Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 208 (NJ DDR 1972, S. 208); Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Erwachsener tritt in diesen Fällen unabhängig davon ein, ob der Jugendliche Straftaten begangen hat oder welche sonstigen Folgen eingetreten sind. Im Beschluß vom 12. September 1969 werden die Gerichte verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über Vorbestrafte und andere Personen, deren Lebensweise den allgemein anerkannten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der sozialistischen Gesellschaft widerspricht, verstärkt wird und kriminelle Gruppen Erwachsener und Jugendlicher rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden. /25/ Gleichzeitig hält es das Oberste Gericht der UdSSR für notwendig, die rechtspropagandistische Arbeit über die Verantwortlichkeit Erwachsener wegen Verleiten Jugendlicher zu Straftaten oder anderen gesellschaftswidrigen Tätigkeiten zu verstärken. Spezialisierung der Untersuchungsführer, Staatsanwälte und Richter in Jugendstrafsachen Gemäß dem Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 3. Juli 1963 und einer entsprechenden Weisung des Generalstaatsanwalts der UdSSR sind Jugendstrafsachen von besonders erfahrenen Richtern und Staatsanwälten zu bearbeiten. Sie müssen spezielle Kenntnisse über die psychologischen Besonderheiten der Jugendlichen und deren Fühlen und Den- /25/ Über kriminelle Gruppen Erwachsener und Jugendlicher hat Dschekebajew interessante Ausführungen gemacht: So wurden nach Angaben des Obersten Gerichts der Kasachischen SSR 1966 mehr als 25 % der von Jugendlichen begangenen Straftaten gemeinsam mit Erwachsenen ausgeführt. Die Jugendlichen wurden zu 31,3 % durch Überreden und zu 29 % mit Hilfe des Alkohols zu den Straftaten verleitet. Der größte Teil der Erwachsenen in diesen kriminellen Gruppen war vorbestraft und verletzte die gesellschaftliche Ordnung und Disziplin während der Arbeit und am Wohnort. (Vgl. Dschekebajew, Uber sozial-psychologische Aspekte der Verbreohens-begehung, Alma-Ata 1971, S. 172 ff. [russ.].) ken besitzen. Sie müssen mit den Prozessen der Umerziehung Jugendlicher und auch mit bestimmten Fragen der forensischen Psychiatrie vertraut sein. Die Vermittlung solcher Kenntnisse ist eine wichtige Aufgabe der Obersten Gerichte der Unions- und Autonomen Republiken sowie des Generalstaatsanwalts der UdSSR. Sie erfolgt vor allem in Seminaren und Weiterbildungslehrgängen. Es ist die Notwendigkeit herangereift, ein einheitliches System der Weiterbildung aller mit Jugendstrafsachen betrauten Richter und Staatsanwälte zu schaffen, das von einer spezialisierten Aus-und Weiterbildung der Mitarbeiter der Miliz, der Rechtsanwälte, Volksbeisitzer und Mitglieder der Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger nicht zu trennen ist. /26/ Die Spezialisierung der Untersuchungsführer, Staatsanwälte und Richter erfolgt vor allem im Prozeß der täglichen Arbeit durch eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogen, Psychologen und anderen in der Erziehungs- und Jugendarbeit erfahrenen Mitarbeitern. Mit deren Hilfe werden die Lebens- und Erziehungsverhältnisse und die Besonderheiten der jugendlichen Persönlichkeit ermittelt. Sie geben Hinweise und Empfehlungen über individuelle Erziehungsmaßnahmen. /27/ In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts hervorzuheben, verstärkt Pädagogen als Volksbeisitzer zu gewinnen und mehr Pädagogen, die jetzt als Rentner leben, in die Arbeit des Gerichts in Jugendstrafsachen einzubeziehen. 726/ Vgl. Wilenski, „Aktuelle Fragen der Spezialisierung in Jugendstrafsachen“, Sowjetskaja justizija 1970, Heft 12, S. 15 f. 727/ Karewa (a. a. O., S. 491) weist besonders auf die Rolle von Pädagogen bei Vernehmungen von Jugendlichen hin, die dem Untersuchungsführer helfen, den Kontakt zu dem Beschuldigten herzustellen und psychologisch richtig bei der Vernehmung vorzugehen. Vgl. ferner Botschkarewa, „Fragen der Psychologie im Gerichtsverfahren gegen Jugendliche“, Sowjetskaja justizija 1971. Heft 2, S. 10. Informationen Der Ministerrat der DDR berief mit Wirkung vom 1. März 1972 Prof. Dr. Gerhard Schüßler zum Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg und zum Vorsitzenden des Rates für staats- und rechtswis-senschaftliche Forschung der DDR. Die Amtseinführung nahm Horst Sindermann, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, in Anwesenheit von Friedrich Ebert, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, vor. Anwesend waren ferner führende Vertreter von Partei-, Staats- und Wirtschaftsorganen sowie von Universitäten und Hochschulen. * Am 3. Februar 1972 führte der Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts mit den Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte eine Arbeitstagung durch. Die Beratung diente vorrangig dem Ziel, die Ergebnisse der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED und der 16. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB für die Arbeitsrechtsprechung auszuwerten, auf die wichtigsten Aufgaben der Gerichte in den nächsten Monaten hinzu weisen (Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts zu Fragen der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, Durchführung der Gewerkschaftswahlen und Wahlen der Konfliktkommissionen) und die Senatsvorsitzenden der Bezirksgerichte mit wich- tigen Ergebnissen aus der operativen Tätigkeit des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts vertraut zu machen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete ein erster Meinungsaustausch über Probleme, die sich künftig aus der Neuererverordnung vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 S. 1) für die Rechtsprechung ergeben können. Insoweit wurden auch organisatorische Fragen erörtert, die eine allseitige Information und ein schnelles Reagieren bei Auftreten schwieriger Rechtsprobleme sichern helfen. Mit Interesse wurden die von Dr. Stricker (Vorsitzender des Senats für Arbeitsrechtssachen beim BG Schwerin) vorgelegten Thesen seiner Dissertation zur Erhöhung der Effektivität der Arbeitsrechtsprechung der Bezirksgerichte und ihrer Leitung aufgenommen, die auf einer der nächsten Beratungen weiter diskutiert werden sollen. * Am 14. Februar 1972 fand eine Tagung des Beirates für Schöffen beim Ministerium der Justiz statt, auf der eingeschätzt wurde, wie die Gemeinsame Anweisung des Ministers der Justiz und des Präsidenten des Obersten Gerichts zur Leitung der Schöffentätigkeit vom 1. Dezember 1970 (NJ-Beilage 1/71 zu Heft 2) in der Praxis verwirklicht wird. In der Aussprache legten Richter und Schöffen Erfahrungen dar, die zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit durch die Schöffen und Schöffenkollektive beitragen können. Von besonderer Bedeutung sei die Aktivität der Schöffen bei der Durchset- 208;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und.

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