Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 238 (NJ DDR 1972, S. 238); haltung von Verpflichtungen zu erreichen, um keine Mietschulden an-wachsen zu lassen. Gerade deswegen müssen die laufenden Mietzinsen ungekürzt realisiert werden. Zu welchen Konsequenzen eine andere Auffassung führt, zeigt die Ansicht Ra-kows, daß auch noch Rückstände nach § 6 in Höhe eines Monatsmietbetrags gepfändet werden können, obwohl der Schuldner schon ausgezogen ist. In einem solchen Falle wird der Schuldner u. U. auch an den neuen Vermieter keine Miete zahlen. Ein neuer Schuldtitel auf laufende Miete wäre evtl, nicht zu realisieren, weil bereits nach § 6 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Rückstände vollstreckt werden. Es würden gleichrangige Forderungen Zusammentreffen und der Zeitpunkt der Pfändung entscheidend sein. Der neue Gläubiger könnte also nicht wegen der laufenden Miete befriedigt werden. Der Mietrückstand würde nach § 7 Abs. 1 Ziff. 2 sogar Unterhaltsrückständen Vorgehen und ohne Rücksicht darauf, wie alt die Rückstände sind und welchen Umfang sie haben, vollstreckt werden können. Das ist aber ein von der Verordnung sicher nicht gewolltes Ergebnis. Auch mit § 12 APfVO läßt sich eine solche Konsequenz nicht befriedigend korrigieren. Darüber hinaus ist es für die Vollstreckungsabteilung der Gerichte auch nicht immer möglich, aus einem Schuldtitel über Mietrückstände einen Monatsmietbetrag zu vollstrecken, wenn aus dem Schuldtitel nicht her-Vorgeht, wie hoch der monatliche Mietzins ist. Der Mietzinsbetrag kann sich während der Vollstreckung auch ändern, z. B. durch Mietminderung oder wenn der Mieter eine andere Wohnung mit einem anderen Mietpreis Zossen ist eine Kreisstadt, die, besonders soweit es die Presseberichterstattung der Rechtspflegeorgane anbelangt, etwas aufzuweisen hat, was m. E. auch für andere Kreise nachahmenswert ist: das Presse- aktiv der Rechtspflegeorgane./l/ Auf diesem Gebiet hat sich bei uns eine Zusammenarbeit zwischen der Lokalredaktion Zossen der „Märkischen Volksstimme“ und den Rechtspflegeorganen entwickelt, die nicht nur für die Kreisstadt selbst, sondern für den gesamten Kreis von Bedeutung ist. Diese Bedeutung sehen wir darin, daß sowohl die Journalisten als auch die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane es als ihre gemeinsame Hauptaufgabe betrachten, erzieherisch und vorbeugend durch die Presse tätig zu sein. Um diesem Ziel wirksam Rechnung tragen zu können, machen sich besonders plan- II’ Vgl. dazu Kalich, „Planmäßige Arbeit der Publikationsaktivs in den Kreisen“, NJ 1971 S. 745 f. bezieht. Hier erhebt sich doch die Frage, nach welchem Mietbetrag der alte Rückstand gepfändet werden soll. Unseres Erachtens bedarf es zur Anwendung des § 6 APfVO eines Schuldtitels über laufende Miete, wobei Rakow zugestimmt wird, daß jeder Schuldtitel, der nach dem 31. August 1955 ergangen ist (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbefehl) zur Vollstrek-kung nach § 6 der VO geeignet ist. Daß es nur um die laufende Miete gehen kann, ergibt sich u. E. nicht nur aus den vorstehend aufgezeigten Notwendigkeiten, sondern kann auch aus § 6 APfVO und ihren anderen Bestimmungen herausgelesen werden. Wenn für den Betrag des monatlichen Mietzinses für den Wohn-raum des Schuldners das gleiche gilt, was in § 6 Satz 1 APfVO ausgesprochen ist, so kann das nur heißen, daß ein vollstreckbarer Titel nach dem 31. August 1955 vorliegen muß, mit dem der laufende monatliche Mietbetrag festgestellt worden ist. Rakow weist richtig darauf hin, daß bei den Gerichten unterschiedliche Auffassungen über die Anwendbarkeit des § 6 APfVO bestehen. Demzufolge werden auch unterschiedliche Ansichten gegenüber Drittschuldnern. Gläubigern und Schuldnern vertreten. Das beweist die Notwendigkeit einer Stellungnahme der zentralen Rechtspflegeorgane im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung. MANFRED FUNK, Richter am Kreisgericht Leipzig, Stadtbezirk West BRUNHILD EITNER, Sekretär am Kreisgericht Leipzig, Stadtbezirk West MARGRET FUNK, Sekretär am Kreisgericht Leipzig-Land mäßige Veröffentlichungen notwen-dig. Es gab eine Zeit wenn sie auch schon fast drei Jahre zurückliegt , da ich treppauf, treppab lief, um Informationen zu sammeln. Das Ergebnis dabei waren Nachrichten über Unfälle, Berichte über Verhandlungen am Kreisgericht oder Kommentare, die Probleme zum Inhalt hatten, mit denen sich z. B. der Staatsanwalt gerade herumplagte Beispiele, geboren aus Zufälligkeiten, die gerade recht und schlecht das Informationsbedürfnis der Leser befriedigten. Daß es so nicht weitergehen konnte, darüber waren sich alle Verantwortlichen einig. Sie gehören jetzt dem Presseaktiv an, und jeder hat seinen Auftrag. Es muß an dieser Stelle gesagt werden, daß auch bei uns die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane den Redakteur mehr oder weniger als „Nervensäge“ ansahen, und das deshalb, weil sich ja nicht alles, was sich in der Arbeit der Justiz tut, für eine Veröffentlichung eignete. Wir fanden schließlich den gemeinsamen Nenner, die gemeinsame Sprache. Das Geheimnis des Ganzen: ein Aktiv, das wöchentlich tagt, das auf Grund eines Arbeitsplanes über die Lokalseite der „Märkischen Volksstimme“ an die Öffentlichkeit tritt. In unserem Kreis erscheint nunmehr keine Nachricht, kein Bericht und keine Reportage, die nicht im Presseaktiv geplant, diskutiert und auf ihren erzieherischen Wert geprüft werden. Und was mir als verantwortlichem Lokalredakteur als das Wichtigste erscheint: Durch die Arbeit des Presseaktivs sind wir in der Lage, Zufälligkeiten in der Berichterstattung auszuschalten. Zeigt sich z. B. auf Baustellen ein Ansteigen von Diebstählen sozialistischen Eigentums, dann greifen wir mit einem Pressegespräch ein, um die Ursachen aufzudecken. Kommt es zu Schlägereien auf Jugendtanzveranstaltungen, dann gehen wir der Sache nach und diskutieren über das „Warum“. Steigt in den Wintermonaten der Alkoholgenuß an. dann widmen wir uns der Gefahr bei Trunkenheit am Steuer und lassen in unserer Tätigkeit vor allem die Beschlüsse der Kreisleitung der Partei der Arbeiterklasse und des Kreistages nicht außer acht. So nimmt es auch nicht wunder, daß auf der Lokalseite Berichte über Untersuchungen der Ständigen Kommission Inneres, Volkspolizei und Justiz des Kreistages in Betrieben erscheinen, die sich mit den Problemen der Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit als einem Prinzip der Leitungstätigkeit auseinandersetzen. In der Öffentlichkeitsarbeit fehlen aber auch nicht Porträts über gute Schöffen, Berichte über die Arbeit von Schieds- und Konfliktkommissionen und über die Aufgaben der Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, um nur einige Beispiele zu nennen. Von meinen Berufskollegen wurde mir schon oft die Frage gestellt, ob die Arbeit im Presseaktiv der Rechtspflegeorgane nicht eine zusätzliche Belastung darstellt. In kann diese Frage mit ruhigem Gewissen mit „Nein“ beantworten. Dort nämlich, wo sich die planmäßige Arbeit durchgesetzt hat, wo der Austausch von Erfahrungen und Meinungen bewußt auf das Ziel gerichtet ist, „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“/2/ zu lassen, lohnt sich die Arbeit. KARIN MACHUCKI, Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“, Zossen /2/ E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. Planmäßige Arbeit eines Presseaktivs 238;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 238 (NJ DDR 1972, S. 238) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 238 (NJ DDR 1972, S. 238)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

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