Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 121

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 121 (NJ DDR 1972, S. 121); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 1. MÄRZHEFT 5/72 S. 121-152 WOLFGANG LEWERENZ, stellv. Leiter der Inspektion Wissenschaft und Bildung beim Komitee der Arbeiter-und-Bauern-lnspektion Br. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Volkskontrolle zum Jugendgesetz Das 9. Parlament der FDJ schätzte die Verwirklichung der sozialistischen Jugeridpolitik in der DDR ein. Es lenkte die Aufmerksamkeit auf die besten Erfahrungen und Ergebnisse und wies zugleich auch offen und klar auf Hemmnisse bei der zielstrebigen Durchsetzung der Jugendpolitik hin. Das Parlament schlug vor, daß die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) gemeinsam mit der FDJ im 1. Halbjahr 1972 eine Massenkontrolle über die Durchführung des Jugendgesetzes vom 4. Mai 1964 (GBl. I S. 75), insbesondere über die staatliche Arbeit mit der 6. DB zum Jugendgesetz Die Planung der Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik vom 19. August 1970 (GBl. II S. 519), durchführt, um eine noch größere Aktivität aller gesellschaftlichen Kräfte zu erreichen./l/ Der VIII. Parteitag der SED unterstrich die große Verantwortung der Arbeiterklasse für die klassenmäßige Erziehung der Jugend. In der Entschließung des Parteitages heißt es hierzu: „Die Initiative der Jugend, ihre bewußte Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb, an der Neuererbewegung und an der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit ist besonders zu fördern.“ /2/ Das Komitee der ABI hat unmittelbar mit der Vorbereitung der Massenkontrolle zum Jugendgesetz begonnen. In über 100 Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie in staats- und wirtschaftsleitenden Organen aller Bezirke wurden in der Zeit von September bis November 1971 zu ausgewählten Schwerpunkten des Jugendgesetzes Kontrollen durchgeführt. Das Ziel dieser Kontrollen bestand darin, die besten Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik sowie die Ursachen für noch bestehende Hemmnisse zu ermitteln, um die Schwerpunkte herauszufinden, die bei der Massenkontrolle „Jugendgesetz“ beachtet werden müssen; die bewußte und schöpferische Mitarbeit der Jugendlichen zu organisieren, um ihre Vorschläge und Hinweise für die Durchsetzung des Jugendgesetzes, insbesondere der 6. DB zum Jugendgesetz, zu nutzen; die staatliche Ordnung und Disziplin bei der Ver- Vgl. Rechenschaftsbericht des Zentralrates an das 9. Parlament der FDJ, Bulletin Nr. 1 vom 25. Mai 1971, S. 22; vgl. auch ND vom 26. Mai 1971 (Ausg. B), s. 4. '2/ Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 69. wirklichung des Jugendgesetzes weiter zu festigen und Einfluß darauf zu nehmen, daß bei der Ausarbeitung der Leitungs- und Planungsdokumente durch die Leiter im Zusammenwirken mit der Leitung der FDJ abrechenbare Aufgaben zur Förderung der Initiative der Jugend festgelegt werden; bei Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen an Ort und Stelle ideologische Auseinandersetzungen zu führen und Maßnahmen zur Veränderung einzuleiten./3/ Dabei kam es darauf an, mit vielen Werktätigen, vor allem auch mit den Jugendlichen selbst, Aussprachen über die Verwirklichung des Jugendgesetzes zu führen und bei den Leitern zu prüfen, wie sie die in der 6. DB zum Jugendgesetz enthaltenen Grundsätze verwirklichen, wie sie in ihrem Verantwortungsbereich die dazu erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und realisiert haben. Die Zielstellung wurde erreicht. Die Schwerpunkte, auf die sich die Massenkontrolle im 1. Halbjahr 1972 konzentrieren wird, sind folgende: 1. Die Wahrnehmung der Verantwortung der Leiter bei der Formung des sozialistischen Klassenstandpunktes der Arbeiterjugend durch eine vielfältige politisch-ideologische Arbeit (§§ 34 ff. Jugendgesetz). 2. Die Förderung der aktiven Teilnahme der Jugend am Kampf der Arbeiterklasse zur Verwirklichung der Hauptaufgabe des Fünfjahrplans durch Übertragung abrechenbarer Aufgaben aus dem Volkswirtschaftsplan (§§ 1 ff. Jugendgesetz). 3. Die weitere Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Arbeiterjugend, vor allem des geistigkulturellen und sportlichen Lebens durch Nutzung aller vorhandenen Möglichkeiten in den Betrieben, Einrichtungen und Territorien (§§ 21 ff. Jugendgesetz). Die Massenkontrolle wird insoweit den Stand der Verwirklichung des Jugendgesetzes einschätzen und davon ausgehend den Leitern helfen, die erforderlichen Veränderungen einzuleiten und durchzusetzen. Ergebnisse der bisherigen Kontrolle zum Jugendgesetz Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben in Auswertung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der /3.-‘ Aus dem Kontroll- und Informationsplan des Komitees der ABI vom 3. August 1971 (unveröffentlicht). 121;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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