Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 106 (NJ DDR 1972, S. 106); Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. HELMUT KEIL, Richter am Obersten Gericht Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Aus den vierteljährlich stattfindenden Plenartagungen des Obersten Gerichts der UdSSR ergeben sich auch für die Leitung der Rechtsprechung in den anderen sozialistischen Ländern wertvolle Informationen und Anregungen. Deshalb soll im folgenden auf die in den Plenartagungen von Anfang 1969 bis Mitte 1971 behandelten Probleme eingegangen werden, die für die Juristen in der DDR von besonderem Interesse sind./l/ Grundsätzliche Fragen der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit Richtungweisend für die weitere Tätigkeit der Gerichte sind die Beschlüsse des XXIV. Parteitages der KPdSU. Auf die sich aus dem Parteitag für die Gerichte ergebenden Aufgaben hat der Vorsitzende des Obersten Gerichts der UdSSR, Gorkin, in der Plenartagung vom 29. Juni 1971 hingewiesen./2/ Es kommt vor allem darauf an, die Effektivität der Arbeit der Gerichte im Kampf gegen die Kriminalität zu erhöhen, die Gesetzlichkeit allseitig zu festigen und die Bürger im Geiste unbedingter Beachtung der sozialistischen Rechtsordnung zu erziehen. Dabei besteht eine wichtige Aufgabe darin, bestimmte demokratische Prinzipien in der Tätigkeit und der Organisation der Gerichte besser zu verwirklichen. Das betrifft insbesondere die Grundsätze über die Gleichheit aller Bürger vor dem Gericht, die kollektive Entscheidung aller Fragen, die im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens auftreten, und die Gewährleistung der Rechte der Teilnehmer am gerichtlichen Verfahren. Konsequent durchzusetzen sind die Grundsätze über die Objektivität und die Unabhängigkeit der Richter sowie der Volksbeisitzer. Große Bedeutung wird der besseren Eingabenbearbeitung und der ständigen Beachtung der Anliegen der Bevölkerung beigemessen. Die gesetzlichen Fristen zur Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren, von Eingaben und Beschwerden sind strikt einzuhalten. Werden richtungweisende Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts ausgearbeitet, dann sind in ihnen umfassender als bisher die Probleme der unteren Gerichte und Empfehlungen der Rechtswissenschaft zu berücksichtigen. Schließlich ist auch eine kulturvolle Durchführung. des gerichtlichen Verfahrens als eine wirksame Form der Rechtspropaganda erforderlich. Im März 1970 wertete das Plenum des Obersten Gerichts die Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU über Fragen der Leitung der Volkswirtschaft vom Dezember 1969 aus./3/ Dabei wies es die Gerichte darauf hin, daß vor allem der Kampf gegen Verletzungen des staatlichen und gesellschaftlichen Eigentums, gegen Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung, gegen Bestechung, Lieferung von qualitativ schlechten und unstandardisierten sowie unvollständigen Erzeugnissen, gegen Verletzungen der Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik sowie gegen andere Rechts- ;V Der Beitrag knüpft damit an Keil, „Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR", NJ 1969 S. 534 ff., der den Zeitraum von Ende 1967 bis Ende 1968 behandelt, und NJ 1967 S. 673 ff., der den Zeitraum von Ende 1963 bis Ende 1966 umfaßt, an. Grundlage der Übersicht sind die im „Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR“ sowie in den Zeitschriften „Sozialistitscheskaja sakonnostj“ und „Sowjetskaja justizija“ veröffentlichten Materialien. !±! Bulletin 1971, Heft 4, S. 3 ff. (russ.). 13/ Bulletin 1970, Heft 3, S. 7 und 11 ff. (russ.). Verletzungen, die die Erfüllung des Wirtschaftsprogramms des Staates hindern, besondere Bedeutung erlangt. Auch dem Ersatz des durch solche Rechtsverletzungen angerichteten Schadens muß mehr Bedeutung beigemessen werden. Dabei geht es nicht nur darum, hier und da vorhandene Mängel in der Rechtsanwendung zu überwinden, sondern es ist zielgerichtet die vorbeugende und aufklärende Arbeit zu fördern, in die vor allem die Volksbeisitzer stärker einzubeziehen sind. Für die Leitungstätigkeit der Gerichte bedeutet das, daß jede Beratung und jedes Auftreten von Mitarbeitern der übergeordneten Gerichte genutzt werden muß, um die besten Erfahrungen auf diesen Gebieten zu verallgemeinern. In der Diskussion legten die Vertreter verschiedener Unionsrepubliken dar, wie die Mitarbeiter der Gerichte bisher die Beschlüsse des genannten Plenums des Zentralkomitees der KPdSU in ihrer Arbeit Umsetzen. Es wurde z. B. darauf hingewiesen, daß der Kampf gegen asoziales Verhalten und Arbeitsbummelei ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Gerichte ist und darauf orientiert, die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten noch enger zu gestalten, um auch deren große Potenzen für die vorbeugende Arbeit besser zu nutzen. Das wurde in der Vergangenheit nicht immer genügend beachtet. In der Plenartagung Anfang Oktober 1970 erörterte das Oberste Gericht den Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR über die weitere Verbesserung der Arbeit der Rechtspflegeorgane vom 30. Juli 197074/ Zu seiner Auswertung analysierte es die Ursachen noch vorhandener Unzulänglichkeiten in der Tätigkeit einiger Gerichte. Dabei wurden als Ursachen genannt: das zeitweilige Nachlassen in der politisch-ideologischen Erziehung der Kader, die Unterschätzung der ständigen wissenschaftlichen Analyse der Kriminalitätsentwicklung sowie der Ursachen und Bedingungen im Einzelverfahren, die nicht immer befriedigende Qualität der gerichtlichen Tätigkeit. Das Plenum faßte einen Beschluß, der die Hauptaufgaben der Gerichte festlegte./5/ Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität Das Plenum des Obersten Gerichts hatte in einer Tagung Ende Juni 1969/6/ einen Bericht über die Tätigkeit der Kollegien für Strafsachen der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken entgegengenommen. In der Plenartagung vom Dezember 1970 berichtete das Kollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts der UdSSR über seine Tätigkeit in den letzten beiden .Jahren./?/ Der Bericht konzentrierte sich auf Ergebnisse beim Studium der gerichtlichen Praxis in verschiedenen Deliktsgruppen, auf die den Kollegien der /4/ Bulletin 1970, Heft 6, S. 7 ff. (russ.). 15/ Zu den Aufgaben im einzelnen siehe Keil, „Einige Aufgaben der sowjetischen Rechtspflegeorgane im Zusammenhang mit dem XXIV. Parteitag der KPdSU“, NJ 1971 S. 297 ff. 16/ Bulletin 1969, Heft 4, S. 7 und 15 ff. (russ.) n! Bulletin 1971, Heft 1, S. 6 ff. (russ.). 106;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 106 (NJ DDR 1972, S. 106) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 106 (NJ DDR 1972, S. 106)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Zuführungen zu VerdächtigenbefTagungen geschaffen. Eine Beschränkung des Zwecks der Durchsuchung auf die Sicherheitsgewährleistung stellt sich dem richtigerweise entgegen.

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