Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 278

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 278 (NJ DDR 1972, S. 278);  Die sozialistische Gesetzlichkeit schließt die Zweckmäßigkeit ein, indem sie darauf gerichtet ist, die Ziele der von ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten Arbeiterklasse zu verwirklichen. Sie bietet Raum und Grundlage für vielfältige zweckmäßige Lösungen der Probleme der sozialistischen Gesellschaft. Aber gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit selbst darf keinerlei Zweckmäßigkeit anerkannt werden. Bei der Aufsicht über die Gesetzlichkeit dürfen die Staatsanwälte von keinem anderen Standpunkt als dem der Gesetzlichkeit ausgehen. Deshalb werden die Staatsanwälte vom Zentrum ernannt und sind nur diesem untergeordnet. Da sie die Aufsicht über die Gesetzlichkeit ausüben, sind die Staatsanwälte unabhängig von örtlichen und anderen Organen; sie haben aber auch keine administrativen Befugnisse. Lenin widmete der Klärung der Beziehungen der Staatsanwaltschaft zu den zentralen und örtlichen Organen, zu den Gerichten und zur Arbeiter-und-Bauern-Inspektion große Aufmerksamkeit. Er stellte auch klar, daß es nur dann eine wirksame Aufsicht über die Gesetzlichkeit geben kann, wenn die Staatsanwaltschaft engen Kontakt zu den zentralen Organen der Partei hat. Er hob damit die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit hervor. Eine andere Ordnung der Stellung und der Befugnisse der Staatsanwaltschaft namentlich eine Unterstellung oder Abhängigkeit der Staatsanwälte von den örtlichen Organen charakterisierte Lenin als prinzipiell unrichtig, als falsche Auffassung des demokratischen Zentralismus, insbesondere der doppelten Unterordnung. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit hat wesentliche Bedeutung für die Entwicklung der Werktätigen, ihrer Kultur und damit ihres sozialistischen Bewußtseins. Lenin setzte Gesetzesverletzungen mit Kulturlosigkeit gleich. Er wandte sich entschieden gegen jegliche bürokratische Tendenzen, die eine Quelle der Verletzung der Gesetzlichkeit und eine Scheidewand zwischen den Werktätigen, der Sowjetmacht und der Partei sind. Aus der Konsequenz, mit der Lenin die Einheit und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit verfocht, folgt auch, daß die Gesetze für jeden verbindlich und ihre Verletzungen zu unterbinden sind gleich von wem sie ausgehen. Auch aus diesem Grund kann sich die Aufsicht über die Gesetzlichkeit nicht auf die Strafverfolgung reduzieren. Jeden anderen Standpunkt hielt Lenin für falsch. Verschiedene dem Wesen nach opportunistische, antileninistische Kräfte traten dagegen auf, die Staatsanwaltschaft zu zentralisieren, ihre Stellung von den örtlichen Organen unabhängig zu gestalten und ihr auch die allgemeine Aufsicht über die Gesetzlichkeit, insbesondere das Recht des Protests gegen ungesetzliche Beschlüsse örtlicher Sowjetorgane, zu übertragen./4/ Lenin verteidigte die Einheit der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Zentralisation und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von anderen Organen bei der Ausübung ihrer Aufsicht und die umfassende Aufsichtsfunktion 141 Vgl. Lenin, Über „doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit, a. a. O., S. 349 f.; Geschichte der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Teil 4, 1. Buch, Moskau 1970, S. 131 f. truss.); Schapko, Begründung der Prinzipien der staatlichen Leitung durch W. I. Lenin, Berlin 1970, S. 270 ff.; Kurizyn, „Der Kampf W. I. Lenins gegen den Opportunismus“, Staat und Recht 1970, Heft 4, S. 665 ff.; Jodkowski, Geschichte des sowjetischen Staates und Rechts, Bd. 2, Moskau 1968, S. 392 ff. (russ.); Swirbul. a. a. O.; Lunjew, „Die verfassungsmäßigen Grundlagen der allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft der UdSSR“, Rechts wissenschaftlicher Informationsdienst 1954, Nr. 19. S. 515 ff. der sowjetischen Staatsanwaltschaft, die die allgemeine Aufsicht notwendig einschließt. Das Allrussische Zentrale Exekutivkomitee der IX. Legislaturperiode beschloß am 28. Mai 1922 die Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht, die von den Gedanken Lenins bestimmt wurde. Sie trat am 1. August 1922 in Kraft. Ähnliche Ordnungen beschlossen bald danach das Zentrale Exekutivkomitee der Belorussischen Sozialistischen Sowjetrepublik, das Allukrainische Zentrale Exekutivkomitee und das Zentrale Exekutivkomitee der Aserbaidshanischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Die Leninschen Lehren über die Aufsicht der Staatsanwaltschaft gingen damit generell in die Staatspraxis der Sowjetrepubliken und später in die der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ein. Mit dem Sieg der sozialistischen Revolutionen in weiteren europäischen und asiatischen Ländern fanden sie weitgehend auch in deren Gesetzgebung und Staatspraxis Eingang. Ihre Allgemeingültigkeit wurde umfassend praktisch bestätigt. Auf der Grundlage der Hinweise Lenins „entstand ein nicht nur vom Inhalt, sondern auch von seiner Form her einzigartiges Institut des sozialistischen Rechts“./5/ Die Leninsche Konzeption der sozialistischen staatsan-waltschaftlichen Aufsicht hat im Verlauf von fünfzig Jahren ihre Lebenskraft bewiesen. Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und eine Form realer Machtausübung, die auch über die Institution der sozialistischen Staatsanwaltschaft, über ihre Aufsicht über die Gesetzlichkeit, verwirklicht wird. Die geschichtlichen Erfahrungen zeigen: Mit der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, mit dem höheren Niveau der gesellschaftlichen Beziehungen und den höheren Ansprüchen an die staatliche Leitung wächst die Rolle der Staatsmacht, des Rechts und der Gesetzlichkeit eingeschlossen die Rolle der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht. Die wachsenden gesellschaftlichen Möglichkeiten zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere der wachsende Einfluß, die wachsende Organisiertheit und Bewußtheit der Arbeiterklasse sind die Grundlage für eine wirksamere Ausübung der Aufsicht der Staatsanwaltschaft und zu ihrem immer engeren Zusammenwirken mit der Arbeiterklasse und ihren staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen bei der Festigung der Gesetzlichkeit. In diesem Prozeß erlangen alle Bereiche der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht eine höhere Wirksamkeit. Das wird besonders durch die Entwicklung in der UdSSR überzeugend und umfassend dokumentiert. Die Erfahrungen der sozialistischen Länder, die den Leninschen Gedanken zur Aufsicht der Staatsanwaltschaft folgten, zeigen, daß die wachsende Verantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Werktätigen für die Gesetzlichkeit die spezifische Verantwortung der Staatsanwaltschaft weder einschränkt noch überflüssig macht. Die Grundpositionen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht, wie sie Lenin konzipierte, gelten in Einheitsstaaten und Föderationen, unabhängig von der Größe des einzelnen sozialistischen Landes. Die Verwirklichung der Leninschen Konzeption der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht in der UdSSR zeigt auch, daß es keinen Abbau dieser Funktion oder eines ihrer Bereiche gibt. Die Aufsichtsfunktion der Staatsanwaltschaft ist nicht eine zeitweilige, für einen bestimmten Zeitabschnitt /5/ Tschikwadse, Staat, Demokratie, Gesetzlichkeit, Moskau 1968, S. 416 (russ.). 278;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 278 (NJ DDR 1972, S. 278) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 278 (NJ DDR 1972, S. 278)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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