Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 248

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 248 (NJ DDR 1972, S. 248); den Aufsätze von Forker („Rationellere Verarbeitung von Informationen“, Bd. 1, S. 15 ff., und „Der Erkenntnis- und Beweiswert des Weg-Zeit-Diagramms“, Bd. 2, S. 33 ff.) sowie auf die Beiträge von Gläser/Schulze („Zur Anwendung der Netzplantechnik im kriminalistischen Bereich, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten“, Bd. 1, S. 41 ff., und „Netzplanmodelle als Instrument der Leitung kriminalistischer Unterabläufe“, Bd. 3, S. 19 ff.) verwiesen. Sie veranschaulichen', daß die Nutzung moderner wissenschaftlicher Methoden zu noch günstigeren Ergebnissen im Kampf gegen die Kriminalität führen wird und nicht zuletzt auch dazu beiträgt, daß Kriminalisten durch die Entlastung von ständig zu wiederholenden Operationen mehr Zeit für die schöpferische Arbeit gewinnen. Wissenschaftlich begründete Hinweise für eine qualifiziertere Analysentätigkeit zu geben, mittels derer konkrete Erscheinungen und Prozesse unter dem Aspekt des Wesentlichen, Typischen, Gesetzmäßigen wiedergespiegelt werden, künftige Erscheinungen sachkundig vorauszusehen sind und Leitungsentscheidungen vorbereitet werden können, durch die Kräfte und Mittel zweckentsprechend auf Schwerpunkte konzentriert werden, ist das Anliegen des von Moldenhauer/Böhme/War-dezki verfaßten Aufsatzes „Zu einigen Grundproblemen der Analyse“ (Bd. 3, S. 5 ff.). Besonders die Leiter der Sicherheits- und Rechtspflegeorgane können hieraus wertvolle Anregungen erhalten, wie dieses Element der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit noch wirkungsvoller gehandhabt werden kann. Schließlich sei noch auf zwei Beiträge aufmerksam gemacht, die wesentliche Fragen der Aufdeckungs- und Aufklärungsarbeit des Untersuchungsorgans unter- Leitung des Staatsanwalts betreffen: Es handelt sich um die Arbeit von Böhme/Moldenhauer, „Zu einigen Problemen der latenten Kriminalität“ (Bd. 3, S. 53 ff.), in der neben prinzipiellen Darlegungen zur Latenzproblematik und zu den Wegen, Mitteln und Methoden der Eingrenzung des Dunkelfeldes auf zu beachtende Besonderheiten bei der Aufdeckung von Straftaten in der Transportsphäre orientiert wird, sowie um den Aufsatz von Ney, „Der modus operandi und seine Bedeutung für ein effektives Erfassen, Vergleichen und Verarbeiten von Daten über Straftaten und Täter“ (Bd. 1, S. 31 ff.), welcher sich mit Unzulänglichkeiten bei der bisherigen Begriffsbestimmung und mit der Notwendigkeit einer Analysierung des modus operandi sowie der sog. Perseveranz für die Identifizierung des Ver-ursachens der Straftat über den Straftatenvergleich auseinandersetzt. Es ist aus Raumgründen nicht möglich, auf weitere Beiträge einzugehen. Dem interessierten Leser kann jedoch versichert werden, daß die vielen Aufsätze von Gerichtsmedizinern (die u. a. die Identifizierungs- bzw. Ausschlußproblematik, die Todesursachen- und Todeszeitpunktfeststellung zum Gegenstand haben), die Arbeiten auf dem Gebiet der Kriminaltechnik (z. B. zur Schriftexpertise, Magnettonaufzeichnung, Trassologie), die Untersuchungsergebnisse zu speziellen Sachverhalten (insbesondere zu den Finanzdelikten und den Straftaten im Gaststättenwesen), die Erörterung von Werner zu den Anwendungsgebieten und Entwicklungslinien der forensischen Psychologie (Bd. 2, S. 65 ff.)/3/ sowie die hochinteressanten Auseinandersetzungen mit der imperialistischen Unrechtspraxis (vgl. Arnau, „Zur Situation im gerichtsmedizinischen Gutachterwesen“, Bd. 1, S. 257ff.; Prokop, „Der Fall Hetzel“, Bd. 2, S. 81 ff.) wesentlich zur Bereicherung seiner wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse beitragen und ihm damit in seiner verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Sicherung und Festigung unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung Hilfe leisten werden. Dr. Lothar W e 1 z e 1, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin j3{ Kritisch hierzu Dettenbom / Fröhlich / Lekschas, „Gegenstandsbereich und Aufgaben der Rechtspflegepsychologie“, NJ 1972 S. 70 ff. 248 Inhalt Seite Prof. Dr. sc. Horst Kellner: Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR (Schluß) 217 Dr. Gustav Jahn/ Siegfried Winkler: Weitere Entfaltung der Masseninitiative im Kampf um Bereiche der vorbildlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Betrieb 221 I. Elisabeth Andrzejewski : II. Reinhold Kudernatsch : Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Kreditinstitute und der Deutschen Post bei Scheck- betrügereien 224 Johannes F r i e d e I / Gerd J a n k e : Zu den Wirkungen einer im Gerichtsverfahren erklärten Streitverkündung in einem späteren Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht 227 Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Probleme der Strafzumessung bei Eigentumsvergehen unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Freiheitsstrafe, Verurteilung auf Bewährung und der Geldstrafe (Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Gera vom 24. Februar 1972) 229 Aus anderen sozialistischen Ländern Der XXIV. Parteitag der KPdSU und die Vervollkommnung der sowjetischen Gesetzgebung 232 Aus der Praxis für die Praxis OMR Prof. Dr. Richard Kürzinger: Welchen Einfluß hat der Verzehr von Weinbrandboh- nen auf den Grad der Trunkenheit? 235 Udo M o t z e c k : Zu einigen Fragen des Wohnungsmietrechts . . 236 Günter Oetzmann : Eigentumserwerb durch Kauf mit ungedecktem Scheck und Ansprüche des Verkäufers 236 Manfred Funk/ Brunhild E i t n e r / Margret Funk: Zur Errechnung des pfändbaren Betrages bei der Pfändung wegen Mietrückständen 237 Karin M a c h u c k i : Planmäßige Arbeit eines Presseaktivs 238 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Aus den entwicklungsbedingten Besonderheiten (§ 65 Abs. 3 StGB) können sich schuldmindernde Aspekte u. a. dann ergeben, wenn sich der Angeklagte am Anfang der jugendlichen Entwicklungsphase befindet 239 BG Leipzig: Zum Tätigkeits- oder Berufsverbot als Zusatzstrafe. Anm. Karl M u n k w i t z / Eberhard Kunz . . 240 BG Cottbus: Zur Strafuntergrenze bei mehrfacher Gesetzesverletzung 241 BG Suhl: Zur Anwendung von Zusatzstrafen bei nachträglicher Hauptstrafenbildung 242 BG Neubrandenburg: Zur gerichtlichen Beweisführung bei Verkehrsstraftaten 242 Zivil- und Familienrecht Oberstes Gericht: Zu den Voraussetzungen einer prozessualen Kostenentscheidung 244 BG Schwerin: Zur Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zum Einbau eines Bades auf Kosten des Mieters . . 244 BG Frankfurt (Oder): Zur Kostenentscheidung in Ehesachen 246 Buchumschau Kriminalistik und forensische Wissenschaften, Beiträge zur Theorie und Praxis der sozialistischen Kriminalistik und der forensischen Wissenschaften (besprochen von Dr. Lothar W e I z e I) 246;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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