Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 142 (NJ DDR 1972, S. 142); § 1 StGB definiert ein Verbrechen als einen gesellschaftsgefährlichen Angriff. Diese inhaltliche Bestimmung des Verbrechensbegriffs hat sowohl Bedeutung als Auslegungsregel für die entsprechenden qualifizierten Tatbestände als auch für die Strafzumessung. Es ist davon auszugehen, daß eine zweijährige Mindestfreiheitsstrafe bereits eine recht schwere Strafe ist und die Schwere dieser Strafe von der Schwere der Tat getragen sein muß. Das gilt in besonderem Maße für Straftaten jugendlicher Täter. Es kommt darauf an, den Entwicklungsbedingungen des Jugendlichen, dem Grad der erreichten Reife sowie der objektiven Tatschwere entsprechende Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu finden. Diese Berücksichtigung entwicklungsbedingter Besonderheiten ermöglicht auch § 71 StGB, eine Bestimmung, die in der Praxis kaum beachtet wird. Offenbar bereitet den Gerichten die Abgrenzung zwischen den Bestimmungen über die außergewöhnliche Strafmilderung und § 71 StGB noch Schwierigkeiten. § 71 Satz 2 StGB verlangt, ausgehend von § 65 Abs. 3 StGB, die Berücksichtigung entwicklungsbedingter Besonderheiten. Im Sinne des § 71 StGB relevante Besonderheiten können u. a. beachtliche Entwicklungsrückstände des Jugendlichen i. S. von § 65 Abs. 3 StGB, schwerwiegende Milieuschäden oder andere, objektiv die Herausbildung des Verantwortungsbewußtseins negativ beeinflussende Umstände sein. Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. VLADISLAV BURDA, Ministerium der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik Grundsätzliche Aufgaben der Justizorgane nach dem XIV. Parteitag der KPTsch Der XIV. Parteitag der KPTsch schätzte den Grad der politischen Konsolidierung im Lande und in der Gesellschaft ein, der nach der Krise der Jahre 1968 und 1969 erreicht wurde, und legte den weiteren Kurs für den Aufbau des Sozialismus fest./*/ Der Parteitag hat vor allem festgestellt, daß der Konsolidierungsprozeß im Lande eine solche Stufe erreicht hat, daß die Partei ideologisch, politisch und organisatorisch geeint und aktionsfähig wieder zu einer Partei marxistisch-leninistischen Typus geworden ist und erneut ihre Führungsaufgabe auf allen Abschnitten unseres gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Der Parteitag hat den internationalistischen Charakter der KPTsch als festes Glied der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung unterstrichen und die Notwendigkeit einer systematischen Stärkung des Bündnisses mit den anderen sozialistischen Staaten, insbesondere mit der UdSSR, hervorgehoben. Die kontinuierliche Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ist mit der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Staatsdisziplin und der öffentlichen Ordnung sowie mit dem Kampf gegen die Kriminalität und mit der konsequenten Einhaltung des sozialistischen Rechts überhaupt untrennbar verbunden. Die Resolution des XIV. Parteitages der KPTsch macht es den Organen der Justiz zur Aufgabe, ihre Tätigkeit zum Schutz der sozialistischen Ordnung, der Sicherheit und der Verteidigungsfähigkeit der Republik und der Interessen des sozialistischen Weltsystems sowie zum Schutz des Volkseigentums, der öffentlichen Ordnung und der Rechte und Freiheiten der Bürger allseitig zu vervollkommnen. Eine bedeutsame Aufgabe der Gerichte besteht darin, energisch und koordiniert den Kampf gegen die Kriminalität zu führen und die Täter jeglicher gegen die Gesellschaft gerichteter Handlungen schnell und entschieden zur Verantwortung zu ziehen. Die Justizorgane sind verpflichtet, in ihrer gesamten Tätigkeit konsequent die politische Linie der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei zu verwirklichen, die in den Dokumenten des XIV. Parteitages konkretisiert ist. Ihnen obliegt es, mit ihrem spezifischen Beitrag daran mitzuwirken, daß unsere Gesellschaft und ihr sozialistischer Aufbau geschützt und weiter gefestigt werden. *,! vgl. hierzu: Der Weg aus der Krise, Materialien der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei. Berlin 1971. D. Red. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Forderung ist. das klassenmäßige Herangehen in der gesamten Tätigkeit der Justiz durchzusetzen und alle gesellschaftlichen Erscheinungen bei der Anwendung der Rechtsnormen im Kampf gegen Rechtsverletzungen und besonders im Kampf gegen die Kriminalität klassenmäßig zu beurteilen. Die sozialistischen Gerichte müssen das Recht im sozialistischen Geist auslegen und anwenden. Dies legt den Richtern die Verfassung und die Gesellschaft auf, die sie in diese Funktion berufen hat. Die sozialistische Gesellschaft fordert eine klassenverbundene Justiz, die offen auf der Seite der Werktätigen steht und ihre Tätigkeit entsprechend den Prinzipien des Marxismus-Leninismus und des proletarischen Internationalismus entwickelt. Auf allen Abschnitten der Tätigkeit der Gerichte muß die führende Rolle der Partei konsequent durchgesetzt werden. Die führende Rolle der Partei in der Gesellschaft, also auch in der Justiz, ist eines der entscheidenden Prinzipien der marxistisch-leninistischen Theorie des Staates und des Rechts. Die Verwirklichung der führenden Rolle der Partei in der Tätigkeit der Gerichte und das klassenmäßige Herangehen an alle Fragen setzt voraus, daß die Gesetzlichkeit im gerichtlichen Verfahren streng eingehalten und bei der Auslegung des Rechts sowie bei seiner Anwendung auf konkrete Fälle mit hohem Fachwissen vorgegangen wird. Die Auslegung des Rechts muß die Bedürfnisse der sozialistischen Gesellschaft berücksichtigen. Es darf kein formaljuristisches Herangehen geben, bei dem das Recht abstrakt und ohne Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft und auf die Ziele ausgelegt wird, die die Gesellschaft beim Erlaß der Rechtsnormen verfolgte. Die Schlußfolgerungen des XIV. Parteitages der KPTsch und die Aufgaben, die sich daraus für die Justiz ergeben, sind sehr bedeutsam und anspruchsvoll. Die Verwirklichung dieser Aufgaben erfordert das volle politische Engagement aller Mitarbeiter der Justiz, vor allem der Kommunisten, die mit ihrer Arbeit, Einsatzbereitschaft und Diszipliniertheit bei der Erfüllung der Aufgaben Vorbild sein müssen. Aufgaben auf dem Gebiet der Kaderarbeit Das hauptsächliche und nächste Ziel der Kaderarbeit in der Justiz ist, die cadermäßige Konsolidierung in allen Fachbereichen zu vollenden, die führende Rolle 142;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 142 (NJ DDR 1972, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 142 (NJ DDR 1972, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den angegriffenen Bereichen unter Einbeziehung der verantwortlichen staatlichen Leiter sowie der Einleitung offizieller disziplinarischer Maßnahmen gegen die belasteten Personen.

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