Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 91

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 91 (NJ DDR 1971, S. 91); spezifische Ausgangsmaterial. Werden aber z. B. dem Staatsanwalt von einem örtlichen Staatsorgan Fragen zur Einschätzung der Jugendkriminalität unterbreitet, ohne daß dieses Organ selbst die Effektivität der eigenen Maßnahmen einschätzt, so wird die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen letztlich doch von der eigenen Leitungstätigkeit und Verantwortung getrennt, und ressortmäßig den Rechspflegeorganen zugewiesen. Das senkt die Effektivität der analytischen Tätigkeit. Die Lösung dieser Problematik scheint uns in folgender Richtung zu liegen: Die verschiedenen Staats- und Wirtschaftsorgane erhalten eine Vielzahl von Einzelinformationen von den Rechtspflegeorganen. Es gehört daher auch zu ihrer eigenen Verantwortung, diese Fakten zu einem für ihre Leitungstätigkeit notwendigen Gesamtbild zusammenzufassen und die Effektivität der von ihnen selbst ergriffenen Maßnahmen einzuschätzen. Auch in vertikaler Richtung, zu den übergeordneten wie zu den nachgeordneten Organen, muß ein geeignetes Informationssystem sichern, daß die übergeordnete Leitung bzw. die nachgeordneten Leitungen und Einrichtungen Informationen über den Zustand der Gesetzlichkeit erhalten, z. B. im Wege der Rechenschaftslegung und der anleitenden Tätigkeit. Die jeweiligen Leiter müssen sich auf diesem Wege Informationen über die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen in ihrem Verantwortungsbereich verschaffen. Anders kann die Eigenverantwortung auf diesem Gebiet nicht voll wahrgenommen werden. Die Rechtspflegeorgane haben dabei eine notwendige unterstützende Aufgabe (vgl. Art. 3 StGB). Sozialistische Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet der Analyse Die Komplexität der gesellschaftlichen Prozesse, in die der Kampf gegen Straftaten, andere Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte integriert ist, erfordert aber auch eine planmäßige, systematische Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet der Analyse, damit eben jedes Organ seine eigene Verantwortung effektiv wahrnehmen kann. Die Systembeziehungen der zu untersuchenden Erscheinungen sowie der Maßnahmen und Aktivitäten legen arbeitsteilige Analysen nahe./12/ Das ändert weder etwas an der Eigenverantwortung jedes Organs noch an der Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Analyse der Kriminalität, die Bestandteil des Systems von Aufgaben und Pflichten zur Verwirklichung der Leitung des Kampfes gegen Straftaten ist./13/ Eine solche Entwicklung setzt allerdings voraus, daß bei allen Partnern eine klare Position zu den zu untersuchenden Fragen und zu den grundsätzlichen Aspekten der Leitung und der Verantwortung vörhanden ist. Die Differenziertheit der Verantwortung der verschiedenen Organe ist strikt zu achten; die Verantwortung darf nicht etwa verwischt oder gar auf ein anderes Organ übertragen werden. Dazu kommt, daß vor allem die Effektivität des gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen nicht allein durch die Rechtspflegeorgane analysiert werden kann. Die Gemeinschaftsarbeit ist vor allem erforderlich, um den Gegenstand der Entscheidung, zu der die Analyse gebraucht wird, festzulegen, denn es ist 1X21 Vgl. Loose/Stlller, „Die Analyse als wesentliches Element der Entscheidungsvorbereitung Im Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft“, Staat und Recht 1968, Heft 2, S. 243 ff. (245). /13/ Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente/Kommentar, Bd. n, Berlin 1969, S. 464. nicht sinnvoll, undifferenziert alle Straftaten zu analysieren, es kommt vielmehr auf wesentliche Zusammenhänge an; die Konzeption der Analyse abzustimmen./14/ Als Formen der Gemeinschaftsarbeit werden sowohl arbeitsteilig zu fertigende Analysen als auch gegenseitige Konsultationen der Rechtspflegeorgane und anderer Staatsorgane praktiziert. Auf diese Weise arbeitete z. B. ein Staatsanwalt bei der Analyse der Jugendkriminalität, um bestimmte Fragen, vor allem der Effektivität, exakter klären zu können. Er hatte sich mit dem Kreisgerichtsdirektor und dem Leiter des Volkspolizeikreisamtes abgestimmt. Er konsultierte (§ 14 StAG) den Stadtrat für Jugend und Sport, den Stadtschulrat und den 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Dazu hatte er ihnen vorher bestimmte Fragen genannt. Vor der Fertigstellung der Analyse wurde zweimal über das analysierte Material diskutiert. Die Qualität der Analyse konnte dadurch gehoben werden. Diese Arbeitsweise warf aber auch eine Reihe von Problemen auf: Die Analyse war zwar geplant, die Art und Weise des Zusammenwirkens entwickelte sich jedoch erst im Prozeß der Ausarbeitung der Analyse. Die konsultative Mitwirkung wurde zum Teil noch als zusätzliche, außerhalb der planmäßigen Tätigkeit liegende Arbeit betrachtet. Während der Ausarbeitung der Analyse wurde auch deutlich, daß es unter den Beteiligten keine einheitlichen Vorstellungen über ihre konkreten Aufgaben bei der weiteren Zurückdrängung der Jugendkriminalität gab. Diese Unklarheiten konnten jedoch im Verlauf der Diskussionen über die zu analysierenden Fragen geklärt werden./15/ Somit machte die Gemeinschaftsarbeit allen Beteiligten nachdrücklich ihre eigene spezifische Verantwortung für die Kriminalitätsvorbeugung bewußt und vermittelte ihnen zusätzliche Sachkunde. Sie förderte die bessere Wahrnehmung der Eigenverantwortung der verschiedenen Organe und schränkte sie nicht etwa ein./16/ Planung und Kontinuität der analytischen Arbeit Vom Niveau der Planung und Leitung der analytischen Tätigkeit hängen weitgehend Niveau und Effektivität der Leitungstätigkeit in der Praxis ab./17/ Bereits im Stadium der Planung wird über wesentliche inhaltliche Fragen vorab entschieden, werden Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Analysen ebenso gesichert wie die Rationalität und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Als ein entscheidendes Mittel dazu entwickeln sich die Vorgaben für die analytische Tätigkeit. Schon im Stadium der Planung der analytischen Tätigkeit ist auch darüber nachzudenken, wie die positiven gesellschaftlichen Bedingungen, Maßnahmen usw., die den Straftaten und anderen Rechtsverletzungen vorbeugend entgegenwirken, in den Analysen möglichst exakt festgestellt werden können. Das ist eine /14/ Vgl. F. Müller, „Probleme der Kriminalitätsvorbeugung in den Städten und der Arbeit der Staatsanwaltschaft bei Ihrer Lösung“, in: Gesellschaftliche Funktion der Stadt und Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung, Bd. 2, Berlin 1969, S. 467. (15/ So kam es z. B. im Prozeß der Ausarbeitung der Analyse zu Fragen, die die staatsanwaltschaftliche Gesetzlichkeitsaufsicht berührten. Vgl. dazu § 38 StAG, der die analytische Tätigkeit als eine der Quellen für Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht nennt. 1X61 Zur Problematik von Gemeinschaftsarbeit und Eigenverantwortung gibt es noch unterschiedliche Ansichten. Unseres Erachtens ist die aus der verfassungsmäßigen Funktion der Staatsanwaltschaft folgende, für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten speziell gesetzlich geregelte Verantwortung für die Analyse der Kriminalität usw. nicht identisch und nicht austauschbar mit der Verantwortung der Gerichte für analytische Einschätzungen im Zusammenhang mit der jährlichen Rechenschaftslegung vor der Volksvertretung. /17/ Vgl. F. Müller/Wittkopf, a. a. O., S. 580. 91;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 91 (NJ DDR 1971, S. 91) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 91 (NJ DDR 1971, S. 91)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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