Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 105 (NJ DDR 1972, S. 105); stischen Politik der USA fm Wege stehen. Für die herrschenden Kreise der USA, die heute in Indochina gleiche Verbrechen wie die Faschisten begehen, ist daher Nürnberg nicht Verpflichtung, sondern drohende Erinnerung, die sie ausmerzen wollen. Alle Auffassungen über eine begrenzte Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Normen des Nürnberger Internationalen Militärtribunals entspringen dieser Angst vor der Entlarvung der eigenen Verbrechen. Daß derartige Auffassungen auch der herrschenden westdeutschen Rechtsauffassung zugrunde liegen, sei hier nur am Rande vermerkt. Es ist ein allgemeiner völkerrechtlicher Grundsatz, daß ein Aggressor nicht Bedingungen stellen kann, unter denen er seine Aggression beendet. Da das amerikanische Vorgehen in Indochina eindeutig Aggression und damit Völkerrechtsverbrechen darstellt, ist es Heuchelei, wenn die amerikanischen Vertreter bei den Pariser Gesprächen versuchen, Bedingungen für den Abzug ihrer Truppen zu stellen. Die USA haben in ihrem eigenen Interesse nur eine Chance in Vietnam: bedingungslos abzuziehen und zugleich anzuerkennen, daß die Gestaltung der Verhältnisse in Südvietnam Sache des vietnamesischen Volkes selbst ist. Gerade das ist es, was die USA verhindern wollen. Im Widerspruch zur erklärten Volksmeinung möchten sie das Thieu-Regime erhalten und zugleich die eigenen Opfer und Ausgaben verringern. Derartige „Lösungsvorschläge“ sind für das vietnamesische Volk unannehmbar. Der weitere Verlauf der Konferenz wurde durch die Arbeit in fünf Kommissionen bestimmt, die zu folgenden Komplexen gebildet wurden: Fragen der Vietnamisierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Verletzung der demokratischen Rechte der Völker Indochinas Fragen des Rechts auf Selbstbestimmung gemeinsame weitere Aktionen. Hier ist nicht der Platz, um über die Arbeit in allen Kommissionen zu berichten. Der abschließende gemeinsame Standpunkt ist in der mit Zustimmung aller Delegierten angenommenen Deklaration festgelegt. Im folgenden soll jedoch noch auf einige Fragen eingegangen werden, die mit der „Vietnamisierung“ Zusammenhängen. In der Deklaration wird dazu festgestellt: „Weit entfernt davon, durch effektiven und selbständigen Rückzug ein Desengagement zu sein, stellt die .Vietnamisierung1 in bezug auf die Mittel und den geographischen Bereich der Kriegführung eine Eskalation dar.“ Und an anderer Stelle heißt es „ , daß die .Vietnamisierung1 den Aggressionskrieg, den die Vereinigten Staaten in Indochina führen, fortsetzt und verschärft.“ Damit werden Akzente gesetzt, die völlig mit der Auffassung der Delegation der DDR übereinstimmen. Der teilweise Rückzug amerikanischer Truppen aus Südvietnam hat natürlich seine Ursachen. So kostet diese Aggression Milliarden, die selbst die Monopole der USA belasten. Immer deutlicher spitzen sich infolge dieser Aggressionspolitik die inneren Widersprüche in den USA zu und immer schärfer und unerbittlicher wird auch die öffentliche Verurteilung der USA. Zum anderen hoffen die herrschenden Kreise, durch die Ausbildung der südvietnamesischen Söldner und den Einsatz anderer asiatischer Truppenkontingente und deren militärische Versorgung sowie durch die syste- matische Deportation der Bevölkerung und die Vernichtung ihrer Existenzgrundlagen auf den unmittelbaren Einsatz amerikanischer Soldaten verzichten zu können. Dafür verstärken sie unter scheinheiligem Vorwand die Bombenangriffe. Insgesamt zielt diese Politik darauf ab, durch veränderte Methoden die Weltöffentlichkeit zu täuschen, das eigene Risiko zu verringern und dabei die gleichen Ziele zu erreichen. Die Losung „not our boys“ ist wahrlich nicht erst 1971 entstanden! Unbestreitbar ist aber nicht nur der der Aggression schuldig, der sie ausführt, sondern auch der, der sie plant und durch andere verwirklichen läßt. Auch das ist kein neues Prinzip des Völkerrechts, sondern war bereits anerkannte Rechtsgrundlage der Prozesse gegen die faschistischen Kriegsverbrecher. Solange die USA in Südvietnam das Marionettenregime aushalten, die Armee bewaffnen und führen, die Polizei lenken und den Terror organisieren, kurz, solange die USA alles tun, um dem vietnamesischen Volk das Selbstbestimmungsrecht vorzuenthalten und Südvietnam neokolonialistisch auszubeuten solange sind sie schuldig im Sinne des Völkerrechts, gleichgültig welcher Methoden sie sich bedienen. Im übrigen ist wohl auch dem Leichtgläubigsten inzwischen aufgegangen, daß der direkte Einsatz amerikanischer Piloten in Laos und Kambodscha, die Machenschaften des CIA, die verschärfte Luftaggression gegen die DRV mit der Phrase von amerikanischen Anstrengungen um eine friedliche Lösung der Probleme nicht zu vereinbaren sind. Ist dieses Taktieren auch ein Ausdruck der Schwäche der amerikanischen Position in Südvietnam, so warnt es doch die Welt infolge seiner Aggression und wachsenden Gefährlichkeit. Die Konferenz beschloß ihre Arbeit in voller Einmütigkeit. Ihr Erfolg ist nicht zuletzt davon abhängig, wie es den Juristen in aller Welt gelingt, die Deklaration der Konferenz der öffentlichen Meinung zu vermitteln und durch das persönliche Auftreten zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Die Juristen unserer Republik haben dafür die besten Bedingungen, weil der proletarische Internationalismus, die Solidarität mit allen um die Freiheit und nationalen Rechte kämpfenden Völker herrschende Politik unseres Staates ist. Das verpflichtet uns besonders, die Völker Indochinas in ihrem gerechten Kampf zu unterstützen. Im April 1972 erscheint im Staatsverlag der DDR: Neuererrecht Textausgabe der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Neuererrecht mit Sachregister Herausgeber: Amt für Erfindungs- und Patentwesen Etwa 96 Seiten, ca. 1,50 M. Im Inhalt: Verordnung über die Förderung der Tätigkeit der Neuerer und Rationalisatoren in der Neuererbewegung Neuererverordnung vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 S. 1) Erste Durchführungsbestimmung zur Neuererverordnung Vergütung für Neuerungen und Erfindungen vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 S. 11) Anordnung über die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Nutzungsanordnung vom 4. November 1971 (GBl. II S. 641) Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes für die Arbeit mit dem Haushaltsbuch im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen und kontinuierlichen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne vom 17. Februar 1971 (GBl. II S. 237) 1U5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 105 (NJ DDR 1972, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 105 (NJ DDR 1972, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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