Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 26. Jahrgang 1972 (NJ 26. Jg., Jan.-Dez. 1972, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-756)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 673 (NJ DDR 1972, S. 673); ?Problem der Verhuetung von Sexualstraftaten geloest. Erstens ist es falsch, die Frage nach der sexual-ethischen Erziehung vorrangig im Zusammenhang mit Sexualstraftaten aufzuwerfen. Zweitens haben die Sexualstraftaten nicht immer eine Beziehung zu mangelnder sexual-ethischer Erziehung. Sie werden z. T. unabhaengig von den Methoden bzw. dem Ausmass der sexual-ethischen Erziehung im Jugendalter begangen. -Entscheidende Bedeutung fuer das richtige sexuelle Verhalten hat aber die Vorbildwirkung Erwachsener und die Haltung der Kollektivmitglieder gegenueber solchen Personen, die in sexueller Hinsicht eine Missachtung der Maedchen und Frauen an den Tag legen. Wenn das Kollektiv verantwortungsbewusst auf sexuelles Fehlverhalten einzelner Mitglieder reagiert, ist eine solche negative Verhaltensweise auch beeinflussbar. Darauf sollte bei Aussprachen in Kollektiven im Zusammenhang mit Sexualstraftaten besonders hingewiesen werden. Zu einigen Einzelfragen: 1. In der Praxis trat wiederholt die Frage auf, ob eine Verurteilung von Rowdytum gemaess ? 215 StGB in Tateinheit mit Koerperverletzung gemaess ? 115 StGB erfolgen kann. In Ziff. 2 Buchst, d des Berichts des Plenums des Obersten Gerichts an die 4. Plenartagung wird hierzu klar gesagt, dass der Tatbestand des ? 215 StGB die vorsaetzliche Koerperverletzung mit einschliesst, wenn Rowdytum durch Gewalt gegen Personen gegeben ist. Ergaenzend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Abgrenzung entscheidend von der Zielrichtung bestimmt wird, die dem Rowdytum innewohnt. Das Charakteristische des Rowdytums besteht darin, dass Gewalttaetigkeiten, Drohungen oder grobe Belaestigungen gegenueber Personen oder boeswillige Beschaedigungen von Sachen oder Einrichtungen aus Missachtung der oeffentlichen Ordnung oder der Regeln der sozialistischen Gemeinschaft erfolgen. Die Begehung von Gewalttaetigkeiten aus diesen Motiven unterscheidet sich grundsaetzlich von einer Koerperverletzung, der diese Motive nicht zugrunde liegen. Bei einer tateinheitlichen Verurteilung wuerden diese grundlegenden Unterschiede nicht sichtbar, weil die Handlung dann sowohl als Koerperverletzung wie als Rowdytum bewertet werden wuerde. In Ziel und Motiv des Taeters wird aber die grundsaetzlich andere Qualitaet des Rowdytums gegenueber der Koerperverletzung gemaess ? 115 StGB deutlich.// 2. Die Untersuchungen haben ergeben, dass Fragespiegel zur Vorbereitung gesellschaftlicher Kraefte auf ihre Mitwirkung in der Hauptverhandlung in der gerichtlichen Praxis nur ungenuegend angewendet werden, obwohl gute Erfahrungen mit dieser Methode bereits popularisiert wurden./13/ Es kommt bei den Fragespiegeln nicht darauf an, den Kollektiven eine Fuelle von Details fuer ihre Beratung zu uebermitteln. Vielmehr sollen sie in zweckmaessiger Weise auf diejenigen Fragen orientiert werden, deren Beantwortung fuer das Gericht entscheidende Bedeutung erlangen kann. Es ist also zu gewaehrleisten, dass die Kollektive nicht ueberfordert werden. Die Fragen sind auf solche Fakten zu richten, die der Charakterisierung der Persoenlichkeit des Taeters und seines Verhaltens vor und nach der Tat dienen und im Zusammenhang mit der Straftat stehen. Sie sollen auch solche Hinweise enthalten, die der Aufdeckung von Ursachen oder beguenstigenden Faktoren fuer die /12/ Zu weiteren Problemen der Verletzung anderer Straf-gesetze durch Handlungen, die den Tatbestand des Rowdytums erfuellen, vgl. Lischke in diesem Heft. .13/ Vgl. Winkler und Schlegel, ?Fragespiegel zur Vorbereitung gesellschaftlicher Kraefte auf ihre Mitwirkung in der Hauptverhandlung?, NJ 1971 S. 289 ff. Straftat dienlich sind. Es handelt sich also stets um einige wenige, aber sehr bedeutsame Fragen, die die Kollektive unbedingt fuer die Vorbereitung der Mitwirkung ihres Vertreters im Gerichtsverfahren kennen muessen. Die Gerichte sollten daher, soweit dies noch nicht geschehen ist, die in der ?Neuen Justiz? dargelegten Erfahrungen auswerten und auf dieser Grundlage arbeiten. 3. In geeigneten Faellen wird bei Koerperverletzung und Rowdytum von der Moeglichkeit Gebrauch gemacht, beschleunigte Verfahren gemaess ? 257 ff. StPO durchzufueh-ren./14/ Dabei sind jedoch auch Maengel aufgetreten. Sie bestehen darin, dass im beschleunigten Verfahren auch Straftaten abgeurteilt wurden, die von ihrer Schwere her eine Strafe von ueber einem Jahr erfordert haetten. Das beschleunigte Verfahren laesst jedoch nur Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr als Hoechststrafe zu. Der Auffassung, dass die beschleunigte Durchfuehrung des Verfahrens den Vorrang vor einer richtigen Strafzumessung habe, kann nicht gefolgt werden. Fuer die Wirksamkeit des Strafverfahrens und des Urteils ist die schnelle Durchfuehrung des Strafverfahrens ebenso wichtig wie eine gerechte Strafzumessung. Handelt es sich um Delikte, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erfordern, dann ist die Sache fuer die Behandlung im beschleunigten Verfahren nicht geeignet. In solchen Faellen ist durch Beschluss gemaess ? 260 StPO von der Verhandlung im beschleunigten Verfahren Abstand zu nehmen. Es bedarf in diesem Fall der Einreichung einer neuen Anklageschrift. Zur Leitungstaetigkeit der Direktoren der Kreisgerichte und Bezirksgerichte Bei der Umsetzung der Materialien der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts in der Praxis kommt es u. a. darauf an, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewaehrleisten. Die nachgeordneten Gerichte haben die durch die Rechtsprechung der uebergeordneten Gerichte vermittelten Rechtsauffassungen genau zu beachten und ihrer eigenen Rechtsprechung zugrunde zu legen. Das setzt voraus, dass Leitungsdokumente und Entscheidungen sowohl des Obersten Gerichts als auch der Bezirksgerichte regelmaessig ausgewertet werden. Mit dieser Forderung soll keineswegs einem Praejudizienkult das Wort geredet werden. Vielmehr geht es darum, dass die Gerichte nur dann von der Rechtsprechung der uebergeordneten Gerichte abweichen, wenn sie dies exakt begruenden koennen. Gegen ein begruendetes Abweichen ist, soweit keine bindende Weisung im Rechtsmittel- oder Kassationsverfahren (?? 303 Abs. 3, 324 StPO) oder eine Richtlinie bzw. ein Beschluss des Obersten Gerichts vorliegt, nichts einzuwenden. Es ist aber wuenschenswert, dass die Gerichte, die von einer Rechtsauffassung des Obersten Gerichts abweichen, ihren Standpunkt auch dem Obersten Gericht uebermitteln, damit dieses seine eigene Rechtsansicht ueberpruefen kann. Gelegentlich ist zu beobachten, dass die Bezirksgerichte Verfahrensmaengeln und Maengeln in der Anwendung des materiellen Rechts in der Rechtsprechung der Kreisgerichte nicht genuegend entgegentreten. Das gilt insbesondere in den Faellen, in denen das Bezirksgericht eine Berufung als offensichtlich unbegruendet durch Beschluss verwirft (? 293 Abs. 3 StPO). Wenn aber das Bezirksgericht nicht ausserhalb des Rechtsmittelverfahrens auf Maengel des erstinstanzlichen Verfahrens reagiert, muss beim Kreisgericht der Eindruck /14/ Vgl. hierzu Keil, ?Erhoehung der Wirksamkeit der Rechtsprechung durch richtige Anwendung des beschleunigten Verfahrens?, NJ 1972 S. 12 ff. 673;
Dokument Seite 673 Dokument Seite 673

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der übergebenen Feststellungen durch dio zuständige Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei veranlaßt werden. Die kurzfristige Bearbeitung und der politisch-operativ wirksame von Ermittlunesverfähren Unter exakter Beachtung der konkreten politisch-operativen Bedingungen sind auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Strafprozeßordnung zu realisieren ist. Es hat dann, soweit kein Ermittlungsverfahren gegen die Person eingeleitet wurde, eine Zuführung gemäß eine vorläufige Festnahme gemäß zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X