Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 283 (NJ DDR 1972, S. 283); den Organen zu fordern oder müssen selbst ermittelt werden. Dazu sind auch von diesen Organen übersandte Untersuchungsberichte auszuwerten. Erst wenn alle erforderlichen Feststellungen vorhanden sind, kann auf deren Grundlage entschieden werden, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist oder nicht. Zur Ermittlungstätigkeit am Unfall- bzw. Ereignisort Die Qualität der Ermittlungen am Ereignisort hat sich erhöht. Gute Ergebnisse werden insbesondere dort erzielt, wo diese Ermittlungen unverzüglich aufgenommen, vom Staatsanwalt geleitet und von Anfang an Arbeitsschutzinspektoren sowie ehrenamtliche Arbeitsschutzfunktionäre einbezogen werden. So konnten z. B. bei einem Halleneinsturz durch exakte Ermittlungen am Ereignisort unter Mitwirkung von Arbeitsschutzinspektoren und Experten der staatlichen Bauaufsicht die Ursache des Einsturzes schnell geklärt, die Verantwortlichen ermittelt und zugleich eine Reihe weiterer Gesetzeswidrigkeiten aufgedeckt werden. Diese Praxis hat sich aber noch nicht überall durchgesetzt. Teilweise werden die Ermittlungen am Ereignisort noch verspätet aufgenommen, Beweismittel werden unzureichend gesichert und die Situation am Unfallort noch nicht genügend durch Lageskizzen, Fotoaufnahmen, Erläuterungsberichte usw. festgehalten. Die Folge ist, daß wichtige Probleme nicht geklärt und die Ursachen des Ereignisses sowie die damit im Zusammenhang stehenden Pflichtverletzungen nicht eindeutig nachgewiesen werden können. Deshalb ist es erforderlich, daß der Unfallort gemeinsam mit dem Arbeitsschutzinspektor und mit Experten unverzüglich besichtigt wird. Dabei hat es sich bewährt, wenn Art und Arbeitsweise der Maschinen, Anlagen usw. erläutert, auf arbeitsschutzwidrige Zustände aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen wird, was als Beweis bedeutsam sein kann und deshalb gesichert werden muß. Der Staatsanwalt hat dabei zu gewährleisten, daß der Unfallort unverzüglich besichtigt und dort nichts verändert wird; die Beweismittel von den Kriminalisten ordnungsgemäß gesichert werden; von den Kriminalisten exakte Aufnahmen, Lageskizzen usw. gefertigt werden; Schichtbücher, Arbeitsschutzkontrollbücher, Arbeitsaufträge, Kontrollunterlagen usw. sichergestellt, ordnungsgemäß erfaßt und ausgewertet werden; der Unfallort für unbefugte Personen gesperrt wird, solange das notwendig ist; Augenzeugen des Ereignisses unverzüglich befragt bzw. vernommen werden. Diese Feststellungen am Ereignisort schaffen wichtige Voraussetzungen dafür, daß die weiteren Ermittlungen kurzfristig durchgeführt und richtige Entscheidungen getroffen werden können: Die Staatsanwälte müssen daher ihre Pflicht zur Leitung der ersten Ermittlungen am Ereignisort verantwortungsbewußt wahrnehmen und vor allem eindeutige und kontrollierbare Weisungen für die Untersuchungen erteilen. Zur Aufklärung und Feststellung der Rechtspflichtverletzungen Bei der Ermittlung von Arbeitsschutzstraftaten ist stets zu beachten, daß ein Arbeitsunfall oder eine Gefährdung von Menschenleben oder Sachen allein noch nicht den Verdacht einer Arbeitsschutzstraftat begründen. Hinzutreten müssen strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen, die den Unfall oder die Gefährdung verursacht haben. Diese Pflichtverletzungen können oft nur in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutz- inspektoren und Experten aufgedeckt werden, da sie in der Regel mit vielen technischen und ökonomischen Problemen im Zusammenhang stehen, die für die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans und für den Staatsanwalt nicht leicht überschaubar sind. Es ist deshalb wichtig und notwendig, Arbeitsschutzinspektoren und Experten sowohl bei der Anzeigenprüfung als auch bei den Ermittlungen am Ereignisort und bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Tatverdachts und damit über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzubeziehen. Das ermöglicht es, vor der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die Ergebnisse der Anzeigenüberprüfung und die damit im Zusammenhang stehenden ökonomischen und rechtlichen Probleme mit den Arbeitsschutzinspektoren und den Experten zu beraten. Dabei können alle Beteiligten ihre Auffassung zu dem Ereignis und den damit im Zusammenhang stehenden Pflichtverletzungen darlegen. Diese Zuammenarbeit sichert, daß unter Berücksichtigung aller fachlichen und juristischen Probleme darüber entschieden wird, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Sie gewährleistet auch, daß ohne exakte Aufklärung der Unfallursachen und der Verantwortlichkeiten nicht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wird. Wird der Tatverdacht bejaht und soll ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, so können in dieser Beratung die politisch-ökonomischen Probleme, technische Fragen, Leitungsstrukturen des Ereignisortbereichs und das Vorliegen der Tatbestandsanforderungen sofort gemeinsam beraten sowie das weitere Zusammenwirken vereinbart werden. Bei der Durchführung der Ermittlungen ist zu beachten, daß die Rechtspflichten, die dem Beschuldigten in seiner Arbeit obliegen, sich in der Regel aus Wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen oder Weisungen befugter Organe bzw. leitender Mitarbeiter ergeben. Deshalb genügt es nicht, sich nur einseitig auf Arbeitsschutzanordnungen zu stützen, vielmehr sind auch TGL, Bedienungsanweisungen und andere rechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Von Bedeutung ist es auch, daß die Verantwortung übergeordneter Organe oder staatlicher Kontrollorgane geprüft wird. Pflichtverletzungen von Mitarbeitern dieser Organe können für eine richtige Beurteilung der Straftat bedeutsam und unter Umständen ursächlich für die Unfallfolgen sein und strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen. Bei der Ermittlungstätigkeit zur Aufklärung und Feststellung von Rechtspflichtverletzungen ist zu gewährleisten, daß die Verantwortlichen und deren Pflichten exakt festgestellt werden; die Verantwortung übergeordneter Leitungskader und staatlicher Organe beachtet wird; alle Pflichten, die den Leitungskadern obliegen, festgestellt, zugleich aber Leitungskader nicht für Pflichten verantwortlich gemacht werden, die ihnen nicht obliegen; vorliegende Pflichtverletzungen nicht wegen betrieblicher, ökonomischer oder technischer Schwierigkeiten ungerechtfertigt verneint werden. Die strikte Beachtung dieser Anforderungen gewährleistet den exakten Nachweis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, sichert, daß Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht ergriffen werden können und erhöht insgesamt die Wirksamkeit des Ermittlungsverfahrens. Zur Aufklärung von Ursachen und Bedingungen Von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafverfahren auf dem Gebiet des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes ist die Ermittlung der 283;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung abgespielt. Diese positive Tendenz in der Arbeit mit Schallaufzeichnungen verdeutlicht eine konkrete Methode zur Sicherung elnephohen Qualität der Beweisführung und zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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