Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143); der Partei und die allseitige Sorge um die Erziehung und politisch-fachliche Ausbildung aller Mitarbeiter der Justiz durchzusetzen. Die Auswahl, die Vorbereitung und der Einsatz der Kader müssen sich auf den Klassenstandpunkt, die kommunistische Ideologie, hohe moralische Qualitäten und politisch-fachliche Bildung sowie auf hohe Einsatzbereitschaft in der Arbeit für den Sozialismus gründen. Ziel der Kaderpolitik in der Justiz ist es, den Justizapparat mit klassenbewußten, politisch-fachlich fähigen Mitarbeitern vollständig zu besetzen und zu stabilisieren. Die Kaderpolitik muß im Bereich der Justiz ein untrennbarer Bestandteil der täglichen lenkenden und kontrollierenden Tätigkeit der leitenden Justizfunktionäre sein. Die Erhöhung des Niveaus der Kaderarbeit verlangt, die planmäßige und zielbewußte Arbeit mit den Kadern so zu entwickeln, daß sich nach und nach ein geschlossenes System der Auswahl, der Vorbereitung und des Einsatzes der Kader herausbildet. Besondere Aufmerksamkeit muß der Erhöhung des politisch-fachlichen Niveaus der Mitarbeiter der Justiz geschenkt werden. Die gesamte ideologische Arbeit zur Bewußtseinserziehung in der Justiz wird sich darauf richten, Rudimente und Erscheinungen des Rechtsopportunismus und Revisionismus endgültig zu zerschlagen. Deshalb wird die politisch-ideologische Erziehung der Richter und Staatlichen Notare davon bestimmt sein, Unzulänglichkeiten auf ideologischem Gebiet zu beseitigen und das klassenmäßige Herangehen an alle Entscheidungen zu sichern. Allseitige. Sorge wird den jungen Richtern und Notaren sowie den Praktikanten gewidmet werden. Für sie sind Zusammenkünfte und Seminare geplant. Es muß gewährleistet werden, daß diese sowie die Erziehungs- und Schulungsarbeit aller Mitarbeiter der Justiz auf der Grundlage von Erziehungs- und Schulungsplänen der Bezirks- und Kreisgerichte erfolgt. Entsprechende Aufmerksamkeit muß auch der Erhöhung des politisch-ideologischen Niveaus und der fachlichen Qualifikation der nichtjuristischen Mitarbeiter zugewandt werden. Aufgaben auf dem Gebiet der Strafrechtsprechung Der XIV. Parteitag der KPTsch hat die Notwendigkeit unterstrichen, einen effektiven Kampf gegen die Kriminalität zu führen. Die Resolution des Parteitages stellt den energischen und koordinierten Kampf gegen die Kriminalität und die schnelle und entschiedene Verfolgung von Straftätern als dringende Aufgabe der Sicherheitsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte heraus. In der gegenwärtigen Situation, in der die Zahl der gegen die Gesellschaft gerichteten Straftaten ziemlich hoch ist, besteht die Hauptaufgabe darin, eine entschiedene und konsequente Verfolgung dieser Straftaten zu gewährleisten. Um Überbleibsel eines Liberalismus und Nachsicht in der Strafzumessung zu überwinden, wird es vor allem notwendig sein: sich mit Unterschätzungen der Gesellschaftsgefährlichkeit der gegen die Gesellschaft gerichteten strafbaren Handlungen und mit Überbewertungen der Person des Täters auseinanderzusetzen; das gesamte System der Strafen zu nutzen, insbesondere diejenigen, die mit einem Vollzug verbunden sind; die gesamte Spannweite der Strafrahmen auszunutzen, wobei der Grundsatz der Individualisierung der Strafe streng zu beachten ist; eine wirksame, schnelle und entschiedene Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten, vor allem von solchen gegen die Republik, gegen die Wirtschaft sowie gegen das Leben und die Gesundheit der Bürger. Gleiches gilt für Straftaten im Verkehrswesen und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, durch die die Regeln des Gemeinschaftslebens grob verletzt werden, einschließlich der Straftaten des Raubes, der Vergewaltigung und des geschlechtlichen Mißbrauchs; die Strafverfolgung rückfälliger Täter zu verschärfen, insbesondere derjenigen, die kurze Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug erneut eine strafbare Handlung der gleichen Art begehen, und ein effektiveres System ihrer Umerziehung auszuarbeiten ; häufiger die Möglichkeiten zu nutzen, den Personen, die wegen schwerer, unter Alkoholeinfluß begangener Straftaten verurteilt werden, eine Heilbehandlung aufzuerlegen; besondere Aufmerksamkeit den strafbaren Handlungen Jugendlicher zu widmen, und zwar im Hinblick auf die Verantwortung unserer Gesellschaft für die Jugend; die Praxis der Gerichte bei der Strafzumessung, insbesondere durch eine richtige und instruktive Entscheidungstätigkeit der Berufungsgerichte, anzuleiten und noch auftretende Erscheinungen einer unbegründeten Herabsetzung von Strafen zu überwinden. Um das Niveau der Strafrechtsprechung zu erhöhen, ist es weiterhin erforderlich, die Sachverhaltsfeststellung qualifizierter durchzuführen. Der bisherige Stand ist nicht zufriedenstellend. Deshalb ist es notwendig, die Anforderungen an die gerichtliche Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren zu erhöhen sowie im gesamten Verlauf des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten, daß der tatsächliche Sachverhalt vollständig festgestellt wird. Der Kampf gegen gesellschaftsgefährliche und gesellschaftswidrige Handlungen ist nicht nur eine Sache der Organe der Strafrechtspflege, sondern auch der Nationalausschüsse, aller staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen. Unerläßlich ist auch die aktive Mitwirkung der- gesamten Öffentlichkeit am Kampf gegen gesellschaftsgefährliche und gesellschaftswidrige Handlungen sowie bei der allseitigen Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Nur durch eine richtige Verbindung aller erforderlichen Mittel des Zwangs und der Mittel der vorbeugend-erzieherischen Arbeit ist es möglich, eine wesentliche Erhöhung der Effektivität des Kampfes gegen die Kriminalität zu erreichen. Es geht insbesondere darum, die Erziehungsarbeit der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins zu vertiefen; die Bürger mit den Aufgaben und den Ergebnissen der Tätigkeit der Justizorgane bekannt zu machen (Vorträge, Aussprachen, Beiträge für die Presse, den Rundfunk, das Fernsehen u. ä.), um die Unterstützung der Tätigkeit der Justiz durch breiteste Schichten der Werktätigen zu erreichen; unter den Bürgern das sozialistische Recht zu propagieren ; noch wirksamer auf die bewußte und aktive Mitwirkung der Bürger vor allem am Kampf gegen demoralisierende und parasitäre Erscheinungen, gegen Korruption und Spekulation, gegen Veruntreuung, Arbeitsscheu, Undiszipliniertheit, Verletzung der öffentlichen Ordnung und gegen Voranstellung der persönlichen Interessen auf Kosten der gesellschaftlichen einzuwirken: 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 143 (NJ DDR 1972, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und von ihrer politischen Überzeugung und Zuverlässigkeit her die Gewähr bieten, die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sowie praktische Wege zu ihrer Realisierung entsprechend den Erfordernissen der er Bahre in der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit untersucht.

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