Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 267 (NJ DDR 1972, S. 267); als Förderung der KPD wirke, weil er nicht erkennbar von den Zielen dieser Partei abgerückt“ sei 1/18/ Die verfassungsrechtlich verkündete „Freiheit der politischen Meinung“ wurde hier mit der Begründung kriminalisiert, daß sie mit Zielen der KPD übereinstimme und zwar mit politischen Zielen, deren Wahrheitsgehalt heute auch in weiten Kreisen von SPD-Mitglie-dern und -Funktionären, in den Gewerkschaften und einem wachsenden Teil der Intelligenz der BRD unbestritten ist Mit dieser Entscheidung aus dem Jahre 1969 war zugleich eine ganze Serie von Verfassungsbeschwerden von Bürgern erledigt, die unter Verletzung von durch die westdeutsche Verfassung garantierten Staatsbürgerrechten mit Berufung auf das KPD-Urteil verurteilt worden waren, wobei sich das BVG auf die „Wertgehalte der freiheitlichen Demokratie“ berief, wie sie das KPD-Urteil ausgeprägt hatte. Auch das in einem Strafverfahren ausgesprochene Berufsverbot gegen einen antifaschistischen Journalisten wurde bestätigt Und wiederum zeigte es sich, wie das BVG die Formen bürgerlicher Gesetzlichkeit bricht, wenn diese im konkreten Fall den politischen Interessen der herrschenden Kreise widerspricht. So ist nach Art. 18 GG allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über die Verwirkung von Grundrechten zu entscheiden; das aber hinderte eben dieses Gericht nicht, festzustellen, es könne „hingenommen werden, daß die Strafgerichte gewisse Präventivmaßnahmen wie ein Berufsverbot treffen“ 1/19/ Diese hier nur angedeutete Entwicklung der BVG-Judi-katur "in den letzten Jahren steht in einem ebenso deutlichen wie charakteristischen Widerspruch zu den historischen Entwicklungsgesetzen. Heute beginnen auch realistisch denkende bürgerliche Politiker, Journalisten und Juristen zu begreifen, was der sowjetische Wissenschaftler Dr. Pawel N a u m o w im Juni 1971 in Düsseldorf auf einem Hearing über die Problematik des KPD-Verbots aussprach: Die Aufrechterhaltung des KPD-Verbots ist „zu einem der schwersten Steine geworden, der weggeräumt , werden muß, um auf dem Wege der europäischen Sicherheit voranzukommen“ 720/ Beachtung fand in diesem Zusammenhang auch ein Gutachten, das der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Draht, der im KPD-Prozeß mitgewirkt hatte, erstattete und das auf dem Duisburger Hearing vorgetragen wurde: Die Fortdauer des Parteiverbots (und seiner Folgen) sei „problematisch, weil seine Grundlage, die objektive Verfassungswidrigkeit der betreffenden Partei, problematisch ist“./21/ Der Präsident des BVG profilierter Vertreter des Staatsmonopolismus Ausdruck der Einordnung des BVG und seiner Richter in den bundesdeutschen Machtmechanismus sind nicht zuletzt auch die komplizierten Wahlbestimmungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Die Richter beider Senate des BVG (je 8) werden je zur Hälfte von einem aus zwölf Abgeordneten bestehenden Wahlmännerausschuß des Bundestages und vom Bundesrat gewählt, wobei in beiden Gremien eine -Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist./22/ Das heißt zugleich, daß gegen oder ohne die SPD die Wahl des neuen Präsidenten und der übrigen vier frei gewordenen Richterämter nicht mög- /18/ BVerfGE, Bd. 25, S. 44. /19/ BVerfGE, Bd. 25, S. 88 ff. Sämtliche hier erwähnten Entscheidungen auch: Beilage zum Bundesanzeiger, Köln, Nr. 77 vom 24. April 1970. /20/ Urteil: KPD-Verbot aufheben. Politisches und Rechtliches zum Verbot der KPD, Köln 1971, S. 133. /21/ Ebenda, S. 55. /22/ §§ 4 bis 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 i. d. F. vom 3. Februar 1971 (BGBl. I S. 105). lieh gewesen wäre. Insofern erweist sich auch die Berufung der SPD auf § 9 BVGG, wonach die beiden Gremien „im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts“ wählen und diesmal der Bundesrat zur Wahl des Bundespräsidenten zuständig gewesen sei, als ein schwaches Alibi der SPD dafür, der CDU/CSU von vornherein das Feld überlassen zu haben. Unter diesen Voraussetzungen konnte ein aufschlußreicher BVG-Rapport verkünden: „Bis zum Herbst muß die CDU/ CSU einen Kandidaten für das Amt des BVG-Präsi-denten benennen. Bedingung: Es muß ein strammer Konservativer sein.“/23/ Die Wahl Barzeis zum CDU-Vorsitzenden gab auch hier die Entscheidung: Sie hieß Emst Benda. Schon die Tatsache, daß der Stuhl des BVG-Präsidenten vom Favoriten Barzeis eingenommen wird, kennzeichnet die Situation. Längst hatte sich Benda als Parforcereiter gegen die bürgerliche Demokratie die Sporen verdient, als er 1966 zum „Präsidenten des gemeinsamen Ausschusses der Stabsübung Fallex 66“ avancierte. Bereits als Berichterstatter des Rechtsausschusses hatte Benda dem CDU-Enwurf zur Notstandsgesetzgebung vom 31. Mai 1965 seinen Stempel aufgedrückt. Es kennzeichnet auch die innenpolitische Entwicklung in der BRD, daß unter Benda als Innenminister der großen Koalition die Notstandsgesetzgebung in Kraft trat. Seine extrem antikommunistische Position hat Ernst Benda so vielfältig bekundet und verfochten, daß es in diesem Punkt keine Illusionen geben kann./24/ Er war es auch, der das Signal gab für eine neue Welle der Kommunistenverfolgung, die wie stets alle konsequenten Demokraten bedroht. So erklärte er in der „Panorama“-Sendung des BRD-Fernsehens am 18. Oktober 1971: Eine weitere Grundgesetz-Änderung ergebe sich zwangsläufig, „wenn es auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich sei, Kommunisten als Beamte auszusperren“ 725/ Möglicherweise noch gefährlicher, weil schwerer durchschaubar, ist Benda, soweit er als Theoretiker auftritt. In seinem Buch über „Industrielle Herrschaft und sozialer Staat“ (Göttingen 1966)/26/ erweist sich der damalige Staatssekretär Kiesingers als ein kundiger und flexibler Technokrat der Macht. Vom „sozialen Rechtsstaat“ verspricht er den Arbeitenden den „mäßigenden Einfluß des Rechts auf die industrielle Herrschaft“. Er gibt vor, die „mitdenkende Persönlichkeit“ im Arbeiter ansprechen zu wollen, wobei es ihm allein um das „Mitdenken“ in den vorgegebenen Zwangsformen der bestehenden Gesellschaft- und Rechtsordnung geht./27/ Von der „Herrschaftsnatur des Großbetriebes“ gehe die Chance aus, „die Kluft zwischen oben und unten wenigstens zu verengen“, mit anderen Worten, die Chance für die Monopolherren, das Klassenbewußtsein des Arbeiters zu ersticken und ihn über die eigene Macht-und Rechtlosigkeit zu täuschen./28/ Seine Aussagen faßt Benda schließlich so zusammen: „Dem sozialstaatlichen Prinzip entspricht nicht die formale Gleichheit aller, sondern vielmehr der Gedanke des suum cuique, der dann erfüllt wird, wenn jeder an dem ihm gemäßen Platz tätig werden und Verantwortung tragen kann.“ „Suum cuique“ war durch mehr als zwei Jahrhun- /23/ Der Spiegel (Hamburg) 1971, Heft 30, S. 27. /24/ Vgl. Krems, Regierung versucht Kampf gegen Linksradi-käle zu verschleiern, Interview mit Benda, Die Welt (Hamburg) vom 25. September 1971. /25/ Der Bode als Gärtner? Deutsche Volkszeitung Düsseldorf vom 28. Oktober 1971. /26/ Vgl. Haney, „Emst Benda und der soziale Staat“, Staat' und Recht 1969, Heft 10/11, S. 1744 ff.; derselbe, Die Demokratie , a. a. O., S. 109 bis 111. mI Benda, Industrielle Herrschaft und sozialer Staat, Göttingen 1966, S. 567. /28/ Ebenda, S. 574. 26 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 267 (NJ DDR 1972, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 267 (NJ DDR 1972, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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