Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 266 (NJ DDR 1972, S. 266); So hat sich in der zwanzigjährigen Geschichte des BVG eines bestätigt: Seine verfassungsrechtliche Sanktionierung, d. h. seine Legitimations- und Abschirmfunktion gegenüber Aktionen des Volkes sind charakteristisch für seine gesamte Tätigkeit. Die wenigen Ausnahmefälle sind nur von Fall zu Fall zu beurteilen; und auch sie haben eines gemeinsam: Sie rühren nicht an der Substanz der imperialistischen Staatsmacht, sondern sind in ihrem Effekt sogar zu einer Quelle für die Illusionswirkung des Bundesverfassungsgerichts geworden. Das Fernseh-Urteil vom 28. Februar 1961 kann dafür wegen seiner künstlich geschaffenen Publizität geradezu als Schulbeispiel gelten. Die damalige Adenauer-Regierung hatte mit der Gründung des „Deutschland-Fernsehens“ die Schaffung eines „hauseigenen“ Fernsehens erstrebt. Damit habe die Regierung, so heißt es im Fernseh-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, gegen den „Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens“ ver-stoßen./ll/ Für breite Kreise westdeutscher. Bürger hatte damit „das Recht über die Politik gesiegt“./12/ Jedoch ist inzwischen längst der Sinn, den die politische Reaktion mit dem „Deutschland-Fernsehen“ bezweckte, mit solchen Institutionen wie dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) erreicht worden. Andere Entscheidungen des BVG machen die quer durch die Bundestagsparteien gehenden imperialistischen Interessenwidersprüche deutlich. So haben z. B. die Entscheidungen des BVG zu Fragen des Umweltschutzes auch aus den Reihen der jeweiligen Regierungsparteien Kritik erfahren, und dennoch liegen sie im vordergründigen Interesse der Regierung und der sie tragenden Monopolgruppen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das BVG hat unter Berufung auf Länderrechte das Bundesgesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen für nichtig erklärt/13/; die nun „zuständigen“ Länder aber erklärten sich für unfähig und lassen den Rhein verkommen. Funktion der Gleichschaltung Neben der Bestätigung, Sanktionierung und Abschirmung der Regierungspolitik hat das BVG im staatsmonopolistischen Herrschaftssystem den jeweiligen Klassenkampfbedingungen gemäß die Funktion der Gleichschaltung zu erfüllen. Charakteristisch sind hier die Entscheidungen des BVG vom 30. Juli 1958, mit denen die in den Bundesländern Hamburg und Bremen erlassenen Gesetze über die Durchführung von Volksbefragungen über die Atomaufrüstung der Bundeswehr auf Antrag der Adenauer-Regierung für verfassungswidrig erklärt wurden. Dieses verfassungsgerichtliche Verdikt gegen die Volkssouveränität zu der sich das Donner Grundgesetz in Worten nachdrücklich bekennt 2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) 3. über die Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Wahl oder den Erwerb oder den Verlust der Mitgliedschaft eines Abgeordneten beim Bundestag betreffen (Art. 41 Abs. 2 GG) 4. über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans (Art. 93 Abs. 1 GG) 5. über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Bundes-reeht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz (Art. 93 Abs. 1 GG) 6. über die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes oder Landesgesetzes mit dem Grundgesetz (Art. 100 Abs. 1 GG) 7. darüber, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (Art. 100 Abs. 2 GG) /II/ BVerfGE, Bd. 12, S. 207. 112/ Der sozialdemokratische „Vorwärts“ vom 3. März 1961 kommentiert: „Zum erstenmal nach Verabschiedung des Grundgesetzes, wenn nicht zum erstenmal in der Geschichte der Demokratie in Deutschland, sind mit der Entscheidung von Karlsruhe rechtsstaatlichen Prinzipien von eminenter Bedeutung um ihrer selbst willen und gegen den Druck der herrschenden politischen und wirtschaftlichen Kräfte zum Durchbruch verholten worden.“ 113/ BVerfGE, Bd. 15, S. 1. ist von um so größerem Interesse, als es hier um parlamentarische Entscheidungen ging, die, unter dem Einfluß breiter Kreise der Bevölkerung, von sozialdemokratischen Parlamentsmehrheiten getragen wurden. Die Reaktion der SPD-Führung war charakteristisch: Am Tage nach der Urteilsverkündung erklärte sie im „Sozialdemokratischen Pressedienst“: „Die Sozialdemokratie als eine verfassungstreue und den Staat mittragende Säule respektiert den Urteilsspruch des höchsten deutschen Gerichts. Volksbefragungen über die Atombewaffnung müssen nach diesem Urteilsspruch unterbleiben.“/14/ Verbot der KPD und fortschrittlicher Organisationen und Vereinigungen Die Funktion des Bundesverfassungsgerichts im Staatssystem der BRD wäre nicht zu erfassen, wenn jenes Urteil unerwähnt bliebe, das wie kein anderes zur Zerstörung von Ansätzen bürgerlicher Demokratie beigetragen hat und das bis in die Gegenwart fortwirkt: das Verbotsurteil gegen die KPD vom 17. August 1956. Mit diesem Urteil wurde eines der schmählichsten Kapitel in der Geschichte der Klassenjustiz des deutschen Imperialismus geschrieben. Wie schwer dieses Urteil wiegt, ist nicht zuletzt auch an seinen Folgen zu messen: Mehr als zweihundert demokratische Organisationen und Vereinigungen sind in den zurückliegenden fünfzehn Jahren überwiegend durch die Innenminister der Bundesländer unter Berufung auf Ziff. I. 3. des KPD-Urteils als „Ersatzorganisationen“ der KPD verboten worden. Der Satz aus dem Kommunistischen Manifest „Wo ist die Oppositionspartei, die nicht von ihren regierenden Gegnern als kommunistisch verschrien worden wäre ?“/15/ ist hier mit der Perfektion des preußisch-deutschen Imperialismus selbst gegenüber oppositionellen Kommunalvereinigungen und pazifistischen Heimatschutzverbänden bestätigt worden. Der politische Strafsenat des Bundesgerichtshofs leistete dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Musterentscheidung im Langensebold-Urteil vom 18. Januar 1961 Formulierungshilfe und gab mit seiner exzessiven Auslegung des BVG-Urteils ein geradezu klassisches Beispiel für den antikommunistischen Inquisitionseifer des westdeutschen Imperialismus: „Eine Ersatzorganisation ist ein Personenzusammenschluß, der an Stelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will.“/16/ Dieses Verbotsurteil bedroht alle demokratischen Organisationen in äer BRD; es „hängt wie ein Damoklesschwert über der DKP und ist zugleich eine Schlinge für jeden Demokraten und alle demokratischen Organisationen“./17/ Das Zusammenspiel von BVG und BGH im System der imperialistischen Klassenjustiz erweist sich bis in die Gegenwart als perfekt: So wies z. B. das BVG die Beschwerde eines Antifaschisten, der seine demokratische Überzeugung auf einem Flugblatt verbreitet hatte und deshalb zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, mit der Begründung ab, der Beschwerdeführer hätte sich darüber im klaren sein müssen, „daß ,-seine Propaganda schon deshalb in der Öffentlichkeit /14/ Dokumentation der Zeit 1958, Heit 173, S. 29. /15/ Marx/Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 461. /16/ Zitiert nach Pfannenschwarz/Schneider, „Für Vereinigungsund Koalitionsfreiheit in Westdeutschland gegen die neuen Anschläge der Militaristen“, NJ 1962 S. 351. /17/ Reimann u. a., KPD-Verbot Ursachen und Folgen, Frankfurt am Main 1971, S. 79. 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 266 (NJ DDR 1972, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 266 (NJ DDR 1972, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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