Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 191 (NJ DDR 1972, S. 191); erarbeitet wird, trägt der Werkdirektor. Dabei ist es Sache des Betriebes, die Rechtsverletzungen, die innerhalb des Betriebes aufgetreten sind, auszuwerten. Dazu gehören vor allem die Angriffe gegen das sozialistische und persönliche Eigentum und Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen. Entsprechend den spezifischen betrieblichen Bedingungen sind aber durchaus auch andere Rechtsverletzungen möglich, wie z. B. Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, so daß auch deren Auswertung eine Aufgabe des Betriebes ist. Wesentliche Teile der Kriminalitätsanalyse können jedoch nicht unmittelbar aus betrieblichen Quellen gewonnen werden. Es bedarf dazu der Unterstützung der örtlichen Organe und der Rechtspflegeorgane. Für die Einbeziehung der Erkenntnisse dieser Institutionen in die betriebliche Kriminalitätsanalyse hat der Werkdirektor zu sorgen. Gegenstand der betrieblichen Analyse muß weiter die Arbeit mit den Werktätigen sein, die zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug verurteilt wurden, deren Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde und die aus dem Strafvollzug entlassen wurden. Diese Untersuchung hat Bedeutung, weil von ihrer verantwortungsbewußten Auswertung durch den Betrieb weitgehend abhängt, daß diese Werktätigen nicht erneut straffällig werden. In die betriebliche Analyse gehört auch die Darstellung der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Werktätigen und dem Betrieb, und zwar unabhängig davon, ob sie von einer Konfliktkommission oder vom Gericht entschieden wurden. Dem Betrieb ist es dadurch möglich, bestimmte „Vorfelder“ der Kriminalität (z. B. bei Ungesetzlichkeiten bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit oder bei Konzentration von übermäßigem Alkoholgenuß) auszumachen. Er kann auf Grund der Analyse Ursachen bzw. Bedingungen von Straftaten feststellen und die notwendigen Gegenmaßnahmen einleiten. /9/ In die betriebliche Analyse sind auch die ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen aufzunehmen. Ihre Untersuchung ist aufschlußreich für den Stand der Einhaltung der Arbeitsdisziplin als einer wesentlichen Voraussetzung für das gesellschaftsmäßige Verhalten von Werktätigen. Dazu sind allerdings alle Disziplinarverfahren unter Einbeziehung des Kollektivs durchzuführen. Es hat wenig erzieherischen Wert, wenn Disziplinarstrafen formal verhängt werden; z. B. bei einer Fehlschicht einen schriftlichen Verweis, bei drei Fehlschichten einen strengen Verweis usw. Schließlich gehören in die betriebliche Analyse auch die Darstellung der Entwicklung auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und die Auswertung der Ordnungsstrafverfahren, soweit sie Betriebsangehörige betreffen. Ob und in welchem Umfang es notwendig ist, in die betriebliche Analyse Ergebnisse von Familien- und Zivilrechtsverfahren aufzunehmen, kann nicht generell gesagt werden. Nicht erforderlich ist es, daß der Betrieb über alle Familien- und Zivilrechtsverfahren seiner Werktätigen informiert wird. Daraus könnte der Betrieb nicht die notwendigen Schlußfblgerungen für seine Leitungstätigkeit bei der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten ableiten. Zu sichern ist aber, daß die Betriebe von den Gerichten Informationen darüber erhalten, wenn sich Familien- oder Zivilrechtsstreitigkeiten ihrer Werktätigen häufen. Außerdem sollten die /9}■ Auf den engen Zusammenhang zwischen arbeits rechtlich er materieller Verantwortlichkeit und Kriminalitätsvorbeugung hat Strasberg auf der 26. Plenartagung des Obersten Gerichts am 25. März 1970 hingewiesen. Vgl. „Die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen Mittel zur Festigung der sozialistischen Staats- und Arbeitsdisziplin“, NJ 1970 S. 260. Gerichte die Betriebe über bestimmte Einzelverfahren unterrichten, und zwar dann, wenn sich herausstellt, daß das Verhalten eines Werktätigen nicht gesellschaftsgemäß ist und er der erzieherischen Einflußnahme durch den Betrieb bedarf. Dabei kann es sich z. B. um eine Vernachlässigung der Unterhaltspflicht handeln, um eine egoistische Einstellung in einer Mietstreitigkeit o. ä. Dadurch, daß sich die Auswertung nicht nur auf Straftaten erstreckt, sondern auch wesentliche andere Konflikte umfaßt, die den Betrieb und seine Werktätigen betreffen, wird eine umfassende Aussage über den Stand der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Werktätigen des jeweiligen Betriebes möglich. Gleichzeitig wird der Zusammenhang zwischen Disziplinarverletzungen, Rechtsverletzungen und Kriminalität deutlich. Aus der Analyse muß ersichtlich sein, was die jeweils verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zur Überwindung der Rechtsverletzungen unternommen haben, wie ihre Anstrengungen einzuschätzen sind und was für Schlußfolgerungen für die Zukunft gezogen wurden. Die Verwirklichung der Verantwortung des Betriebes für die Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen ist Aufgabe a 1-1 e r staatlichen Leiter. Jeder Wirtschaftsfunktionär hat dafür Sorge zu tragen, daß die Aufgaben, die vom Werkdirektor für seinen Verantwortungsbereich vorgegeben bzw. abzuleiten sind, erfüllt werden. Der Werkdirektor trägt die Verantwortung dafür, daß die Wechselbeziehungen innerhalb des Betriebes, insbesondere zu den gesellschaftlichen Organisationen, und zu den staatlichen und gesellschaftlichen Kräften des Territoriums, effektiv gestaltet werden. Das ist notwendig, weil die Funktionstüchtigkeit dieser Beziehungen eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Leitung der betrieblichen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung ist. Der Werkdirektor ist über die Erfüllung seiner Verantwortung für die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung gegenüber seinem übergeordneten Leiter zur Rechenschaft verpflichtet. In einigen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. z. B. § 61 Abs. 3 SVWG) ist festgelegt, daß die wirtschaftsleitenden Organe verpflichtet sind, die unterstellten Betriebe bezüglich der Einhaltung von Teilaufgaben der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu kontrollieren. Die Kontrolle schließt die Rechenschaftslegung ein. Der Werkdirektor ist verpflichtet, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität zu geben (vgl. Art. 82 Abs. 1 der Verfassung, § 26 StGB, § 65 SVWG, § 7 Abs. 2 GefährdetenVO). Der Werkdirektor ist weiter verpflichtet, von seinen nachgeordneten Leitern, insbesondere den Fachdirektoren, Rechenschaft über die Erfüllung der von ihm vorgegebenen Aufgaben zu verlangen. Dabei ist vor allem darauf zu achten, daß die Rechenschaftspflicht über die Erfüllung der Aufgaben bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität als Bestandteil der gesamten Leitungstätigkeit zu betrachten ist. Deshalb ist die Rechenschaftslegung über die Erfüllung dieser Aufgaben in die Rechenschaftspflicht über die Erfüllung der spezifischen Aufgaben bei der Leitung des Reproduktionsprozesses einzuordnen. Im VEB Maxhütte, Unterwellenborn hat sich das Prinzip bewährt, daß die Fachdirektoren beauftragt werden, in ihre Rechenschaftspflicht über Fachprobleme (z. B. der Direktor für Technik über den Stand der Erfüllung des Investitionsplanes; der Direktor für Beschaffung und Absatz über die Bestandhaltung und Lagerwirtschaft; der Direktor 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 191 (NJ DDR 1972, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 191 (NJ DDR 1972, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X