Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 26. Jahrgang 1972 (NJ 26. Jg., Jan.-Dez. 1972, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-756)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 710 (NJ DDR 1972, S. 710); ?Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Aufgaben der Gerichte zur Erhaltung von Ehen im Interesse minderjaehriger Kinder i Aus dem Bericht des Praesidiums des Bezirksgerichts Leipzig an das Plenum vom 26. Januar 1972 Allen Kindern eine glueckliche Zukunft zu sichern ist das Ziel der Politik von Partei und Regierung. Das hat auch in der Verfassung und im Familiengesetzbuch seinen Ausdruck gefunden. Der sozialistische Staat nimmt den Eltern keineswegs ihre Verantwortung fuer die Erziehung der Kinder ab. Im Gegenteil: Wir rechnen mit der Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder ?zu geistig und moralisch hochstehenden und koerperlich gesunden Persoenlichkeiten heranzubilden, die die gesellschaftliche Entwicklung bewusst mitgestalten?. Dazu leisten die Eltern ?durch verantwortungsbewusste Erfuellung ihrer Erziehungspflichten, durch eigenes Vorbild und durch uebereinstimmende Haltung gegenueber den Kindern? (? 42 FGB) einen wesentlichen Beitrag. Makarenko schrieb: ?Das Kind vernuenftig und sicher durch die Reich-tuemer des Lebens, durch seine Bluetengaerten, aber auch durch seine Wirbelstuerme zu fuehren, das vermag jeder Mensch, wenn er es wirklich will.?/l/ Makarenkos Ratschlag fuer die Eltern ?Gute Staatsbuerger sein und gluecklich leben? /2/ hat an Aktualitaet nicht verloren. Pruefung des Sinnverlusts einer Ehe fuer die Kinder Von diesen Leitsaetzen muessen auch die Gerichte ausgehen, wenn sie in Ehescheidungsverfahren den Sinngehalt bzw. Sinnverlust einer Ehe fuer die Kinder zu pruefen haben./3/ Sie muessen fragen, ob in der jeweiligen Familie das Wohl der Kinder im Sinne der gesetzlich festgelegten Erziehungsaufgaben gewaehrleistet werden kann bzw. welche Hemmnisse beseitigt werden muessen und welche Moeglichkeiten vorhanden sind, dass die Eltern den ehelichen Konflikt ueberwinden und ihrer gemeinsamen Erziehungsaufgabe gerecht werden. Die Beantwortung dieser Fragen setzt voraus, dass sowohl die tatsaechlich vorhandenen wie die moeglichen Folgen des Ehekonflikts auf die Kinder sorgfaeltig geprueft werden. Erst dann kann die Frage beurteilt werden, ob die Ehe auch fuer die Kinder ihren Sinn verloren hat. Bei dieser Pruefung sind ferner die Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Kinder in Erwaegung zu ziehen. Im allgemeinen pruefen die Gerichte bei Vorhandensein von Kindern besonders sorgfaeltig, ob es Moeglichkeiten gibt, die Familie wieder funktionsfaehig zu machen. Jedoch werden in vielen Faellen nicht im gleichen Masse auch die Auswirkungen des Ehekonflikts auf die Kinder untersucht; vielmehr wird oftmals der Sinnverlust der Ehe fuer die Ehegatten einfach mit dem Sinnverlust der Ehe fuer die Kinder gleichgesetzt. Das zeigt sich z. B. in folgender Formulierung: ?Keine der Parteien ist bereit, die Ehe fortzusetzen. Sie hat deshalb ihren Sinn fuer die Parteien und die Kinder verloren.? IV IV Makarenko, Werke, Bd. IV, Berlin 1958, S. 25. 121 Vgl. Makarenko, Werke, Bd. IV, insbes. S. 479 f. 13/ Vgl. hierzu auch J. Muehlmann, ?Pruefung der Interessen minderjaehriger Kinder im Scheidungsverfahren?, NJ 1972 S. 836 ff. - D. Red. Diese Formulierung wurde z. B. in einem Urteil getroffen, mit dem eine Ehe, aus der insgesamt sieben noch minderjaehrige Kinder hervorgegangen sind, im wesentlichen wegen Alkoholmissbrauchs des Mannes, verbunden mit Taetlichkeiten und Drohungen gegenueber der Ehefrau, geschieden wurde. Zum Teil hatten sich solche Vorkommnisse auch in Gegenwart der Kinder abgespielt. Die Scheidung der Ehe kann durchaus richtig gewesen sein; jedoch waere es erforderlich gewesen, in den Entscheidungsgruenden naeher auf die subjektiven und objektiven Ursachen und beguenstigenden Bedingungen fuer das zum Konflikt fuehrende Verhalten des Ehemannes einzugehen und sich insbesondere auch gruendlich mit der Einstellung der Parteien zu den Kindern und ihren erzieherischen Pflichten zu befassen. Das alles ist nicht geschehen. Das Urteil enthaelt auch keine Angaben ueber die Auswirkungen des Verhaltens des Vaters in der Ehe auf die Kinder (z. B. ob sich die Stoerung der Nachtruhe der Kinder auf deren Leistungsfaehigkeit in der Schule auswirkte, ob sie durch den miterlebten taeglichen Zank zwischen den Eltern veraengstigt sind) und ueber die moegliche Gefaehrdung der Kinder, die durch das schlechte Beispiel des Vaters eintreten konnte. Auch zu den Folgen der Ehescheidung fuer die Kinder wurde im Urteil nichts gesagt. Es wurde nicht einmal eine Stellungnahme der Organe der Jugendhilfe beigezogen, was trotz der uebereinstimmenden Vorschlaege der Parteien zur Erziehungsrechtsregelung dringend geboten gewesen waere, um die kuenftige Erziehungssituation fuer die Kinder einzuschaetzen, wenn die Mutter allein die Verantwortung fuer die Erziehung von sieben Kindern im Alter zwischen 3 und 13 Jahren traegt. In einem anderen Verfahren wurde eine seit ueber 13 Jahren bestehende Ehe geschieden, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Die Klaegerin hatte vorgebracht. die Ehe sei anfaenglich harmonisch verlaufen-, dann habe es sexuelle Stoerungen gegeben, die sie auf die charakterlichen Unterschiede der Parteien zurueckfuehrte. Zwischen den Ehegatten habe aber jederzeit voellige Uebereinstimmung in der Kindererziehung bestanden. Die Klaegerin habe sich einem anderen Mann zugewandt, mit dem sie auch sexuell uebereinstimme. Der Verklagte hat das Klagevorbringen bestaetigt und sich mit dem Vorschlag der Klaegerin, ihr das Erziehungsrecht fuer die Kinder zu uebertragen, einverstanden erklaert. In ihrer Parteivernehmung gab die Klaegerin an, dass sie noch nicht wisse, ob die intimen Beziehungen zu dem Mann von Bestand seien. Der Sinnverlust der Ehe fuer die Kinder wurde vom Gericht damit begruendet, dass ?bei Fortbestand der Ehe mit ernsthaften Auseinandersetzungen zwischen den Parteien gerechnet werden muss, was sich dann zweifellos negativ auf die Erziehung der Kinder auswirken wuerde?. Diese Begruendung erfolgte, obwohl nach den Angaben der Klaegerin Uebereinstimmung zwischen den Eltern in Fragen der Kindererziehung bestand und konkrete Auswirkungen der Ehekrise auf die Kinder ueberhaupt nicht festgestellt worden waren. Welche Auswirkungen die Ehescheidung fuer die Kinder hat, wurde nicht erwaehnt. Es wurde nicht einmal der Mann, zu;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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