Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 282 (NJ DDR 1972, S. 282); WALTER HEINIG, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zu einigen Problemen der Bearbeitung von Arbeitsschutzstraftaten Der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Arbeitskraft der Bürger ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht, das in unserer Republik immer besser verwirklicht wird. Die gesellschaftliche Entwicklung erfordert zwingend, den Kampf um die Steigerung der Arbeitsproduktivität eng mit der planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu verbinden. Allen Erscheinungen, ökonomische und technische Maßnahmen zu verselbständigen und die Probleme des Gesundheits- und Arbeitsschutzes als untergeordnete Aufgabe zu behandeln, muß konsequent entgegengetreten werden. Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß Gleichgültigkeit in diesen Fragen nicht geduldet werden darf./*/ Die Sorge um den Menschen und die weitere Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen wobei den Fragen des Arbeitsschutzes eine große Bedeutung zukommt muß deshalb in den Betrieben von der Planung der Produktion bis zu ihrer Verwirklichung im Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit stehen. Ergebnisse auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes Im Gesundheits- und Arbeitsschutz wurden bisher beachtliche Erfolge erreicht. Die Unfallquote (bezogen auf je 1 000 Beschäftigte) konnte von 48,6 im Jahre 1960 auf 40,35 im Jahre 1971 gesenkt werden. Diese Ergebnisse sind Ausdruck des höheren Verantwortungsbewußtseins der Werktätigen und der leitenden Mitarbeiter sowie der tatkräftigen Mitwirkung vieler ehrenamtlicher Arbeitsschutzfünktionäre der Gewerkschaften. Bei Unfülluntersuchungen und Betriebskontrollen festgestellte Pflichtverletzungen zeigen aber auch, daß noch nicht überall und immer die gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und die beruflichen Pflichten strikt eingehalten bzw. durchgesetzt werden. Versöhnlerisches Verhalten von Wirtschaftsfunktionären und Gewerkschaftsleitungen zu derartigen Pflichtverletzungen ist teilweise noch nicht überwunden. Anstatt die erforderlichen Erziehungsmaßnahmen anzuwenden, werden manchmal noch ungerechtfertigte Entschuldigungen, insbesondere unter Hinweis auf noch bestehende technische und ökonomische Schwierigkeiten, gebilligt. Es ist noch nicht jedem Staats- und Wirtschaftsfunktionär bewußt, daß er für die Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes innerhalb seines Aufgabengebietes voll verantwortlich ist und zu gewährleisten hat, daß jede Pflichtverletzung auf gedeckt und untersucht wird und daß alle erforderlichen erzieherischen Maßnahmen ergriffen werden. Damit wird zugleich Arbeitsschutzstraftaten vorgebeugt. Anforderungen an die Aufdeckung und Bekämpfung von Arbeitsschutzstraftaten Die wirksame Bekämpfung von Arbeitsschutzstraftaten erfordert, daß die Staatsanwälte in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzinspektoren und Gewerkschaftsleitungen Voraussetzungen dafür schaffen, daß jede strafrechtlich relevante Pflichtverletzung im Arbeitsschutz aufgedeckt wird und ihre Ursachen und Bedingungen ermittelt werden; jede Arbeitsschutzstraftat gesetzlich richtig beurteilt // Vgl. Bericht der Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 42. wird und die richtigen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgesprochen werden; gegen jede festgestellte Gesetzesverletzung, die keine Straftat ist, mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht vorgegangen wird. Als Leiter des Ermittlungsverfahrens hat der Staatsanwalt die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß einerseits jede Arbeitsschutzstraftat als solche verfolgt, andererseits aber kein Werktätiger unberechtigt einer Arbeitsschutzstraftat beschuldigt wird. Im Verhältnis zu den Arbeitsunfällen ist die Anzahl der Arbeitsschutzstraftaten gering. Der überwiegende Teil der Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz sind Disziplinoder Ordnungswidrigkeiten. Es wäre ein ernster Fehler, solche Pflichtverletzungen als Straftaten zu verfolgen. Vielmehr kommt es darauf an, durch verantwortungsbewußte Aufklärung aller Umstände, Ursachen und Folgen der Pflichtverletzungen zu gewährleisten, daß diese Pflichtverletzungen als das qualifiziert werden, was sie nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich sind. Zweckmäßigkeitsentscheidungen, die nicht auf den Rechtsnormen beruhen, widersprechen der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie führen dazu, daß Arbeitsschutzstraftaten nicht aufgedeckt oder strafrechtlich relevante Arbeitsschutzverletzungen als Ordnungs-bzw. Disziplinwidrigkeiten verfolgt werden. Zur Aufnahme und Überprüfung von Strafanzeigen Um derartige Mängel und Fehler auszüschließen, kommt es insbesondere darauf an, daß bei Vorliegen des Verdachts einer Arbeitsschutzstraftat vom verantwortlichen Leiter Anzeige erstattet wird; die Anzeigen sofort aufgenommen und vom Staatsanwalt bzw. vom Untersuchungsorgan unverzüglich verantwortungsbewußt überpüft werden; diese Prüfung kurzfristig und mit hoher Qualität vorgenommen wird. Das gilt ganz besonders für Arbeitsunfälle mit Massenoder Katastrophencharakter sowie für solche mit Todesfolge oder besonders schweren Gesundheitsschäden. Im Gesundheits- und Arbeitsschutz werden Anzeigen fast ausschließlich von den Arbeitsschutzinspektionen des FDGB sowie von staatlichen Kontrollorganen, z. B. der technischen Überwachung, der Bergbehörde usw., erstattet. Da diesen Anzeigen in der Regel Ergebnisse von Unfalluntersuchungen oder Betriebskontrollen durch diese Organe zugrunde liegen, kann mit der Anzeigenaufnahme zugleich geprüft werden: Zeitpunkt und Ort des Ereignisses, eingetretene bzw. mögliche Folgen, wer durch welche Pflichtverletzung die Ursache für den Unfall bzw. das Ereignis gesetzt hat, welche gesetzlichen Bestimmungen, betrieblichen Weisungen usw. im konkreten Fall in Betracht kommen, welche Beweismittel vorliegen (z. B. Name von Zeugen, schriftliche Unterlagen usw.), worin das anzeigende Organ den Verdacht einer Arbeitsschutzstraftat sieht. Derartige Angaben sind sowohl für die richtige Entscheidung über die Begründetheit der Anzeige und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als auch für die zu führenden Ermittlungen wichtig. Enthalten Anzeigen derartige Angaben nicht, so sind sie von den anzeigen- 282;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 282 (NJ DDR 1972, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 282 (NJ DDR 1972, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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