Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126); richterliche Tätigkeit stellt. Hervorzuheben sind auch die Bemühungen der Bezirksgerichte Suhl und Frankfurt (Oder), für die Protokollanten entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen. Fast alle Bezirke haben spezielle Maßnahmen zur Qualifizierung der Anleitungstätigkeit der Rechtsmittelsenate für die Umsetzung dieses Beschlusses eingeleitet. Das Präsidium des Obersten Gerichts hatte in Auswertung der Plenartagung vom 30. September 1970 hervorgehoben, daß die Umsetzung des Beweisbeschlusses keine vorübergehende kampagnemäßige Aufgabe ist. Die Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß sind von grundlegender Bedeutung und müssen ständig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Sie bestimmen die gerichtliche Tätigkeit in jedem Verfahren und haben entscheidenden Einfluß auf die gerechte und gesetzliche Entscheidung. Richtig' handeln deshalb diejenigen Kreis-und Bezirksgerichte, die die Durchsetzung des Beschlusses vom 30. September 1970 als eine ständige Aufgabe betrachten und die Rechtsprechung unter den dort dargelegten Maßstäben kontinuierlich und regelmäßig einschätzen. Nur so ist es möglich, auftauchende beweisrechtliche Probleme rechtzeitig zu erkennen und sie einer richtigen Lösung zuzuführen. Ausdruck der kontinuierlichen Einschätzung und Kontrolle der Rechtsprechung bei der Umsetzung des Beschlusses war auch die Berichterstattung des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte Cottbus und Gera vor dem Präsidium des Obersten Gerichts über die Ergebnisse der Arbeit mit dem Beweisbeschluß und über die dabei aufgetretenen neuen Probleme./l/ Aus den Erfahrungen der Kreis- und Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts ergeben sich für die weitere Tätigkeit der Gerichte bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß folgende Schlußfolgerungen : Zur Behandlung politisch-ideologischer Grundfragen des Beweisbeschlusses Gute Voraussetzungen für die richtige Anwendung des Beweisbeschlusses wurden in den Beratungen der Bezirksgerichte geschaffen, die die politisch-ideologischen Probleme ausführlich erörterten, wie z. B. die Anforderungen, die mit dem sozialistischen Straf- und Strafprozeßrecht an die gerichtliche Beweisführung gestellt werden; die Einheit von Wahrheit und Parteilichkeit im gerichtlichen Erkenntnisprozeß und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Durchführung des Strafverfahrens; die Feststellung der Wahrheit im Gerichtsverfahren und ihr objektiver Charakter./2/ Nicht alle Gerichte haben jedoch die Beratungen so gründlich geführt. Es gibt immer noch eine Reihe von Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Beweisbeschlusses. Richtige Konsequenzen zog das Bezirksgericht Gera, das im 2. Halbjahr 1971 mit den Direktoren der Kreisgerichte u. a. über folgende Probleme beriet : Feststellung der Wahrheit eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Gerichts; die Durchsetzung der Einheit von Wahrheit und Parteilichkeit; *1' Vgl. dazu die vorstehenden Hinweise des Präsidiums des Obersten Gerichts. /2 Vgl. Schlegel, „Anforderungen an die gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung in Strafsachen“, NJ 1970 S. 635 ff. der objektive Charakter der Wahrheit im gerichtlichen Verfahren. Diese Problemberatungen wurden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung der Kreise praxisbezogen und aktuell gestaltet. Eine solche Arbeitsweise ist empfehlenswert, weil damit die theoretische Diskussion zu philosophischen Fragen der Wahrheitsfeststellung mit den praktischen Problemen verbunden wird und die Konsequenzen für die gerichtliche Tätigkeit erläutert an der Rechtsprechung der betreffenden Kreis-und Bezirksgerichte sichtbar gemacht werden. Das Bezirksgericht Cottbus hat die Umsetzung des Beweisbeschlusses systematisch in Sitzungen des Präsidiums, in Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte und in Fachrichterberatungen eingeschätzt. Diese auch von anderen Bezirksgerichten praktizierte Arbeitsmethode entspricht der richtigen Erkenntnis, daß nur die über einen langen Zeitraum gesicherte kontinuierliche Einschätzung der Arbeit mit zentralen Beschlüssen und die damit verbundene Herausarbeitung neuer Probleme und ihrer Lösungswege sowie die darauf beruhende Anleitung der Gerichte an Ort und Stelle die Qualität der Rechtsprechung erhöhen kann. Die kontinuierliche Behandlung von Problemen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung darf sich aber weder vorrangig auf beweisrechtliche Einzelfragen konzentrieren noch darin erschöpfen. Voraussetzung für das richtige Arbeiten mit dem Be-weisbeschluß, in dem die in der Strafprozeßordnung enthaltenen Prinzipien der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung detailliert herausge-arbeitet sind, ist volle Klarheit über die politisch-ideologischen Grundfragen, die insbesondere in Ziff. 1 bis 3 des Beweisbeschlusses enthalten sind. Bei der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung sind Zweckmäßigkeitserwägungen ebenso fehl am Platze wie Vermutungen hinsichtlich des Vorliegens von Tatumständen. Sie stellen eine Gesetzesverletzung dar. Nur durch die streng auf dem Gesetz beruhende gerichtliche Tätigkeit wird die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit verwirklicht, die Überzeugungskraft der gerichtlichen Entscheidungen für die Werktätigen und für die unmittelbar betroffenen Bürger gewährleistet und zum wirksamen Schutz unseres sozialistischen Staates und der Rechte und Interessen seiner Bürger beigetragen. Daher müssen ideologische Fragen, wie z. B. die Notwendigkeit differenzierter und exakter Aufklärung des Sachverhalts in be- und entlastender Hinsicht und der Inhalt und die Anforderungen an eine wissenschaftliche, klassenmäßige Wertung des Verhaltens des Angeklagten, stärker im Mittelpunkt von Einschätzungen der Rechtsprechung und der damit verbundenen Gespräche mit Richtern stehen. Die Klärung der ideologischen Grundfragen der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung ermöglicht es den Direktoren der Kreisgerichte oder den Bezirksgerichten, bei der Lösung von Einzelproblemen besser zu Verallgemeinerungen zu kommen. Das ist zugleich die Grundlage dafür, daß keine pauschalen, sondern differenzierte Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt werden, die sich insbesondere auch auf die ideologischen Probleme und ihre Lösung beziehen. Das Bezirksgericht Cottbus hat gerade der differenzierten Festlegung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen für die Richter besondere Beachtung geschenkt, um ihre Arbeit zu verbessern. Einen wichtigen Platz nehmen dabei die persönlichen Gespräche der Richter des Bezirksgerichts mit den Richtern der Kreisgerichte über politisch-ideologische und fachliche Probleme und ihre Lösungswege ein. 126;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 126 (NJ DDR 1972, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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