Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 108

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 108 (NJ DDR 1972, S. 108); Durch Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen in einigen Unionsrepubliken in den Jahren 1968/1969 waren neue Fragen aufgetreten, mit denen sich das Plenum beschäftigte. Es wurde festgestellt, daß sich insgesamt die Rechtsprechung verbessert hat, verschiedene Gerichte jedoch nicht sorgfältig genug die verletzten gesetzlichen Bestimmungen und die konkret eingetretenen oder zu erwartenden Folgen herausarbeiten. Eine wesentliche Ursache dafür liege darin, daß die Verhandlungen nicht immer von den Richtern mit den größten Erfahrungen auf diesem Gebiet geführt werden. Das Plenum nahm zu den Begriffen „andere sich selbst bewegende Maschinen“ und „andere grobe Verletzungen der Sicherheit des Verkehrs“ Stellung und erarbeitete Kriterien zur einheitlichen Anwendung der Tatbestandsmerkmale. Behandelt wurde auch das Verhältnis der speziellen, die Sicherheit des Autotransports gewährleistenden Gesetze zu verschiedenen anderen Tatbeständen. Im Beschluß werden die Gerichte aufgefordert, in der vom Gesetz vorgesehenen Weise auf technische Unzulänglichkeiten des Zustands des Fuhrparks, auf ungenügende Erziehungsarbeit in den Betrieben des Autotransportwesens und auf Mängel in der Sicherheit und Beschaffenheit der Straßen hinzuweisen. Besonders sollen dabei die Reaktionen der Betriebe auf Gerichtskritiken kontrolliert werden. Strafprozeßrecht Auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts soll vor allem die Plenartagung vom 10. bis 16. März 1970 hervorgehoben werden, auf der der Vorsitzende des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts der UdSSR über die Anwendung von Gutachten im gerichtlichen Strafprozeßrecht berichtete./13/ Dabei wurde davon ausgegangen, daß unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Notwendigkeit wächst, die Errungenschaften von Wissenschaft und Technik auch im Kampf gegen die Kriminalität zu nutzen. Untersuchungen haben ergeben, daß bereits in jeder vierten Strafsache ein Gutachten beigezogen wird, wobei gerichtsmedizinische, gerichtspsychiatrische, fahrzeugtechnische, buchhalterische und chemische Gutachten dominieren. Auch die Aussagekraft der Gutachten ist gestiegen. Es gibt aber auch noch Fälle, in denen Gutachten beigezogen worden sind, obwohl die erforderlichen Fakten bereits durch andere Beweismittel klargestellt waren. Für die Gerichte sei es notwendig, die Schlußfolgerungen der Gutachten im Zusammenhang mit allen anderen Umständen des Falles kritisch zu werten. Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich mit einer Einschätzung der Tätigkeit der Kollegien für Zivilsachen der Unionsrepubliken/14/ und mit einem Bericht des Kollegiums für Zivilsachen des Obersten Gerichts der UdSiSR über dessen Tätigkeit in den Jahren 1968 bis 1971./15/ Im Bericht und dem hierzu gefaßten Beschluß zog das Plenum bereits erste Schlußfolgerungen aus den Erkenntnissen des XXIV. Parteitages der KPdSU für die Tätigkeit der Gerichte in Zivilsachen. Die Behandlung von Streitfällen, hei denen eine Partei ein Kolchos ist/16/, war Inhalt einer weiteren Plenartagung. Es wurden Schlußfolgerungen aus der größeren wirtschaftlich selbständigen Stellung der Kolchosen und den neuen Regelungen im Musterstatut für Kolchosen gezogen. Den Gerichten obliegt es, auch unter den neuen rechtlichen Bedingungen das Kolchoseigen- 13/ Bulletin 1971, Heft 3, S. 4 ff. (russ.). .14' Bulletin 1870, Heft 6, S. 9 (ruse.). /’15/ Bulletin 1971. Heft 4, S. 4 f. und S. 9 ff. (russ.). ,16,1 Bulletin 1970, Heft 6, S. 8 ff. und 13 ff. (russ.). tum und die Rechte der Kolchosbauern voll zu gewährleisten. Außerdem wurden erörtert: Die Aufgaben der Gerichte bei der Festigung der Vertragstreue, die richtige Anwendung der Bestimmungen über die Bodennutzung, die materielle Verantwortung der Kolchosbauern für dem Kolchos zugefügte Schäden, die Bezahlung der Kolchosbauern und die Einrichtung eines wirksamen juristischen Dienstes zur Unterstützung der Kolchosen und Kolchosbauern. In anderen Plenartagungen wurden Probleme der Inanspruchnahme von Ländereien für staatliche und gesellschaftliche Zwecke/17/, des Ersatzes von Schäden durch Waldfrevel/18/ sowie Fragen der Gesetzesanwendung bei aus dem Transport von Gütern und Gepäck entstehenden Streitigkeiten/19/ behandelt. Eine Plenartagung widmete sich den Fragen, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken über Ehe und Familie aufgetreten waren./20/ Was die Klagen auf Anerkennung der Vaterschaft an-betrifft, so wurde vor allem der undifferenzierten und ungerechtfertigten Anwendung von Blutgruppengutachten in den Fällen entgegengetreten, in denen andere für die Feststellung der Vaterschaft bedeutsame Umstände nicht ausreichend aufgeklärt sind. Was die Ehescheidungsverfahren anbelangt, so konnte das Plenum feststellen, daß sie nach Inkrafttreten der Grundlagen erheblich zurückgegangen sind. Das Plenum wies darauf hin, daß die Gerichte nunmehr bei den anhängigen Klagen die Umstände und Motive des Scheidungsbegehrens gründlicher untersuchen und darauf aufbauend konkrete Maßnahmen zur Aussöhnung der Parteien ergreifen und durchsetzen müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine zeitweise Uneinigkeit in der Familie und von zufälligen Ursachen hervorgerufene Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ebenso wie die nicht auf ernste Gründe gestützte Ablehnung des Zusammenlebens nicht als ausreichend für eine Ehelösung angesehen werden können. Die Gerichte sind verpflichtet, sorgfältig auch darauf zu achten, daß ein Mann während der Schwangerschaft seiner Ehefrau sowie ein Jahr nach der Geburt des Kindes nicht berechtigt ist, eine Scheidungsklage zu erheben, es sei denn, die Frau stimmt einer solcher Klage zu. In bezug auf die Sorgerechtsentscheidungen wies das Plenum darauf hin, daß allein entscheidend ist, wer von den Eltern die Erziehung der Kinder am besten gewährleisten kann. Dabei sollen vor allem das Alter der Kinder und ihre persönlichen Beziehungen zu den Elternteilen beachtet werden. Ein bei einem Elternteil vorhandenes Übergewicht an materiellen oder wohnlichen Bedingungen kann dagegen für sich allein nicht die Übertragung des Sorgerechts begründen. Bei Unterhaltszahlungen wird gefordert, daß die Gerichte kontrollieren, ob die Lohnbuchhaltungen der Arbeitsstellen der Unterhaltsschuldner festgelegte Zahlungen in richtiger Weise und rechtzeitig einbehalten. In diese Kontrolltätigkeit sind die Volksbeisitzer stärker einzubeziehen. Das Plenum beschäftigte sich auch mit der Umsetzung seines am 26. September 1967 gefaßten Beschlusses über die Erhöhung der Rolle der Gerichte bei der Einhaltung der Arbeitsgesetze und bei der Festigung der Arbeitsdisziplin in Betrieben, Organisationen und Einrichtungen./ Dabei wurde festgestellt, daß sich die Rolle der Gerichte bei der Festigung der sozialistischen /17/ Bulletin ,18' Bulletin .'19/ Bulletin .'20/ Bulletin /21/ Bulletin 1970, Heft 3, 1969, Heft 4, 1969, Heft 3, 1970, Heft 2, 1969, Heft 5. S. 6 ff. (russ.). S. 7 f. und 19 ff. (russ.). S. 8 und 11 ff. (russ.). S. 8 ff. (russ.). S. 7 ff. (russ.). 108;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 108 (NJ DDR 1972, S. 108) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 108 (NJ DDR 1972, S. 108)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Erfahrungen über die effektive Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die Rückflußinformationen differenziert ausgewertet und für die Qualifizierung der Arbeit mit den genutzt werden, qualifizierte der Abteilungen sowohl für die Durchdringung des Verantwortungsbereiches der als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

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