Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 177

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 177 (NJ DDR 1972, S. 177); Schreibzimmers hat die ihm anvertrauten Schreibmaschinen, Diktiergeräte und Zubehörteile in persönliche Pflege genommen. Bei Störungen an Geräten und Tonträgern wird sofort die Leiterin informiert. Diese übergibt dem Sekretär das schad- hafte Gerät, der anhand eines Reparaturnachweises für die schnelle Beseitigung der Störung Sorge trägt. Die Leiterin des zentralen Schreibzimmers wertet jeweils am Monatsende mit ihren Mitarbeitern den zu errechnenden Leistungszuschlag aus, so daß sich diese selbst über die von ihnen erbrachten Mehrleistungen informieren können. H ELMUTH GROHNKE, Leitender Sekretär, HELGA KRAMPE. Leiterin des zentralen Schreibzimmers am Kreisgericht Bernau Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Unter Vorsitz des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Dr. Wünsche, trat der Zentrale Wahlausschuß für die Leitung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte am 28. Januar 1972 zu seiner abschließenden Beratung zusammen, bei der der Bericht über das Wahlergebnis bestätigt wurde. Insgesamt wurden von den Bezirkstagen und von der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin 288 Direktoren und Richter sowie 2 090 Schöffen gewählt. 75 °/0 der Direktoren und Richter sind ihrer sozialen Herkunft nach Arbeiter. 32,5 % aller Direktoren und Richter der Bezirksgerichte sind Frauen. Von den Schöffen der Bezirksgerichte wurden 75 % erneut in diese Funktion gewählt. 86,6 */0 der Schöffen sind Arbeiter und Angestellte, 6,9 % sind Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften in der Landwirtschaft und im Handwerk. Der Anteil der an den Bezirksgerichten als Schöffen tätigen Frauen stieg im Vergleich zur Wahl im Jahre 1967 von 41,7 % auf 44,2 /„ Die gewählten Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte werden durch ihre Tätigkeit wesentlich dazu beitragen, daß sich die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung insgesamt weiter erhöht. Der Zentrale Wahlausschuß würdigte die enge Verbindung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte mit den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen. Im Bericht des Wahlausschusses wird deutlich, „daß die Gerichte Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht sind und daß die Rechtspflege untrennbarer Bestandteil der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen ist“. Die Direktoren-, Richter- und Schöffenkandidaten hatten sich in 4 741 Veranstaltungen und Aussprachen der Nationalen Front vorgestellt und mit vielen Bürgern vertrauensvolle Gespräche über die Verwirklichung des sozialistischen Rechts geführt. Während der Wahlvorbereitung und -durchführung kam in vielfältiger Weise die zunehmende Bereitschaft der Bürger zum Ausdruck, an der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit aktiv mitzuwirken. Von den Werktätigen wurden viele Vorschläge gemacht, wie Ordnung und Sicherheit in Betrieben und Wohngebieten weiter verbessert werden können. Der zentrale Wahlausschuß konnte feststellen, daß die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen und der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte zur Förderung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger in allen Lebensbereichen beigetragen hat. * In seiner Sitzung am 16. Februar 1972 nahm das Präsidium des Obersten Gerichts Berichte der Direktoren der Bezirksgerichte Leipzig und Erfurt über die Mitwirkung der Werktätigen im Strafverfahren entgegen. In diesem Zusammenhang weist das Präsidium auf folgende Probleme hin: 1. Die weitere Erhöhung der Qualität der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte im Strafverfahren erfordert eine Verbesserung der Anleitung und Unterstützung der Kollektive der Werktätigen durch die staatlichen Rechtspflegeorgane. Im Vordergrund steht dabei die Befähigung zur richtigen Einschätzung der Täterper- sönlichkeit und soweit möglich der Faktoren, die die Begehung der Straftat beeinflußten. Dabei kommt es besonders auf die yermittlung solcher Hinweise an, die eine deliktsbezogene Stellungnahme der Kollektive ermöglichen. 2. Der differenzierten Gestaltung der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, besonders aus den Bereichen der sozialistischen Produktion, ist mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Die Erfahrungen bei der Verwirklichung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Durchführung von Strafverfahren in einfachen Strafsachen vom 5. Mai 1971 haben gezeigt, daß die eigenverantwortliche Entscheidung der Kollektive über die Art und Weise ihrer Mitwirkung am Strafverfahren generell zu keinem qualitativen oder quantitativen Rückgang der Mitwirkung in den erforderlichen Fällen geführt hat. Es ist notwendig, daß die Rechtspflegeorgane auch künftig den Kollektiven, besonders auch aus dem Freizeit- und Wohnbereich des Täters, ihre Rechte und Möglichkeiten zur Mitwirkung gründlich erläutern. Im Rahmen der Rechtspropaganda sind verstärkt die Bedeutung und die Möglichkeiten zu erläutern, die mit der Übernahme einer Bürgschaft gegeben sind, um so noch stärker die Bereitschaft der Werktätigen zur Mitwirkung bei der Erziehung Straffälliger wirksam zu nutzen. Bewährt hat sich, wenn die Schöffen aus dem jeweiligen Arbeits- bzw. Lebensbereich den Kollektiven im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu einer Straftat eines Kollektivmitglieds Unterstützung geben. 3. Es bedarf der kontinuierlichen Einschätzung besonders der Qualität aber auch der Quantität der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte durch die Kreis- und Bezirksgerichte. Bewährt haben sich dabei Erfahrungsaustausche der Gerichte mit Werktätigen, die bereits als Vertreter bzw. als Beauftragte von Kollektiven an Strafverfahren mitwirkten. Die dabei vermittelten Erfahrungen wurden für die weitere Anleitung der gesellschaftlichen Kräfte bei der Mitwirkung am Strafverfahren verwertet. Diese Erfahrungsaustausche sollten auch dazu genutzt werden, daß eingeschätzt wird, welche Unterstützung die Kollektive bei der Gestaltung des Be-währungs- und Erziehungsprozesses durch die Leiter der Kollektive in Wahrnehmung ihrer Pflichten aus Art. 3 und § 26 StGB erhalten. Die so gewonnenen Hinweise sind mit den betreffenden Leitern auszuwerten. 4. Die Gerichte müssen die Kontrolle des zur Bewährung Verurteilten differenzierter gestalten. Sie haben sich besonders auf solche Personen zu konzentrieren, die sich sowohl vor als auch nach der Tat undiszipliniert bzw. uneinsichtig verhalten haben und bei denen vorauszusehen ist, daß sie einer besonderen weiteren erzieherischen Einflußnahme und Kontrolle bedürfen. 5. Die Gerichte haben zu sichern, daß die Leiter der Betriebe und Einrichtungen über den Ausgang eines Strafverfahrens informiert werden, damit sie ihren Pflichten gemäß Art. 3 und § 26 StGB besser nachkommen können. * Auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Dr. Wünsche, weilten vom 18. bis 25. Januar 1972 die Justizminister der Tschechischen Sozialistischen Republik, Dr. Nemec, und der Slowakischen Sozialistischen Republik, Dr. Ki-raly, in der DDR. In den Beratungen wurden Erfahrun- 177;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ; die Bestimmung und Realisierung solcher Abschlußvarianten der Bearbeitung Operativer Vorgänge, die die Sicherung strafprozessual verwendbarer Beweismittel ermöglichen.

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