Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 168

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 168 (NJ DDR 1972, S. 168); Jugend verstärkt und insbesondere als eine Schule des Verhaltens des Jugendlichen in konkreten Konflikt-und Bewährungssituationen gestaltet werden müßte. 2. In der Sektion „Die Behandlung straffälliger Jugendlicher“ standen folgende Probleme im Mittelpunkt der Diskussion: Das System der Strafen und der anderen Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit minderjähriger und junger erwachsener Täter; die erzieherische Wirksamkeit des Strafverfahrens; die Behandlung Jugendlicher und junger Erwachsener nach dem Abschluß des Strafverfahrens. In der Diskussion zum System der Strafen und der Verbindung von Strafen und sozialpädagogischen Maßnahmen bei jugendlichen Tätern wurde deutlich, daß einige wichtige Fragen wie die der optimalen Wirksamkeit und der erfolgreichsten Methoden, Formen und Mittel unter Berücksichtigung der Individualität des jugendlichen Täters bisher nicht ausreichend beantwortet werden konnten und auch der Forschungsvor-lauf dazu gegenwärtig noch zu gering ist. Einige Redner empfahlen, mit Rücksicht auf die Besonderheiten der Altersgruppe der jungen Erwachsenen die Einrichtung besonderer Besserungs- und Erziehungsanstalten zu erwägen, da die Unterbringung junger Erwachsener mit erwachsenen Tätern problematisch sei. Vom soziologischen und psychologischen Standpunkt aus gehörten die jungen Erwachsenen in die Altersgruppe der Jugend. Zur zweiten Fragengruppe wurde allgemein der Standpunkt vertreten, daß die Organisierung der erzieherischen Einwirkung und der Resozialisierung des jugendlichen Täters bereits im Stadium der Voruntersuchung beginnen müsse. Gegenstand der Diskussionsbeiträge zu diesem Thema waren ferner: Methoden und Mittel der Erziehung zum sozialistischen Moral- und Rechtsbewußtsein innerhalb des Strafverfahrens, Aufgaben und Arbeitsweise der Jugendgerichte, die Gestaltung der Untersuchungshaft, die Analyse der Persönlichkeit des jugendlichen Täters, Umfang und Grenzen der Ermittlungen zu den Erziehungsverhältnissen und zum Milieu des Jugendlichen, Formen und Methoden der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte während des Verfahrens und im Prozeß der Resozialisierung sowie vielfältige Probleme einer Sonderregelung des Strafverfahrens gegen junge Erwachsene. Bei der dritten Fragengruppe stand die Behandlung Minderjähriger und junger Erwachsener nach Abschluß des Verfahrens im Mittelpunkt. Folgende Themen fanden besondere Beachtung: Welcher institutionellen und organisatorischen Formen bedarf die erzieherische Beeinflussung der Verurteilten? Welche Kontrolle soll ausgeübt werden (durch Fachkräfte und durch gesellschaftliche Kräfte) ? Welche Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit bewähren sich am besten? Wie muß die Mitwirkung staatlicher Organe und Institutionen bei der Erziehung verurteilter Jugendlicher organisiert und wie soll die Moral- und Rechtserziehung inhaltlich und methodisch gestaltet werden? Hinsichtlich der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in Er-ziehungs-, Besserungs- oder Vollzugsanstalten befinden, waren es u. a. folgende Themen: Wie muß am besten innerhalb der Einrichtungen differenziert werden? Müssen bestimmte Kategorien der Jugendlichen besonders behandelt werden? Wie soll die Öffentlichkeit während des Aufenthalts des Jugendlichen in der Einrichtung einbezogen werden? 3. Die Sektion, die sich mit der „Methodik und Technik der Forschung zur Jugendkriminalität“ befaßte, arbeitete heraus, daß Grundlage der kriminologischen Forschung die Methodologie der marxistisch-leninistischen Philosophie ist. Die Forschung dürfe nicht eng betrieben werden, sondern z. B. auch unter sozialpsychologischen und soziologischen Aspekten. Einmütigkeit bestand auch darüber, daß bei den kriminologischen Forschungen keine scharfe Grenze zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung gezogen werden kann. Für besonders notwendig wurde die Ausarbeitung begründeter Kennziffern zur Einschränkung und Überprüfung einer erfolgreichen Ausgestaltung des Resozialisierungsprozesses erachtet. Die Teilnehmer der Sektion sprachen sich ebenfalls für die internationale gemeinsame Bearbeitung von Forschungsthemen aus und schlugen die Gründung einer kriminologischen Zeitschrift der sozialistischen Länder vor. * Das Ergebnis des Symposiums ist sehr hoch einzuschätzen. Das Symposium machte die Notwendigkeit einer noch engeren Zusammenarbeit deutlich, um die in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft gegebenen und wachsenden realen Möglichkeiten zur systematischen Zurückdrängung der Jugendkriminalität voll auszunutzen. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. G. M. MINKOWSKI, Leiter des Sektors für jugendkriminologische Forschungen im Allunionsinstitut zur Erforschung der Ursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Kriminalität beim Generalstaatsanwalt der UdSSR Maßnahmen zur Vorbeugung der Jugendkriminalität Die Verbrechensverhütung ist, wie in den programmatischen Dokumenten der KPdSU/1/ und der kommunistischen Parteien der anderen europäischen sozialistischen Staaten festgestellt wird, die Hauptrichtung der Kriminalitätsbekämpfung in der gegenwärtigen Etappe des Aufbaus der neuen Gesellschaft. Die Senkung der Kriminalität in quantitativer Hin- 1 1 Vgl. Materialien des XXII. Parteitages der KPdSU, Moskau 1961, S. 400 (russ.); Materialien des XXIV. Parteitages der KPdSU, Moskau 1971, S. 81 (russ.). Vgl. auch Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXIV. Parteitag der KPdSU, Moskau/Berlin 1971, S. 110. - (D. Red.) sicht und die Abschwächung der Kriminalität in qualitativer Hinsicht sind der Gradmesser der Effektivität der Anstrengungen der sozialistischen Gesellschaft im Kampf gegen die Kriminalität. Die Grundsätze, die dem Kampf gegen die Kriminalität zugrunde liegen, erstrecken sich auch auf den Kampf gegen die Jugendkriminalität. Die Ausarbeitung von Maßnahmen gegen die Kriminalität muß auf den Resultaten der Erforschung der Ursachen und Bedingungen basieren, die der Begehung von Straftaten Vorschub leisten. Die Effektivität des Kampfes gegen Straftaten hängt immer von dem Ge- 168;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 168 (NJ DDR 1972, S. 168) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 168 (NJ DDR 1972, S. 168)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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