Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126); richterliche Tätigkeit stellt. Hervorzuheben sind auch die Bemühungen der Bezirksgerichte Suhl und Frankfurt (Oder), für die Protokollanten entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen. Fast alle Bezirke haben spezielle Maßnahmen zur Qualifizierung der Anleitungstätigkeit der Rechtsmittelsenate für die Umsetzung dieses Beschlusses eingeleitet. Das Präsidium des Obersten Gerichts hatte in Auswertung der Plenartagung vom 30. September 1970 hervorgehoben, daß die Umsetzung des Beweisbeschlusses keine vorübergehende kampagnemäßige Aufgabe ist. Die Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß sind von grundlegender Bedeutung und müssen ständig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Sie bestimmen die gerichtliche Tätigkeit in jedem Verfahren und haben entscheidenden Einfluß auf die gerechte und gesetzliche Entscheidung. Richtig' handeln deshalb diejenigen Kreis-und Bezirksgerichte, die die Durchsetzung des Beschlusses vom 30. September 1970 als eine ständige Aufgabe betrachten und die Rechtsprechung unter den dort dargelegten Maßstäben kontinuierlich und regelmäßig einschätzen. Nur so ist es möglich, auftauchende beweisrechtliche Probleme rechtzeitig zu erkennen und sie einer richtigen Lösung zuzuführen. Ausdruck der kontinuierlichen Einschätzung und Kontrolle der Rechtsprechung bei der Umsetzung des Beschlusses war auch die Berichterstattung des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte Cottbus und Gera vor dem Präsidium des Obersten Gerichts über die Ergebnisse der Arbeit mit dem Beweisbeschluß und über die dabei aufgetretenen neuen Probleme./l/ Aus den Erfahrungen der Kreis- und Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts ergeben sich für die weitere Tätigkeit der Gerichte bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß folgende Schlußfolgerungen : Zur Behandlung politisch-ideologischer Grundfragen des Beweisbeschlusses Gute Voraussetzungen für die richtige Anwendung des Beweisbeschlusses wurden in den Beratungen der Bezirksgerichte geschaffen, die die politisch-ideologischen Probleme ausführlich erörterten, wie z. B. die Anforderungen, die mit dem sozialistischen Straf- und Strafprozeßrecht an die gerichtliche Beweisführung gestellt werden; die Einheit von Wahrheit und Parteilichkeit im gerichtlichen Erkenntnisprozeß und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Durchführung des Strafverfahrens; die Feststellung der Wahrheit im Gerichtsverfahren und ihr objektiver Charakter./2/ Nicht alle Gerichte haben jedoch die Beratungen so gründlich geführt. Es gibt immer noch eine Reihe von Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Beweisbeschlusses. Richtige Konsequenzen zog das Bezirksgericht Gera, das im 2. Halbjahr 1971 mit den Direktoren der Kreisgerichte u. a. über folgende Probleme beriet : Feststellung der Wahrheit eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Gerichts; die Durchsetzung der Einheit von Wahrheit und Parteilichkeit; *1' Vgl. dazu die vorstehenden Hinweise des Präsidiums des Obersten Gerichts. /2 Vgl. Schlegel, „Anforderungen an die gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung in Strafsachen“, NJ 1970 S. 635 ff. der objektive Charakter der Wahrheit im gerichtlichen Verfahren. Diese Problemberatungen wurden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung der Kreise praxisbezogen und aktuell gestaltet. Eine solche Arbeitsweise ist empfehlenswert, weil damit die theoretische Diskussion zu philosophischen Fragen der Wahrheitsfeststellung mit den praktischen Problemen verbunden wird und die Konsequenzen für die gerichtliche Tätigkeit erläutert an der Rechtsprechung der betreffenden Kreis-und Bezirksgerichte sichtbar gemacht werden. Das Bezirksgericht Cottbus hat die Umsetzung des Beweisbeschlusses systematisch in Sitzungen des Präsidiums, in Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte und in Fachrichterberatungen eingeschätzt. Diese auch von anderen Bezirksgerichten praktizierte Arbeitsmethode entspricht der richtigen Erkenntnis, daß nur die über einen langen Zeitraum gesicherte kontinuierliche Einschätzung der Arbeit mit zentralen Beschlüssen und die damit verbundene Herausarbeitung neuer Probleme und ihrer Lösungswege sowie die darauf beruhende Anleitung der Gerichte an Ort und Stelle die Qualität der Rechtsprechung erhöhen kann. Die kontinuierliche Behandlung von Problemen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung darf sich aber weder vorrangig auf beweisrechtliche Einzelfragen konzentrieren noch darin erschöpfen. Voraussetzung für das richtige Arbeiten mit dem Be-weisbeschluß, in dem die in der Strafprozeßordnung enthaltenen Prinzipien der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung detailliert herausge-arbeitet sind, ist volle Klarheit über die politisch-ideologischen Grundfragen, die insbesondere in Ziff. 1 bis 3 des Beweisbeschlusses enthalten sind. Bei der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung sind Zweckmäßigkeitserwägungen ebenso fehl am Platze wie Vermutungen hinsichtlich des Vorliegens von Tatumständen. Sie stellen eine Gesetzesverletzung dar. Nur durch die streng auf dem Gesetz beruhende gerichtliche Tätigkeit wird die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit verwirklicht, die Überzeugungskraft der gerichtlichen Entscheidungen für die Werktätigen und für die unmittelbar betroffenen Bürger gewährleistet und zum wirksamen Schutz unseres sozialistischen Staates und der Rechte und Interessen seiner Bürger beigetragen. Daher müssen ideologische Fragen, wie z. B. die Notwendigkeit differenzierter und exakter Aufklärung des Sachverhalts in be- und entlastender Hinsicht und der Inhalt und die Anforderungen an eine wissenschaftliche, klassenmäßige Wertung des Verhaltens des Angeklagten, stärker im Mittelpunkt von Einschätzungen der Rechtsprechung und der damit verbundenen Gespräche mit Richtern stehen. Die Klärung der ideologischen Grundfragen der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung ermöglicht es den Direktoren der Kreisgerichte oder den Bezirksgerichten, bei der Lösung von Einzelproblemen besser zu Verallgemeinerungen zu kommen. Das ist zugleich die Grundlage dafür, daß keine pauschalen, sondern differenzierte Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt werden, die sich insbesondere auch auf die ideologischen Probleme und ihre Lösung beziehen. Das Bezirksgericht Cottbus hat gerade der differenzierten Festlegung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen für die Richter besondere Beachtung geschenkt, um ihre Arbeit zu verbessern. Einen wichtigen Platz nehmen dabei die persönlichen Gespräche der Richter des Bezirksgerichts mit den Richtern der Kreisgerichte über politisch-ideologische und fachliche Probleme und ihre Lösungswege ein. 126;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, ständig nach perspektivvollen Kadern für Staatssicherheit zu suchen und diese durch geeignete Aufgabenstellung und kadermäßige Aufklärung für die Einstellung in Staatssicherheit vorzubereiten.

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