Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107); Obersten Gerichte der Unionsrepubliken gewährte Unterstützung und auf die Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR. Dabei wurde festgestellt, daß die Arbeit des Kollegiums nicht immer genügend auf die schweren und die am weitesten verbreiteten Deliktsgruppen ausgerichtet war. Gerade auf diesen Gebieten muß daher die Effektivität der gerichtlichen Leitungstätigkeit erhöht und die Herausarbeitung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten verbessert werden. Große Aufgaben sind auch noch hinsichtlich der Einheitlichkeit der Gesetzesanwendung und der richtigen Bestimmung des Grades der Gesellschaftswidrigkeit bzw. Gesellschaftsgefährlichkeit einer Straftat zu leisten. Dazu ist eine engere Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft notwendig. Das Plenum machte das Kollegium dafür verantwortlich, daß die Propagierung des sowjetischen Rechts und die Rechtserziehung der Bürger aktiviert werden. Weiter wurde festgelegt, daß die analytischen Ergebnisse des Strafkollegiums des Obersten Gerichts allen Gerichten schneller zugänglich zu machen sind. Eine Plenartagung beschäftigte sich mit Berichten des Obersten Gerichts der RSFSR, der Belorussischen SSR und des stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR über die Anwendung des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 12. Juni 1970 hinsichtlich der bedingten Verurteilung zu Freiheitsentzug mit obligatorischem Arbeitseinsatz./! Es wurde eingeschätzt, daß die Gerichte im allgemeinen richtig verfahren. Trotzdem gebe es einige Fälle, in denen die neue Strafart auch gegenüber solchen Personen angewandt worden sei, die das notwendige Vertrauen nicht verdienten. Andererseits würde die neue Strafart unbegründet gegenüber bestimmten Gruppen von Personen nicht angewandt. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit dieser Strafart wesentlich davon abhängt, wie schnell sie vollstreckt wird. Das Plenum verpflichtete die Gerichte, den Ausspruch dieser Strafart und die in die Verurteilung gesetzten Erwartungen im Urteil eingehender zu motivieren und den Verurteilten ihre Aufgaben und die Voraussetzungen zu erläutern, die zu einem Widerruf der bedingten Verurteilung führen können. Gegenstand einer Plenartagung des Obersten Gerichts im März 1970 waren die Berichte der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Turkmenischen und der Estnischen SSR sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR über den Kampf gegen die Rückfallkriminalität sowie über die Umsetzung des am 29. Dezember 1965 dazu gefaßten Beschlusses.,/ Als bewährte Maßnahmen zur Lösung der damit verbundenen Aufgaben wurden z. B. die differenzierte Anwendung zusätzlicher Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die differenzierte Festlegung der Art des Strafvollzugs, die Vermittlung analytischer Ergebnisse an die zuständigen staatlichen und gesellschaftlichen Organe, die Konzentration der vorbeugenden Arbeit auf Schwerpunkte, gut vorbereitete bedingte Entlassungen aus der Strafhaft und eine engere Zusammenarbeit mit den Kommissionen für die Aufsicht über Strafentlassene Personen sowie für Minderjährige bei den örtlichen Sowjets hervorgehoben. Die gerichtliche Praxis in Strafverfahren wegen der Einbeziehung von Minderjährigen in strafbare Tätigkeit, in Alkohol- oder Drogenmißbrauch, in Bettelei und Hasardspiele war Mittelpunkt einer weiteren 8‘ Bulletin 1S71, Heft 1, S. 7 ff. und 11 ff. (russ.). Vgl. auch Keil, a. a. O., S. 299. /9/ Bulletin 1970, Heft 3, S. 8 und 14 ff. (russ.). Plenartagung./10/ Es wurde betont, daß der Kampf gegen die Jugendkriminalität entscheidend davon beeinflußt wird, wie es gelingt, alle erwachsenen Personen zur Verantwortung zu ziehen, die der Jugendkriminalität Vorschub leisten. Kritisch wurde festgestellt, daß die Gerichte in einigen Fällen den Einfluß Erwachsener auf die kriminelle Entwicklung Jugendlicher besonders innerhalb negativer Gruppierungen nicht genügend untersucht haben. Es gebe auch Fälle, in denen trotz des Vorliegens von Strafrechtsverletzun-gen Erwachsene nicht zur Verantwortung gezogen wurden. In einem Beschluß erläuterte das Plenum eine Reihe von konkreten Tatbestandsmerkmalen. So wurde z. B. ausgesprochen, daß „Einbeziehung in strafbare Tätigkeit“ jegliche Art von physischer Gewalt und von psychologischer Einwirkung umfaßt, wie z. B.: Überredung, Einschüchterung, Korrumpierung, Irreführung, das Wecken niedriger Triebe, das Erteilen von Vorschlägen zur Verbrechensbegehung, die Zusage, aus der Straftat Erlangtes zu erwerben oder zu vertreiben, sowie das Erteilen von Ratschlägen zur Verbrechensbegehung und zur Verwischung von Spuren strafbarer Handlungen. Als „Einbeziehung Jugendlicher in Alkoholmißbrauch“ müsse angesehen werden, wenn Handlungen unternommen worden sind, die Jugendliche zu einem systematischen oder maßlosen Alkoholgenuß heranziehen. „Einbeziehung in Drogenmißbrauch“ liege dann vor, wenn Narkotika an Minderjährige vertrieben werden oder wenn ihnen auch nur einmal geholfen wurde, Narkotika zu erwerben bzw. zu verwenden. Dieser Tatbestand sei auch dann gegeben, wenn vorgeschlagen werde, Narkotika einzunehmen oder mit Jugendlichen gemeinsam eingenommen werden. Unter „Einbeziehung von Jugendlichen in die Beschäftigung mit Hasardspielen“ sei zu verstehen, daß ein Jugendlicher vorsätzlich dazu bewogen werde, systematisch um Geld oder um andere materielle Werte zu spielen oder systematisch Geld oder andere Wertsachen bei anderen Personen zum Spielen um Geld zu borgen. Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich auch damit, wie in der Rechtsprechungspraxis die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung (Notwehr) angewandt werden./ll/ Dabei kontrollierte das Plenum, wie sein Beschluß vom 23. Oktober 1956 umgesetzt worden ist. Es schätzte ein, daß die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung eine wirksame Form der Mitwirkung der Bevölkerung am Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen darstellt. Außerdem stellte es fest, daß sich die Gerichte teilweise noch zu sehr von äußeren Umständen, z. B. dem eingetretenen Schaden, leiten lassen. Ungenügend würden auch die Motive der Handlungen untersucht. Kritisiert wurde weiter, daß nicht immer die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung angewandt wurden, wenn staatliche und gesellschaftliche Interessen sowie Interessen anderer Personen gegen rechtswidrige Angriffe verteidigt wurden. Eine Überschreitung der notwendigen Verteidigung dürfe nur verfolgt werden, wenn die Verteidigung in grober Weise nicht mit dem Charakter und mit der Gefährlichkeit des Angriffs übereinstimme. Dabei reiche es nicht aus, nur formal die vom Angreifer und die vom Angegriffenen angewandten Mittel abzuwägen. Der zunehmende Umfang und die wachsende Bedeutung des Autotransports in der UdSSR war Anlaß einer. Plenartagung zu Straftaten im Autotransportwesen./12/ '10' Bulletin 1969, Heft 5, S. 9 f. und 14 ff. (russ.). .11/ Bulletin 1970, Heft 2, S. 9 und 11 ff. (russ.) /12/ Bulletin 1970, Heft 6. S. 8 f. und 19 ff. (russ.). 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im engen Zusammenhang damit steht die konsequente Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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