Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 122

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 122 (NJ DDR 1972, S. 122); SED und des 9. Parlaments der FDJ sowie auch unmittelbar nach Erlaß der 6. DB zum Jugendgesetz konkrete Maßnahmen zur Leitung und Planung der Jugendarbeit ergriffen. Das drückt sich vor allem in der stärkeren Einbeziehung der Jugend in den sozialistischen Wettbewerb, die Neuererbewegung, die Bewegung der Messe der Meister von morgen, in die Lösung von Rationalisierungsaufgaben, Aufgaben der Materialökonomie und in anderen ökonomischen Initiativen aus. Das zeigt sich weiter in der verstärkten Durchführung der „Treffpunkte Leiter“, wo der Jugend die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge erklärt werden. Fortschritte gibt es ebenfalls in der Leitung und Planung der fachlichen Aus- und Weiterbildung der Jugend. Es wurden verstärkte Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen und ihre Realisierung von den Leitern regelmäßig kontrolliert. Besonders den Lehrlingen werden umfassende, vielgestaltige Aufgaben und Ziele zur Förderung ihrer Initiative im Rahmen des Berufswettbewerbs und des Lehrjahrauftrags gestellt. Bei der Kontrolle wurden gute Erfahrungen bei der Verwirklichung des Jugendgesetzes ermittelt und weitervermittelt, bestehende Hemmnisse aufgedeckt und an Ort und Stelle die notwendigen Veränderungen eingeleitet. Die besten Ergebnisse wurden dort erzielt, wo die Leiter wie z. B. im VEB Schraubenkombinat Werk Hildburghausen, im VEB Stahl- und Walzwerk Riesa und im Rat der Stadt Brandenburg die tägliche Arbeit mit der Jugend zum festen Bestandteil ihrer Leitungs- und Planungsarbeit gemacht haben und Jugendfragen nicht als Sonderaufgaben betrachten. In allen kontrollierten Betrieben und Bereichen gibt es in der politisch-ideologischen Arbeit mit der Jugend, bei der Organisierung ökonomischer Initiativen und der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens viele positive Einzelbeispiele. Gleichzeitig war jedoch in vielen Betrieben und'Bereichen eine ungenügende Verwirklichung bestimmter gesetzlicher Forderungen festzustellen. So werden geplante Maßnahmen oft nicht zielstrebig mit den Jugendlichen realisiert. Viele richtige Festlegungen stehen nur auf dem Papier; das mindert das Vertrauen der Jugendlichen zu den Leitern und fördert ungenügend ihre aktive Mitarbeit. Es zeigte sich, daß die Leiter der Betriebe und Einrichtungen von ihren übergeordneten Leitungen nicht ausreichend zur konsequenten Durchsetzung des Jugendgesetzes gefordert werden und daß kaum Kontrollen zur Einhaltung der Staatsdisziplin stattfinden. Noch nicht überall sind die Jugendförderungspläne auch tatsächlich Führungsinstrument der Leiter (§ 39 Jugendgesetz, § 7 der 6. DB zum Jugendgesetz). Die Aufgaben und Zielstellungen in diesen Plänen sind noch zu allgemein, stimmen oft nicht mit den in den Volkswirtschaftsplänen gestellten Aufgaben überein und enthalten weder Terminstellungen noch Festlegungen über die Verantwortlichkeit. Eine wichtige Aufgabe besteht hier auch darin, besonders die Arbeiterjugend in den Produktions- bzw. in den produktionsvorbereitenden Bereichen auf die Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zu lenken. Ihre Vorschläge und Hinweise werden zuwenig gefordert und beachtet (§4 der 6. DB zum Jugendgesetz). Die Jugendförderungspläne entstehen nicht selten nur durch Zuarbeit einzelner Mitarbeiter. Dadurch kennen die Jugendlichen die in den Plänen festgelegten Aufgaben nur ungenügend. Oftmals wird die Verantwortung der staatlichen Leiter gegenüber der Jugend auf die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen „abdelegiert“. Darin zeigen sich Tendenzen der Unterschät- zung der politischen Funktion und Rolle der gesellschaftlichen Organisationen, vor allem des sozialistischen Jugendverbandes. Die Rechte und Pflichten der gewählten Leitungen der FDJ, wie sie besonders in den §§ 4 und 13 der 6. DB zum Jugendgesetz geregelt sind, werden auch teilweise ehrenamtlichen Gremien bei den staatlichen Leitern übertragen, z. B. Jugend-Arbeitsgruppen u. a. Insgesamt gesehen fehlen Erfahrungswerte und Erkenntnisse, wie die sozialistische Jugendpolitik ohne viel Papier, einfach, konkret und abrechenbar geleitet und geplant werden muß. Ein weiteres Hemmnis, das die Aktivität der Jugendlichen beeinträchtigt, ist, daß die Aufgaben zur politischen Erziehung der Jugend mitunter losgelöst von den ökonomischen Aufgaben gestellt werden. So werden zwar das FDJ-Studienjahr und die vormilitärische Ausbildung als klassenmäßige Erziehung gewertet, die Lösung der ökonomischen Aufgaben wird jedoch vielfach nur unter dem Gesichtspunkt der Planerfüllung gesehen. Diese Unterschätzung der klassenmäßigen Erziehung im Prozeß der Arbeit drückt sich darin aus, daß besonders junge Facharbeiter ungenügend in den sozialistischen Wettbewerb, in die Brigadearbeit und in die Neuererbewegung einbezogen werden (§ 2 Jugendgesetz, 7. DB zum Jugendgesetz vom 28. Oktober 1970 Weiterentwicklung der Bewegung der „Messe der Meister von morgen“ GBl. II S. 634). Die weitere Verbesserung einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Jugend, besonders zur geistig-kulturellen und sportlichen Entwicklung, verlangt, die vorhandenen Möglichkeiten und Reserven im Territorium zu koordinieren, um sie besser nutzen zu können. Das geschieht gegenwärtig besonders in industriellen Ballungsgebieten, auf Großbaustellen und in vielen Landgemeinden noch unzureichend, gute Beispiele werden nicht genügend verallgemeinert. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Anweisung zur Förderung von Jugendveranstaltungen vom 18. Oktober 1971/4/ in Einrichtungen des sozialistischen Einzelhandels voll wirksam zu machen, um zu gewährleisten, daß durch niveauvolle, kontinuierlich durchzuführende Jugendveranstaltungen besser den Bedürfnissen Jugendlicher entsprochen wird. Zur Wirksamkeit der Jugendgesetzgebung Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED und des 9. Parlaments der FDJ, die eine neue Entwicklungsetappe unserer sozialistischen Jugendpolitik markie-ren/5/, stellen neue Ansprüche an die Verwirklichung der Rechtsnormen. Die Kontrolle der ABI hat die alte Erfahrung bestätigt, daß gute Gesetze und Beschlüsse allein das Leben nicht verändern. Eine wesentliche Ursache für festgestellte Gesetzesverletzungen und andere Mängel bei der Planung und Verwirklichung der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik ist ungenügendes Verständnis mancher Staats- und Wirtschaftsfunktionäre für das politische Anliegen des Jugendgesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen. Jugendpolitik und Jugendgesetzgebung sind eine untrennbare Einheit. Das wird oftmals außer acht gelassen, indem bestimmte Normen des Jugendgesetzes als programmatische Aufgabenstellung abgetan werden; sie seien zwar ais Ziel bedeutsam, aber für die tägliche, praktische Jugendarbeit nicht verbindlich. Derartige Einstellungen sind ihrem 41 Anweisung Nr. 37 71 Förderung von Jugenüveranstaltun-gen in Einrichtungen des sozialistischen Einzelhandels - Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1971. Heft 24. S. 269. ,'5‘ Vgl. hierzu Reuter "Weidmann. „Durchsetzung der sozialistischen Jugendpolitik gemeinsames Anliegen der Freier. Deutschen Jugend und der Rechtspflegeorgane". NJ 1971 S. 503 ff. 122;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 122 (NJ DDR 1972, S. 122) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 122 (NJ DDR 1972, S. 122)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Straftaten insbesondere auch darin, daß verstärkt versucht wird, durch mißbräuchliche Nutzung legaler Möglichkeiten Staatsverbrechen durchzuführen, staatsfeindliches Handeln zu verschleiern, feindliches Vorgehen als Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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