und diszipliniertem Verhalten muß der Tätigkeit der sozialistischen Jugendorganisation beigemessen werden. Die Ordnungsgruppen der FDJ leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von negativen Freizeitgruppen und damit zur Bekämpfung des Rowdytums. Im Beschluß des Sekretariats des Zentralrates der FDJ vom 15. April 1971 über Maßnahmen zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, heißt es: „Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und auf FDJ- und Jugendveranstaltungen, Mitwirkung bei der Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen, erzieherisch-vorbeugende Beeinflussung von gefährdeten Freizeitgruppierungen Jugendlicher sind Anliegen des Jugendverbandes und Aufgabe der Ordnungsgruppen.“ /21/ Die FDJ-Bezirks- und Kreisleitungen haben in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Einsatzfähigkeit der Ordnungsgruppen zu erhöhen. Mitarbeiter der Volkspolizei und Staatsanwälte haben geholfen, die Tätigkeit der Ordnungsgruppen zu verbessern. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, den Ordnungsgruppenstäben aus den Erfahrungen der Leitung des Kampfes gegen Straftaten Hinweise auf Konzentrierungen gefährdeter Freizeitgruppen und Erscheinungen von Störungen der öffentlichen Ordnung und gesellschaftlichen Disziplin zu geben, so daß die Ordnungsgruppen, aber auch die FDJ-Grundorganisa-tionen, darauf entsprechend reagieren können. Wir wissen, daß noch nicht allerorts den Rowdys durch die Öffentlichkeit in dem notwendigen Maße Einhalt geboten wird. Noch allzu oft wird der Ruf nach der Volkspolizei laut, und nicht selten wird disziplinloses oder rowdyhaftes Verhalten toleriert und darüber hinweggeschaut. Um das zu verändern, müssen wir zunächst unseren eigenen Arbeitsstil vervollkommnen. Dabei geht es insbesondere um die gründliche politisch-ideologische Klärung und die Lösung folgender Fragen: Die differenzierte Verfolgung aller rowdyhaften Verhaltensweisen ist eine wesentliche Bedingung für die wachsende Teilnahme der Öffentlichkeit an der Bekämpfung des Rowdytums. Die Bürger müssen spüren, daß der sozialistische Staat gegen diese Verhaltensweisen konsequent einschreitet. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Tätigkeit und das Auftreten jedes Volkspolizisten, jedes staatlichen Organs, jedes Leiters, der für die Verfolgung von /19/ Kolbanowski, „Kommunistische Moral und Lebensweise“, Moskau 1955, S. 91 (russ.). /20/ Sorgenicht und Riemann haben auf die große Bedeutung dieser Einschätzungen für die Arbeit der Rechtspflegeorgane hingewiesen. Vgl. „Die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts erhöhen“, NJ 1971 S. 381 f. 721/ Vgl. hierzu Reuter/Weidmann, „Durchsetzung der sozialistischen Jugendpolitik - gemeinsames Anliegen der FDJ und der Rechtspflegeorgane“, NJ 1971 S. 503 ff.; Weidmann, „Kein junger Bürger darf Zurückbleiben“, Die Volkspolizei 1971, Heft 4, S. 12 ff. Disziplinlosigkeiten und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist, und Anforderungen an die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Dort, wo Bürger laxes Verhalten dieser Organe bemerken, werden sie nur schwerlich davon zu überzeugen sein, gegen rowdyhaftes Verhalten vorzugehen. Wir werden die Kraft der Öffentlichkeit dann stärker zur Geltung bringen, wenn die Werktätigen tatsächlich merken, daß der sozialistische Staat ihr aktives Einschreiten gegen Ruhestörer, Randalierer und Provokateure als bedeutsame Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten würdigt und entsprechend schützt. Wir müssen immer bedenken, daß bei einem solchen Einschreiten die Gefahr persönlicher Nachteile für den Bürger besteht (Körperverletzung, Beschädigungen der Bekleidung usw.). Deshalb muß den Bürgern die absolute Gewißheit gegeben werden, daß die Rechtspflege- und Sicherheitsorgane ihr Verhalten richtig würdigen und dies auch in einer konsequenten Haltung gegenüber dem Rechtsverletzer zum Ausdruck bringen. Diesen Aspekten muß auch die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane stärker Rechnung tragen. Es ist sowohl eine bessere Information der Bevölkerung über die Verfolgung des Rowdytums als auch eine breitere Propagierung des sozialistischen Rechts erforderlich./22/ Welche hervorragende Bedeutung die Öffentlichkeit im Kampf gegen Rowdytum hat, zeigen auch die sowjetischen Erfahrungen. In den Städten und Gebieten der UdSSR, in denen die gesamte Öffentlichkeit im Kampf gegen das Rowdytum mobilisiert wurde, gelang es, wesentliche Fortschritte bei der Erhöhung der öffentlichen Ordnung zu erzielen und Rowdydelikte sowie andere Verletzungen der öffentlichen Ordnung zurückzudrängen. In vielen Republiken, Kreisen und Gebieten der UdSSR ist die Bewegung für Siedlungen und Betriebe mit mustergültiger gesellschaftlicher Ordnung entstanden. Allein im Moskauer Gebiet gab es 1970 3 000 Siedlungen, in denen keine Verletzung der öffentlichen Ordnung vorkam. Ähnliches wird von den Gebieten Omsk und Lwow beriehtet./23/ Rowdytum differenzierter und zügiger verfolgen Liegt Rowdytum i. S. des §215 StGB vor, ist eine der Schwere der Tat und dem Grad der Schuld entsprechende Maßnahme strafrechtlicher Verantwortlichkeit festzulegen. Der Strafrahmen des § 215 StGB und bei Vorliegen straftaterschwerender Umstände der des § 216 StGB wobei bei Jugendlichen die §§ 65 ff. StGB zu beachten sind ermöglichen eine differenzierte Strafverfolgung entsprechend den Grundsätzen sozialistischer Gerechtigkeit. Das ist eine wesentliche Voraussetzung der erzieherischen und vorbeugenden Wirkung des Strafverfahrens. Mit § 215 StGB werden solche bewußt gegen die öffentliche Ordnung und gesellschaftliche Disziplin gerichteten Angriffe unter Strafe gestellt, die auf Grund ihrer Schwere als gesellschaftswidrig oder gesellschaftsgefährlich einzuschätzen sind. Dabei ist folgendes zu beachten: Nicht jede aus Mißachtung begangene und gegen die öffentliche Ordnung oder das gesellschaftliche Zusammenleben gerichtete Handlung ist Rowdytum i. S. von § 215 StGB. Eine Reihe solcher Handlungen sind Ordnungswidrigkeiten (z. B. gemäß § 4 OWVO), da sie nicht die Schwere einer Straftat erreichen. 122/ Vgl. Sorgenicht/Riemann, a. a. O., S. 382. /23/ Vgl. Wiktorow, „Festigung der Gesetzlichkeit Sache eines jeden“, Tschelowek i sakon (Mensch und Gesetz) 1971. Heft 8, S. 37 ff. 287;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie einen wirksamen Beitrag zum Kampf gegen den Feind, zur Ausschaltung von Überraschungen und zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung benötigen. werden gegeben - durch Dienstvorgesetzte, durch Leiter der selbst. Abteilung und Abteilungen der in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf Linie, durch die Verantwortlichen für die Federführung.

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