Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143); der Partei und die allseitige Sorge um die Erziehung und politisch-fachliche Ausbildung aller Mitarbeiter der Justiz durchzusetzen. Die Auswahl, die Vorbereitung und der Einsatz der Kader müssen sich auf den Klassenstandpunkt, die kommunistische Ideologie, hohe moralische Qualitäten und politisch-fachliche Bildung sowie auf hohe Einsatzbereitschaft in der Arbeit für den Sozialismus gründen. Ziel der Kaderpolitik in der Justiz ist es, den Justizapparat mit klassenbewußten, politisch-fachlich fähigen Mitarbeitern vollständig zu besetzen und zu stabilisieren. Die Kaderpolitik muß im Bereich der Justiz ein untrennbarer Bestandteil der täglichen lenkenden und kontrollierenden Tätigkeit der leitenden Justizfunktionäre sein. Die Erhöhung des Niveaus der Kaderarbeit verlangt, die planmäßige und zielbewußte Arbeit mit den Kadern so zu entwickeln, daß sich nach und nach ein geschlossenes System der Auswahl, der Vorbereitung und des Einsatzes der Kader herausbildet. Besondere Aufmerksamkeit muß der Erhöhung des politisch-fachlichen Niveaus der Mitarbeiter der Justiz geschenkt werden. Die gesamte ideologische Arbeit zur Bewußtseinserziehung in der Justiz wird sich darauf richten, Rudimente und Erscheinungen des Rechtsopportunismus und Revisionismus endgültig zu zerschlagen. Deshalb wird die politisch-ideologische Erziehung der Richter und Staatlichen Notare davon bestimmt sein, Unzulänglichkeiten auf ideologischem Gebiet zu beseitigen und das klassenmäßige Herangehen an alle Entscheidungen zu sichern. Allseitige. Sorge wird den jungen Richtern und Notaren sowie den Praktikanten gewidmet werden. Für sie sind Zusammenkünfte und Seminare geplant. Es muß gewährleistet werden, daß diese sowie die Erziehungs- und Schulungsarbeit aller Mitarbeiter der Justiz auf der Grundlage von Erziehungs- und Schulungsplänen der Bezirks- und Kreisgerichte erfolgt. Entsprechende Aufmerksamkeit muß auch der Erhöhung des politisch-ideologischen Niveaus und der fachlichen Qualifikation der nichtjuristischen Mitarbeiter zugewandt werden. Aufgaben auf dem Gebiet der Strafrechtsprechung Der XIV. Parteitag der KPTsch hat die Notwendigkeit unterstrichen, einen effektiven Kampf gegen die Kriminalität zu führen. Die Resolution des Parteitages stellt den energischen und koordinierten Kampf gegen die Kriminalität und die schnelle und entschiedene Verfolgung von Straftätern als dringende Aufgabe der Sicherheitsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte heraus. In der gegenwärtigen Situation, in der die Zahl der gegen die Gesellschaft gerichteten Straftaten ziemlich hoch ist, besteht die Hauptaufgabe darin, eine entschiedene und konsequente Verfolgung dieser Straftaten zu gewährleisten. Um Überbleibsel eines Liberalismus und Nachsicht in der Strafzumessung zu überwinden, wird es vor allem notwendig sein: sich mit Unterschätzungen der Gesellschaftsgefährlichkeit der gegen die Gesellschaft gerichteten strafbaren Handlungen und mit Überbewertungen der Person des Täters auseinanderzusetzen; das gesamte System der Strafen zu nutzen, insbesondere diejenigen, die mit einem Vollzug verbunden sind; die gesamte Spannweite der Strafrahmen auszunutzen, wobei der Grundsatz der Individualisierung der Strafe streng zu beachten ist; eine wirksame, schnelle und entschiedene Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten, vor allem von solchen gegen die Republik, gegen die Wirtschaft sowie gegen das Leben und die Gesundheit der Bürger. Gleiches gilt für Straftaten im Verkehrswesen und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, durch die die Regeln des Gemeinschaftslebens grob verletzt werden, einschließlich der Straftaten des Raubes, der Vergewaltigung und des geschlechtlichen Mißbrauchs; die Strafverfolgung rückfälliger Täter zu verschärfen, insbesondere derjenigen, die kurze Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug erneut eine strafbare Handlung der gleichen Art begehen, und ein effektiveres System ihrer Umerziehung auszuarbeiten ; häufiger die Möglichkeiten zu nutzen, den Personen, die wegen schwerer, unter Alkoholeinfluß begangener Straftaten verurteilt werden, eine Heilbehandlung aufzuerlegen; besondere Aufmerksamkeit den strafbaren Handlungen Jugendlicher zu widmen, und zwar im Hinblick auf die Verantwortung unserer Gesellschaft für die Jugend; die Praxis der Gerichte bei der Strafzumessung, insbesondere durch eine richtige und instruktive Entscheidungstätigkeit der Berufungsgerichte, anzuleiten und noch auftretende Erscheinungen einer unbegründeten Herabsetzung von Strafen zu überwinden. Um das Niveau der Strafrechtsprechung zu erhöhen, ist es weiterhin erforderlich, die Sachverhaltsfeststellung qualifizierter durchzuführen. Der bisherige Stand ist nicht zufriedenstellend. Deshalb ist es notwendig, die Anforderungen an die gerichtliche Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren zu erhöhen sowie im gesamten Verlauf des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten, daß der tatsächliche Sachverhalt vollständig festgestellt wird. Der Kampf gegen gesellschaftsgefährliche und gesellschaftswidrige Handlungen ist nicht nur eine Sache der Organe der Strafrechtspflege, sondern auch der Nationalausschüsse, aller staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen. Unerläßlich ist auch die aktive Mitwirkung der- gesamten Öffentlichkeit am Kampf gegen gesellschaftsgefährliche und gesellschaftswidrige Handlungen sowie bei der allseitigen Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Nur durch eine richtige Verbindung aller erforderlichen Mittel des Zwangs und der Mittel der vorbeugend-erzieherischen Arbeit ist es möglich, eine wesentliche Erhöhung der Effektivität des Kampfes gegen die Kriminalität zu erreichen. Es geht insbesondere darum, die Erziehungsarbeit der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins zu vertiefen; die Bürger mit den Aufgaben und den Ergebnissen der Tätigkeit der Justizorgane bekannt zu machen (Vorträge, Aussprachen, Beiträge für die Presse, den Rundfunk, das Fernsehen u. ä.), um die Unterstützung der Tätigkeit der Justiz durch breiteste Schichten der Werktätigen zu erreichen; unter den Bürgern das sozialistische Recht zu propagieren ; noch wirksamer auf die bewußte und aktive Mitwirkung der Bürger vor allem am Kampf gegen demoralisierende und parasitäre Erscheinungen, gegen Korruption und Spekulation, gegen Veruntreuung, Arbeitsscheu, Undiszipliniertheit, Verletzung der öffentlichen Ordnung und gegen Voranstellung der persönlichen Interessen auf Kosten der gesellschaftlichen einzuwirken: 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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