Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 18 (NJ DDR 1972, S. 18); beiten, aber all ihre Ergebnisse, mögen sie noch so „bindungsscheu“ gewonnen und in „lässiger Anordnung“ vorgeführt werden/20/, beruhen auf dem Dogma von der Unerkennbarkeit oder gar der Nichtexistenz gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten. Um so verfehlter ist daher die Attacke der Topiker auf den Marxismus wegen des sich aus seinem Gedankensystem angeblich zwingend ergebenden Dogmatismus. Was von einer axiomatiseh begründeten Weltanschauung wohl gelten kann, trifft auf den Marxismus überhaupt nicht zu: Seine Anhänger haben nie behauptet, daß der dialektische Materialismus eine Aussagenmenge sei, deren eine Teilmenge, die Theoreme, aus deren anderer Teilmenge, den Axiomen, nach den Schlußregeln der formalen Logik abgeleitet werden könne. Die Ausarbeitung eines allumfassenden, ein für allemal abschließenden Systems der Erkenntnis von Natur und Gesellschaft steht nämlich im Widerspruch zu den Grundgesetzen eines dialektischen Denkens./21/ Zur materialistisch-dialektischen Methode Was also die Rechtswissenschaft braucht ist eine Methodik, die den Weg zur Wahrheit ebnet, die es gestat-tet, der gesellschaftlichen Wirklichkeit in umfassender Weise immer neue, tiefergreifende Erkenntnisse abzuringen, deren Wahrheitsgehalt zu beweisen und deren Anwendung zu ermöglichen. In seinem Referat über „Das Juristische Denken“ und die Methodologie der Rechtswissenschaft“ wies Tumanow (Moskau) nach, daß nur die materialistische Dialektik diesen Anforderungen genügt./22/ Und das deshalb, weil sie gleichermaßen ;20,! Viehweg, Topik und Jurisprudenz, München 1963, S. 23 , 34. /21/ Vgl. Marx-Engels, Werke, Berlin 1962, Bd. 20, S. 24, sowie Lenins Ausführungen über das Verhältnis von absoluter und relativer Wahrheit (Werke, Berlin 1962, Bd. 14, S. 116, 126). Viehweg (Referat, Teil III) kreidet den Marxisten an, daß sie aus „begriffener Geschichte“ argumentieren; tatsächlich argumentieren Marxisten jedoch aus begriffener un d zu begreifender Geschichte; Gesellschaft und Begreifen, beide stehen in nie endender Entwicklung. /22/ Ähnlich Popoff, in; Actes du Congres, p. 557. als Lehre von der Entwicklung der objektiven Realität wie des Denkens die sich tatsächlich vollziehenden Bewegungsformen der wirklichen Welt widerspiegelt. Es gibt keine andere wissenschaftliche Methodenlehre, die ihre Anwender zu einer konkreten und a 11 -s e i t i g e n , auf die widersprüchliche Entwicklung orientierenden, die P r a x i s als Wahrheitskriterium anerkennenden Untersuchung ihres Forschungsobjekts be-fähigt/23/ und die sich selbst zugleich als weiterentwicklungsbedürftig empfindet. Der materialistischen Dialektik sind die Einseitigkeiten von bestenfalls Stückwerk liefernden demonstrativen oder argumentativen Methoden schon deshalb fremd, weil sie sich als bewußt gewordenen Widerschein einer in ihrer Materialität einheitlichen Welt empfindet. Daher gestaltet übrigens der Materialist auch die Methoden des Erfindens und die des Beweisens als eine Einheit./24/ Daraus ergibt sich aber auch, daß die rechtssoziologischen, rechtslogischen, rechtsvergleichenden und rechts-kybemetischen Methoden Tumanow sprach von unterschiedlichen methodologischen Schichten nur dann leistungsfähig sind, wenn sie auf der Grundlage der materialistischen Dialektik ausgearbeitet und eingesetzt werden. Nicht daß der Marxismus von einem „furor mathematicus“ befallen wäre/25/, aber jede Verselbständigung von Teilmethoden steht im Widerspruch zur Wahrheitsanforderung und führt früher oder später auch praktisch in die Irre. Daher kann auch eine marxistische Argumentationstheorie für Juristen auf die von den verschiedenen Gesellschaftswissenschaften erarbeiteten Ergebnisse nicht verzichten./26/ /23/ Vgl. Lenin, Werke, Berlin 1961, Bd. 32, S. 85. /24/ Vgl. Kopnin, Logik der wissenschaftlichen Forschung, Berlin 1969, S. 228 f. /25/ Darüber Losano, in; Actes du Congres, p. 94, auch Sinow-jew, in: Studien zur Logik der wissenschaftlichen Erkenntnis, Berlin 1967, S. 114. /26/ Dazu: Stiller in: Actes du Congres. p. 397f., sowie dessen Kongreßbericht, in: Staat und Recht 1972, Heft 1. Prof. Dr. habil. HORST KELLNER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin II. Internationale Konferenz zu Fragen des Zivilverfahrens und Zivilverfahrensrechts Vom 2. bis 4. November 1971 wurde an der Humboldt-Universität Berlin die II. Internationale Konferenz zu Fragen des Zivilverfahrens und Zivilverfahrensrechts durchgeführt./*/ Die Sektion Rechtswissenschaft hatte dazu eingeladen, eine wichtige Frage, nämlich die der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie im Bereich der Zivilrechtspflege gründlich zu diskutieren. Diese Gelegenheit nahmen Vertreter der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis aus zehn verschiedenen Staaten wahr. Nach der Eröffnung der Konferenz durch Prof. Dr. sc. Lekschas begrüßte der Stellvertreter des Vorsitzen-: den des Ministerrates und Minister der Justiz der DDR, Dr. Wünsche, die Tagungsteilnehmer. Er machte dabei deutlich, welch große Aufmerksamkeit in der DDR der ständigen weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie auch in der Rechtspflege gewidmet wird. Wie Minister Dr. Wünsche hervorhob, wird die Rechtssicherheit als ein wichtiger Faktor für die ständige weitere Festigung des Vertrauens der Bürger zu /*/ Die I. Internationale Konferenz zu Fragen des Zivilprozeßrechts fand am 23. bis 25. Oktober 1968 an der Staats- und rechts wissenschaftlichen Fakultät der Eötvös-Lorand-Universi-tät zu Budapest statt (vgl. den Bericht darüber von Püschel in NJ 1969 S. 44 ff.). ihrem sozialistischen Staat angesehen und dementsprechend der Gestaltung des Zivil- und Zivilverfahrensrechts erhebliche Bedeutung beigemessen. Er unterrichtete die Teilnehmer der Konferenz über den gegenwärtigen Stand der Gesetzgebungsarbeiten auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsverfahrensrechts und ging dabei besonders auf die Bemühungen ein, mit dem vorgesehenen Gesetzgebungswerk einen Beitrag zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie und zur Durchsetzung sozialistischer Rechtsauffassungen zu leisten. Das erste Hauptreferat hielt Prof. Dr. habil. Lehmann, Sektionsdirektor an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, zum Thema „Demokratischer Zentralismus und Rechtspflege“. Ausgehend von den allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten der Gestaltung und des Wirkens des sozialistischen Staates, des Wachsens der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, des demokratischen Zentralismus als grundlegenden Organisations- und Strukturprinzips sozialistischer Staatlichkeit, zeigte er, wie diese Gesetzmäßigkeiten auch in der Rechtspflege zielstrebig durchgesetzt worden sind. Er ging hierbei auf die einzelnen Phasen 18;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

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