Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 277

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 277 (NJ DDR 1972, S. 277); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 10/72 2. MAIHEFT S. 277-308 Dt. FROHMUT MÜLLER, Dozent an der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht eine zuverlässige Garantie der sozialistischen Gesetzlichkeit Zum 50. Jahrestag der Staatsanwaltschaft der UdSSR Der Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist seit den ersten Tagen der Existenz der Sowjetmacht eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Nachdem die innere und äußere Konterrevolution militärisch geschlagen war, reiften zu Beginn der zwanziger Jahre für den Aufbau des Sozialismus neue Bedingungen heran. Die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie, insbesondere die Erhöhung der Rolle der Sowjets, und die Festigung der sowjetischen Gesetzlichkeit schlossen den Ausbau der sowjetischen Gesetzgebung und der Institutionen ein, die ihre strikte Verwirklichung speziell zu sichern hatten. Diese Entwicklung ist historisch gesehen ein Bestandteil der Vorbereitung der Bildung der UdSSR./l/ Lenin über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht Die wachsenden Erfordernisse der Leitung und Gestaltung des sozialistischen Aufbaus verstärkten die Notwendigkeit, die Gesetze der Sowjetmacht überall strikt einzuhalten und sie einheitlich anzuwenden. Dafür sollte auch die neu zu schaffende sowjetische Staatsanwaltschaft sorgen. Über ihren Aufbau, ihre Aufgaben und ihre Stellung kam es zu Auseinandersetzungen, die Lenin entscheidend beeinflußt hat./2/ Sein Brief für das Politbüro „Über .doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit“ vom 20. Mai 1922 verfolgte das Ziel, Grundfragen der Gesetzlichkeit und ihrer Einhaltung vom Standpunkt der Arbeiterklasse als herrschende und führende Klasse zu klären. Die objektiven Erfordernisse der Leitung des Aufbaus des Sozialismus erforderten auch dafür neue Lösungen; die sowjetische Staatsanwaltschaft war eine neue Institution der Sowjetmacht. Ihre von Lenin geprägte Konzeption orientierte sich nicht an den Aufgaben einer Anklagebehörde, sondern umfassender an den Grundfragen der Gesetzlichkeit im ganzen Staatsgebiet. Es ging um die Bildung eines zentralisierten Organs der Sowjetmacht /l/ Vgl. Berchin, Geschichte der UdSSR, Berlin 1971, S. 240 bis 256; Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Uber die Vorbereitung zum 50. Jahrestag der Bildung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 24. Februar 1972, S. 3 f. 121 Vgl. Lenin, Über „doppelte“ Unterordnung und Gesetzlichkeit, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1972, S. 349 ff.; vgl. auch: Lenin, Thesen des Briefes „Uber doppelte* Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Vollständige Ausgabe der Werke, Bd. 45, Moskau 1964, S. 427 f. (russ.) für die Aufsicht über die Gesetzlichkeit in allen Bereichen der Gesellschaft, in allen Rechtsbeziehungen, auch in der Staats- und Wirtschaftsverwaltung. Lenin arbeitete die Wesenszüge, sozialistischer staats-anwaltschaftlicher Aufsicht und ihrer Einordnung als Institution in das politische System der Diktatur des Proletariats heraus. Als Teil der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Theorie des sozialistischen Staates und ihrer praktischen Verwirklichung bestimmte Lenin in seinem Brief für das Politbüro die Grundfragen der Aufsicht über die Gesetzlichkeit, wobei er vom demokratischen Zentralismus ausging. Im Zusammenhang mit seinen anderen Arbeiten zur Staatsfrage ergeben sich vor allem folgende Gedanken zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im allgemeinen und zur staatsanwaltschaftlichen Aufsicht im be-sonderen/3/: Die Einheit der Gesetzlichkeit ist ein Grundprinzip der sozialistischen Staatsmacht, eine Grundlage der gesamten staatlichen Leitung, die die Einheit des politisch-staatlichen Willens der Arbeiterklasse, die Einheit des gesellschaftlichen Fortschritts und der gesellschaftlichen Initiativen im grundlegenden ausdrückt. Die Einheit der Gesetzlichkeit erfordert eine einheitliche, umfassende zentralisierte Aufsicht, die im Auftrag der zentralen Organe der Partei und der Sowjetmacht von der Staatsanwaltschaft auszuüben ist. Damit schafft sich die herrschende Arbeiterklasse, die selbst unmittelbar und durch ihre staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts sorgt, eine notwendige spezielle Institution zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Der demokratische Zentralismus verbindet die zentrale Leitung mit den Initiativen der Massen. Er setzt die Mannigfaltigkeit der Initiativen, die Berücksichtigung der unvermeidlichen örtlichen Unterschiede voraus. Aber in den Fragen der Gesetzlichkeit dürfen keinerlei örtliche Einflüsse geduldet werden. Lenin warnte zugleich vor jeder Überschätzung des tatsächlichen Zustands der Gesetzlichkeit. /3/ Vgl. hierzu auch Swirbul, „Leninsche Ideen der Organisation der sowjetischen Staatsanwaltschaft“. Sozialistitscheskaja sakonnost 1969, Heft 3, S. 3 ff. 277;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 277 (NJ DDR 1972, S. 277) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 277 (NJ DDR 1972, S. 277)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X