Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 111

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 111 (NJ DDR 1972, S. 111); lieh, daß trotz ständiger Kritiken der Bevölkerung der Wohnungsbau zurückbleibt. Als Vertreter der Bauarbeiter forderte ein Abgeordneter, Ordnung in die Bauwirtschaft und besonders in die Vorbereitung der Investitionen zu bringen, da die Bauarbeiter nicht länger dulden, daß Termine wegen schlechter Leitungstätigkeit nicht eingehalten werden. Gleichzeitig erklärte er die Bereitschaft der Bauarbeiter, daran mitzuwirken. In Auswertung dieser Kreistagssitzung berieten die Leiter der Rechtspflegeorgane mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz wie sie mit ihren spezifischen Mitteln zur Lösung dieses gesamtgesellschaftlichen Problems beitragen können. Eine Einschätzung aller Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten im Wohnungsbau hatte ergeben, daß ein Teil davon durch Mängel in der Leitungstätigkeit des Kombinats begünstigt wurde. Das zeigte sich besonders im Gesundheits- und Arbeitsschutz, bei Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und beim Schutz des persönlichen Eigentums der Bauarbeiter. Deshalb wurde beschlossen, unter der Leitung der Ständigen Kommission die Situation im Wohnungsbau zu überprüfen, um grundlegende Veränderungen in der Leitungstätigkeit zu erreichen. In einer detaillierten Konzeption wurden die Aufgaben der beteiligten Organe festgelegt. Dabei wurden die spezifischen Aufgaben jedes einzelnen genau beachtet. Überprüft wurde die Leitungstätigkeit vorwiegend hinsichtlich des sozialistischen Wettbewerbs, der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des Schutzes des sozialistischen Eigentums und anderer Probleme der Ordnung und Sicherheit. Dabei wurde festgestellt, daß eine Reihe von im Gesetzbuch der Arbeit, in dem Brandschutzgesetz, in der Verordnung zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger und anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Pflichten Die Justitiare der Organe und Einrichtungen des Straßenwesens in der DDR nehmen Einfluß auf die Wiedereingliederung haftentlassener und auf die Betreuung kriminell gefährdeter Bürger. Sie beteiligen sich an der Verwirklichung der Aufgaben, die der Beschluß des Ministerrates der DDR vom 26. November 1969 den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Verhütung von Straftaten stellt./l/ ft/ Vgl. dazu Duft, „Entwicklung einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit bei der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen“, NJ 1970 S. 472. nur ungenügend erfüllt wurden. So war die Außensicherung der Baustellen nicht gewährleistet, es gab keinen Betriebskollektivvertrag, die Arbeitsordnung war veraltet und die Probleme der Ordnung und Sicherheit waren nicht Bestandteil des Wettbewerbs auf der Baustelle. Bereits während der Untersuchungen wurde mit den Veränderungen begonnen. Dabei wurde verstanden, die Bereitschaft der Arbeiter der Baustelle zu fördern, Mißstände aufzudecken und an deren Überwindung mitzuwirken. Der Staatsanwalt des Kreises forderte, die sozialistische Gesetzlichkeit herzustellen. Die Feststellungen der Überprüfung wurden im Kreistag ausgewertet. Der Kombinatsdirektor berichtete über die bereits getroffenen und die noch beabsichtigten Maßnahmen. Ständige Kontrollen durch die für die einzelnen Fragen zuständigen Organe garantierten, daß es nicht nur bei den Feststellungen blieb. Inzwischen zeichnen sich Veränderungen ab. Der Einsatz hatte positive Auswirkungen auf den Wohnungsbau des gesamten Kombinats. Die Autorität und die Aktivität der an den Untersuchungen beteiligten Abgeordneten wurde erhöht, und bei den Bauarbeitern wurde die Unduldsamkeit gegenüber Gesetzesverletzungen, Unordnung und Disziplinlosigkeit gefördert. Eine derartige Arbeitsweise kann nicht in jedem Fall angewendet werden, da das die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft und der anderen Organe übersteigen würde. Ein richtiges Aufwand-Nutzen-Verhältnis erfordert, sich auf Schwerpunkte zu beschränken. Dieses Ergebnis der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts des Kreises Neuruppin zeigt jedoch, daß es beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wirksamer ist, die Gesetzlichkeitsaufsicht mit der spezifischen Tätigkeit anderer Organe zu koordinieren und sie in die Aufgabenstellung der Volksvertretungen einzuordnen. HORST BUSSE, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam Die Hauptverwaltung des Straßenwesens beim Ministerium für Verkehrswesen hat in einer Weisung darauf orientiert, daß die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen als Bestandteil der wissenschaftlichen Führungstätigkeit in untrennbarem Zusammenhang mit der Planaufstellung und -erfüllung durchgesetzt werden muß. Dazu enthält auch die Anweisung über die Stellung, die Aufgaben und die Tätigkeit der Justitiare im dezentralisierten Verkehrswesen vom 1. Februar 1963 i. d. F. vom 28. Mai 1971 konkrete Festlegungen/2/. So ist z. B. der Justitiar nach Abschnitt IV, Ziff. 9 dieser Anweisung verpflichtet, die Ursachen von Gesetzes- und Vertragsverletzungen zu analysieren und dabei mit den Gerichten, dem Staatlichen Vertragsgericht, den Schieds-stellen, der Staatsanwaltschaft, den Organen der Volkspolizei und anderen Institutionen eng zusammenzuarbeiten. Er hat wichtige Entscheidungen dieser Organe auszuwerten und den zuständigen Leitern Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Gesetzes- und Vertragsverletzungen vorzuschlagen oder im Rahmen seiner Befugnis selbst zu treffen. Nach Ziff. 10 der Anweisung hat der Justitiar den Leiter des Betriebes bei der Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Kriminalität in seinem Bereich zu unterstützen. Bei den Organen und Einrichtungen des Straßenwesens der DDR wurde eine sozialistische Arbeitsgemeinschaft der Justitiare gebildet, die sich mit den in der Justitiar-Ordnung des Straßenwesens enthaltenen Aufgaben befaßt. Sie veranlaßte, daß in allen Organen und Einrichtungen des Straßenwesens verbindliche Festlegungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität getroffen wurden. Im Straßen- und Tiefbauamt Berlin gibt es z. B. seit 1969 eine Dienstanweisung über die vorbeugende Tätigkeit zur Verhinderung von Rechtsverletzungen. Überlegungen, die in diesem Zusammenhang notwendig waren, wirken sich auch auf künftige Gesetzesregelungen auf dem Gebiet des Straßenwesens aus. So wird z. B. durch die Verbesserung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen der Gemeingebrauch öffentlicher Straßenverkehrsanlagen besser gewährleistet, die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Unfallgefahr im Berliner Straßenverkehr verringert. Beispielsweise konnte durch die Inbetriebnahme der grünen Welle im Bereich Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee in Berlin eine wirksame Entschärfung wichtiger Verkehrsknoten erreicht werden. Damit wird den derzeitigen Erkenntnissen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes entsprochen, indem Gefahrenvoraussetzungen durch entsprechende technische Einrichtungen beseitigt werden. Die Auswertung von Unfällen mit der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft ermöglicht es, Einfluß auf Quellen von Verkehrsverletzungen und ihre Aufklärung zu nehmen. Durch diese Form der Zusammenarbeit konnten .z. B. Unfälle u. a. mit Hilfe eines Kollisionsdiagramms aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft gibt auch Hinweise, wie die vorbeugende Tätigkeit zur Verhinderung von Rechtsverletzungen in den Betrieben und Einrichtungen des Straßenwesens /2} Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Verkehrswesen 1971, Nr. 6, S. 31. Zur Mitarbeit der Justitiare bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Straßenwesen in;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 111 (NJ DDR 1972, S. 111) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 111 (NJ DDR 1972, S. 111)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, die zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden. Es erfolgt keine Anwerbung als Kontaktperson. Kontaktpersonen werden in der Abteilung nicht registriert.

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