Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 216 (NJ DDR 1972, S. 216); lung der juristischen Persönlichkeit der DDR-Partner nicht. So hätte m. E. auf die entsprechende Anwendung der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121) auf die Außenhandelsbetriebe gemäß § 49 Abs. 2 dieser Verordnung eingegangen werden müssen. Es ist in einem solchen Werk auch nicht sehr zweckmäßig, auf die in der wirtschaftsrechtlichen Literatur übliche Unterscheidung von Vertretung durch Organe und durch gesetzliche Vertreter zu verzichten u. ä. Die Verständlichkeit und Handhabbarkeit des Buches als Arbeitsmittel wird durch die Verwendung von Marginalien, die Darstellung wichtiger Zusammenhänge in Tabellenform, zahlreiche Verweisungen im Text, ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, ein umfangreiches Sachregister und durch ein Gesetzesregister gefördert. Die Literaturangaben sind allerdings nur sehr knapp. Hier hätte man sich doch bei den einschlägigen Fragen Verweise vor allem auf die wirtschaftsrechtliche Literatur der DDR gewünscht. Der besondere Wert des Buches liegt darin, daß sich die Autoren nicht auf eine Darstellung der rechtlichen Regelungen an sich beschränken, sondern daß sie stets bemüht sind, die ökonomische Bedeutung und die ökonomischen Konsequenzen der einzelnen Regelungen aufzuzeigen. Vor allem aber arbeiten sie die Rolle der Vertragsgestaltung, der Handelsbräuche und Gepflogenheiten der Vertragspartner heraus. Sie bemühen sich, das Verhältnis typischer Partnervereinbarungen wie etwa der Garantieklauseln oder der Incoterms zu der gesetzlichen Regelung zu bestimmen sowie die gesetzliche Regelung im Sinne der Erfordernisse des intersystemaren Handels zu deuten. Das ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen, weil die geltende Regelung anderen gesellschaftlichen Verhältnissen entstammt, nicht speziell Wirtschafts- und schon gar nicht außenwirtschaftsbezogen und insgesamt veraltet ist. Andererseits hat sich in der intersystemaren Wirtschaftsvertragspraxis eine Fülle rechtlicher Formen und Konstruktionen herausgebildet, die den tatsächlichen Verhältnissen in viel höherem Maße Rechnung tragen. Sie erfassen jedoch in aller Regel nur Teilaspekte und bedürfen der Ergänzung durch die gesetzliche Regelung. Die daraus resultierenden Probleme sind in der DDR bisher nur wenig untersucht worden. Die Verfasser konnten sich zwar auf die Schiedspraxis des Schiedsgerichts bei der Kammer für Außenhandel stützen, die aber natürlich nur zu der einen oder anderen Einzelfrage Aussagen getroffen hat. Zu Recht weisen die Autoren darauf hin, daß die Entscheidungen der staatlichen Gerichte der DDR zu den einschlägigen Normen im wesentlichen auf dem Sektor der zivilen Beziehungen der Bürger der DDR untereinander und zu ihren Versorgungseinrichtungen ergangen sind und deshalb eine schematische Übernahme ihrer Sentenzen auf die Beurteilung von Außenhandelskaufverträgen nicht möglich ist. Die Autoren haben den Standpunkt des Rechts der DDR zu den aufgeworfenen Fragen zutreffend und umfassend erläutert. Bei der Fülle der Fragestellungen, die sie erstmals in der DDR einer literarischen Bearbeitung unterzogen haben, ist es nicht verwunderlich, wenn eine Reihe von Einzelaussagen, zu denen sie kommen, auch Widerspruch hervorrufen wird. Die umfassende Darlegung der in der DDR bestehenden rechtlichen Regelung des Außenhandelskaufvertrags ist schon deshalb von großer Bedeutung, weil dadurch die Vereinbarung des Rechts der DDR in der Vertragspraxis erleichtert wird, denn in der Vergangenheit hat sich das Fehlen derartiger Darstellungen, auf die die Partner hinsichtlich der Feststellung des Inhalts des Rechts der DDR hätten verwiesen werden können, als Hindernis ausgewirkt. Vor allem aber vermittelt die Arbeit den Außenwirtschaftskadern wichtige Kenntnisse und Argumente. Sie wird deshalb zur besseren Vertragsgestaltung und damit zur Erhöhung der Effektivität der Außenwirtschaft der DDR beitragen. 1 Dr. Dietrich M a s k o w , Dozent an der Sektion Außenwirtschaft der Hochschule für Ökonomie, Berlin 216 Inhalt Seite Prof. Dr. sc. Horst Kellner: Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR 185 Zum Gedenken an Dr. Ernst Melsheimer 137 Dr. jur. Ing. Peter Stapelfeld : Die Verantwortung des Werkdirektors für die Vorbeugung urtd Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen . 189 Walter H e n n i g : Zur Umsetzung der Beschlüsse des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen und zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfah- rens 192 Karlheinz Krüger: Mitbestimmung und Mitwirkung im volkseigenen Betrieb und Abschlußbeurteilung 195 Günter E i t z / Hans-Georg Krause: Streitvorbeugende Tätigkeit des Staatlichen Notars . 197 Zur Diskussion Dr. Rolf Schröder Dr. Dietmar Seidel : Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der Fahr- lässigkeit in Form der bewußten Leichtfertigkeit . . 198 Prof. Dr. sc. Horst Luther: Nochmals: Zur Stellung des Geschädigten im Strafverfahren der DDR 203 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. Lothar Reuter: Erfahrungen aus der Tätigkeit der sowjetischen Gerichte bei der Bekämpfung und Verhütung der Ju- gendkriminalität 204 Informationen 208 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Abgrenzung zwischen der Übergabe des Verfah- rens an ein gesellschaftliches Gericht und dem Strafbefehlsverfahren 209 Oberstes Gericht: Zum Begriff des sexuellen Mißbrauchs von Kindern (§148 StGB) 210 Oberstes Gericht: 1. Zur Wartepflicht von Linksabbiegern im Kreuzungsbereich. 2. Zur Einschätzung der Schwere der Straftat bei Verkehrspflichtverletzungen 211 Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Kassationsfähigkeit einer Entscheidung bei Übergehung von Sachanträgen. 2. Zum Unterhaltsanspruch des eine Invalidenrente beziehenden geschiedenen Ehegatten 213 Oberstes Gericht: Zur Beiriehung eines erbbiologischen Gutachtens im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren 214 Buchumschau Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. Enderlein: Handbuch der Außenhandelsverträge, Band 1 Der Außenhandelskaufvertrag (besprochen von Dr. Dietrich Maskow) 215;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 216 (NJ DDR 1972, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 216 (NJ DDR 1972, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Propagierung des Hilferufs aus Cottbus mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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