Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 171 (NJ DDR 1972, S. 171); einkommens um das 1,5- bis 2fache. In den städtischen Familien verringert sich wesentlich die erzieherische Bedeutung des unmittelbaren Arbeitsbeispiels und der persönlichen Arbeitsbeteiligung am Familienhaushalt. Das große Informationsvolumen, das der Jugendliche außerhalb der Familie empfängt, mindert die Autorität der letzteren usw. Auch die Notwendigkeit des Abschlusses der Ausbildung, die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit usw. bedingt, daß ein erheblicher Teil der Jugend aus der Familienkontrolle heraustritt, da sich oft ein Wechsel des Wohnortes für den Betreffenden erforderlich macht. Zu sehen ist ebenfalls, daß sich unter städtischen Bedingungen die soziale Kontrolle des Verhaltens der Minderjährigen kompliziert gestaltet (die Hälfte der Rechtsverletzungen erfolgt nach 22 Uhr, obgleich sich Jugendliche zu dieser Zeit nicht außerhalb des Hauses befinden sollen; 40 % der Rechtsverletzungen werden im betrunkenen Zustand begangen, obgleich der Verkauf von Spirituosen an Minderjährige verboten ist; 10 bis 15 % der Rechtsverletzungen werden von Jugendlichen verübt, die nirgends lernen oder arbeiten). Schließlich ist die bürgerliche Propaganda nach Kräften bemüht, die Massenmedien, den Tourismus, den Kulturaustausch, die Mode usw. zu dem Zwecke auszuschlachten, um in der Jugend Anschauungen, Sitten- und Verhaltensstereotype zu züchten, die der sozialistischen Gesellschaft wesensfremd sind. Maßnahmen der speziellen Prophylaxe Das System von Maßnahmen der speziellen Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen Jugendlicher umfaßt vier Hauptstufen (auf einer jeden von ihnen verbinden sich Maßnahmen konkreten und verallgemeinerten Charakters): 1. Die frühzeitige Vorbeugung durch Verbesserung der Lebensbedingungen und der Erziehung der Minderjährigen und jungen Erwachsenen, die unter ungünstigen Verhältnissen leben, und die Beseitigung (Verhütung) von Quellen negativer Einflüsse. Hierzu gehören: a) die Vormundschaft, Fürsorge, Unterbringung in einem Kinderheim oder sonstige staatliche oder gesellschaftliche Hilfe; b) die Arbeitsvermittlung, Ausbildungsvermittlung, organisierte Freizeitgestaltung; c) die Beseitigung von Mängeln und Verstößen in der Tätigkeit der Organe, die sich mit der Erziehung der Minderjährigen und jungen Erwachsenen befassen und die Prophylaxe der Rechtsverletzungen in diesem Bereich; d) die Anwendung von gesellschaftlichen, zivilrechtlichen, disziplinarischen, administrativen, strafrechtlichen Einwirkungsmaßnahmen gegenüber Personen, die ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen oder auf minderjährige bzw. junge Erwachsene einen negativen Einfluß ausüben; e) Maßnahmen mit Verbots- und einschränkendem Charakter (Verbot von Filmen und Druckerzeugnissen, die verbrecherische Verhaltensweisen verherrlichen, das Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke an Minderjährige usw.); f) juristische und pädagogische Breitenarbeit. 2. Die frühzeitige Vorbeugung durch erzieherischen Einfluß auf die minderjährigen und jungen Menschen, deren Verhalten auf die reale Gefahr der Begehung von Straftaten hindeutet. Hierzu gehören: a) Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens und der Erziehung und zur Beseitigung von Quellen negativer Einflüsse usw., die den oben genannten analog sind; b) die Registrierung bei den Organen, denen die Kriminalitätsprophylaxe der Minderjährigen für die fortwährende Erziehungsarbeit und Kontrolle obliegt; c) die Anwendung von Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung (Erörterung in den gesellschaftlichen Organisationen, Übergabe an das Kameradschaftsgericht usw.); d) die Anwendung von Maßnahmen der administrativen Einwirkung (Geldstrafe, kurzfristiger Arrest für Ordnungswidrigkeiten usw.); e) die Anwendung von Zwangsmaßnahmen der erzieherischen Einwirkung (Verwarnung, Verpflichtung zur Wiedergutmachung des verursachten Schadens, Aufsichtsunterstellung, Einweisung in eine spezielle Erziehungsinstitution) ; f) die Anwendung zivilrechtlicher Maßnahmen (Schadenersatzklage) ; g) juristische und pädagogische Breitenarbeit. 3. Die Vorbeugung erneuter Straftaten. Hierzu gehören: a) Anwendung prozeßrechtlicher Zwangsmaßnahmen zur Unterbindung kriminellen Handelns (Arrest, Einzug der zur Straftat benutzten Gegenstände usw.); b) vorbeugend-erzieherische Tätigkeit durch die Prozeßbeteiligten ; c) Maßnahmen zur Gewährleistung einer maximalen vorbeugend-erzieherischen Einwirkung des Gerichtsverfahrens auf die Bürger; d) Maßnahmen zur Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und Bedingungen, die zu kriminellen Handlungen Minderjähriger beitrugen (Abkauf von Diebesgut, nachlässige Aufbewahrung von Instrumenten usw.); e) Maßnahmen zur Verhütung des Abgleitens von anderen Minderjährigen und jungen Erwachsenen auf die kriminelle Bahn, die ebenso wie der Beschuldigte negativen Einflüssen ausgesetzt sind; f) Maßnahmen der Einwirkung auf Personen, die ihre dienstlichen oder gesellschaftlichen Pflichten zur Erziehung Minderjähriger und junger Erwachsener und zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen dieses Personenkreises verabsäumten, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Verstöße; g) juristische und pädagogische Breitenarbeit. 4. Die Vorbeugung der Rückfallkriminalität. Hierzu gehören : a) Maßnahmen zur Besserung und Umerziehung Minderjähriger und junger Erwachsener, die Straftaten begangen haben; b) Maßnahmen der sozialen Anpassung bedingt Verurteilter und Haftentlassener (Vorbereitung auf die Bedingungen des Lebens in einem Kollektiv, soziale Hilfe und soziale Kontrolle); c) juristische und pädagogische Breitenarbeit. Alle Stufen des Systems von Maßnahmen der speziellen Vorbeugung der Jugendkriminalität in der UdSSR stehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit spezieller Organe, die die Besonderheiten der Psychologie, der rechtlichen und faktischen Lage dieser Personen berücksichtigen. Eine frühzeitige Vorbeugungsarbeit wird ausgeübt von den Vormundschafts- und Fürsorgeorganen, von den Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets, von Kinderhorten und speziell für die Arbeit mit Minderjäh- 171;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Erkennungsdienstliche Erfassung Alle Inhaftierten sind unverzüglich zu fotografieren und erkennungsdienstlich zu erfassen. Es sind jeweils Sätze des teiligen Täterlichtbildes anzufertigen. Das daktyloskopische Material ist der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

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