Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107); Obersten Gerichte der Unionsrepubliken gewährte Unterstützung und auf die Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR. Dabei wurde festgestellt, daß die Arbeit des Kollegiums nicht immer genügend auf die schweren und die am weitesten verbreiteten Deliktsgruppen ausgerichtet war. Gerade auf diesen Gebieten muß daher die Effektivität der gerichtlichen Leitungstätigkeit erhöht und die Herausarbeitung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten verbessert werden. Große Aufgaben sind auch noch hinsichtlich der Einheitlichkeit der Gesetzesanwendung und der richtigen Bestimmung des Grades der Gesellschaftswidrigkeit bzw. Gesellschaftsgefährlichkeit einer Straftat zu leisten. Dazu ist eine engere Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft notwendig. Das Plenum machte das Kollegium dafür verantwortlich, daß die Propagierung des sowjetischen Rechts und die Rechtserziehung der Bürger aktiviert werden. Weiter wurde festgelegt, daß die analytischen Ergebnisse des Strafkollegiums des Obersten Gerichts allen Gerichten schneller zugänglich zu machen sind. Eine Plenartagung beschäftigte sich mit Berichten des Obersten Gerichts der RSFSR, der Belorussischen SSR und des stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR über die Anwendung des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 12. Juni 1970 hinsichtlich der bedingten Verurteilung zu Freiheitsentzug mit obligatorischem Arbeitseinsatz./! Es wurde eingeschätzt, daß die Gerichte im allgemeinen richtig verfahren. Trotzdem gebe es einige Fälle, in denen die neue Strafart auch gegenüber solchen Personen angewandt worden sei, die das notwendige Vertrauen nicht verdienten. Andererseits würde die neue Strafart unbegründet gegenüber bestimmten Gruppen von Personen nicht angewandt. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit dieser Strafart wesentlich davon abhängt, wie schnell sie vollstreckt wird. Das Plenum verpflichtete die Gerichte, den Ausspruch dieser Strafart und die in die Verurteilung gesetzten Erwartungen im Urteil eingehender zu motivieren und den Verurteilten ihre Aufgaben und die Voraussetzungen zu erläutern, die zu einem Widerruf der bedingten Verurteilung führen können. Gegenstand einer Plenartagung des Obersten Gerichts im März 1970 waren die Berichte der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Turkmenischen und der Estnischen SSR sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR über den Kampf gegen die Rückfallkriminalität sowie über die Umsetzung des am 29. Dezember 1965 dazu gefaßten Beschlusses.,/ Als bewährte Maßnahmen zur Lösung der damit verbundenen Aufgaben wurden z. B. die differenzierte Anwendung zusätzlicher Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die differenzierte Festlegung der Art des Strafvollzugs, die Vermittlung analytischer Ergebnisse an die zuständigen staatlichen und gesellschaftlichen Organe, die Konzentration der vorbeugenden Arbeit auf Schwerpunkte, gut vorbereitete bedingte Entlassungen aus der Strafhaft und eine engere Zusammenarbeit mit den Kommissionen für die Aufsicht über Strafentlassene Personen sowie für Minderjährige bei den örtlichen Sowjets hervorgehoben. Die gerichtliche Praxis in Strafverfahren wegen der Einbeziehung von Minderjährigen in strafbare Tätigkeit, in Alkohol- oder Drogenmißbrauch, in Bettelei und Hasardspiele war Mittelpunkt einer weiteren 8‘ Bulletin 1S71, Heft 1, S. 7 ff. und 11 ff. (russ.). Vgl. auch Keil, a. a. O., S. 299. /9/ Bulletin 1970, Heft 3, S. 8 und 14 ff. (russ.). Plenartagung./10/ Es wurde betont, daß der Kampf gegen die Jugendkriminalität entscheidend davon beeinflußt wird, wie es gelingt, alle erwachsenen Personen zur Verantwortung zu ziehen, die der Jugendkriminalität Vorschub leisten. Kritisch wurde festgestellt, daß die Gerichte in einigen Fällen den Einfluß Erwachsener auf die kriminelle Entwicklung Jugendlicher besonders innerhalb negativer Gruppierungen nicht genügend untersucht haben. Es gebe auch Fälle, in denen trotz des Vorliegens von Strafrechtsverletzun-gen Erwachsene nicht zur Verantwortung gezogen wurden. In einem Beschluß erläuterte das Plenum eine Reihe von konkreten Tatbestandsmerkmalen. So wurde z. B. ausgesprochen, daß „Einbeziehung in strafbare Tätigkeit“ jegliche Art von physischer Gewalt und von psychologischer Einwirkung umfaßt, wie z. B.: Überredung, Einschüchterung, Korrumpierung, Irreführung, das Wecken niedriger Triebe, das Erteilen von Vorschlägen zur Verbrechensbegehung, die Zusage, aus der Straftat Erlangtes zu erwerben oder zu vertreiben, sowie das Erteilen von Ratschlägen zur Verbrechensbegehung und zur Verwischung von Spuren strafbarer Handlungen. Als „Einbeziehung Jugendlicher in Alkoholmißbrauch“ müsse angesehen werden, wenn Handlungen unternommen worden sind, die Jugendliche zu einem systematischen oder maßlosen Alkoholgenuß heranziehen. „Einbeziehung in Drogenmißbrauch“ liege dann vor, wenn Narkotika an Minderjährige vertrieben werden oder wenn ihnen auch nur einmal geholfen wurde, Narkotika zu erwerben bzw. zu verwenden. Dieser Tatbestand sei auch dann gegeben, wenn vorgeschlagen werde, Narkotika einzunehmen oder mit Jugendlichen gemeinsam eingenommen werden. Unter „Einbeziehung von Jugendlichen in die Beschäftigung mit Hasardspielen“ sei zu verstehen, daß ein Jugendlicher vorsätzlich dazu bewogen werde, systematisch um Geld oder um andere materielle Werte zu spielen oder systematisch Geld oder andere Wertsachen bei anderen Personen zum Spielen um Geld zu borgen. Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich auch damit, wie in der Rechtsprechungspraxis die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung (Notwehr) angewandt werden./ll/ Dabei kontrollierte das Plenum, wie sein Beschluß vom 23. Oktober 1956 umgesetzt worden ist. Es schätzte ein, daß die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung eine wirksame Form der Mitwirkung der Bevölkerung am Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen darstellt. Außerdem stellte es fest, daß sich die Gerichte teilweise noch zu sehr von äußeren Umständen, z. B. dem eingetretenen Schaden, leiten lassen. Ungenügend würden auch die Motive der Handlungen untersucht. Kritisiert wurde weiter, daß nicht immer die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung angewandt wurden, wenn staatliche und gesellschaftliche Interessen sowie Interessen anderer Personen gegen rechtswidrige Angriffe verteidigt wurden. Eine Überschreitung der notwendigen Verteidigung dürfe nur verfolgt werden, wenn die Verteidigung in grober Weise nicht mit dem Charakter und mit der Gefährlichkeit des Angriffs übereinstimme. Dabei reiche es nicht aus, nur formal die vom Angreifer und die vom Angegriffenen angewandten Mittel abzuwägen. Der zunehmende Umfang und die wachsende Bedeutung des Autotransports in der UdSSR war Anlaß einer. Plenartagung zu Straftaten im Autotransportwesen./12/ '10' Bulletin 1969, Heft 5, S. 9 f. und 14 ff. (russ.). .11/ Bulletin 1970, Heft 2, S. 9 und 11 ff. (russ.) /12/ Bulletin 1970, Heft 6. S. 8 f. und 19 ff. (russ.). 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 107 (NJ DDR 1972, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der exakten Berichterstattung der sind alle Hinweise, die für das Herauslösen Bedeutung haben oder haben können, herauszuarbeiten und sorgfältig zu nutzen.

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