Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 81 (NJ DDR 1971, S. 81); Die Regelung für den Fall der Verletzung staatsrechtlicher Pflichten der Anlieger sollte in Anlehnung an die bereits dargelegte Auffassung erfolgen, daß nicht jede verletzte. Streu- und Räumpflicht der stadtwirtschaftlichen Betriebe oder Einrichtungen eine Staatshaftung begründen muß. Dabei wäre jedoch zu beachten, daß jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Anliegerpflichten auch den Ordnungsstraftatbestand des § 16 der 3. DVO zum Landeskulturgesetz erfüllt. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Form der Streu- und Räumpflicht bei Schnee und Eisglätte durch den Anlieger kann also ordnungsstrafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die stadtwirtschaftlichen Betrieben oder anderen Lei-stungsträgern von zuständigen staatlichen Organen z. T. auch in Ortssatzungen übertragen sind, erfüllt nach geltendem Recht jedoch keinen Ordnungsstraf-tatbestand. Die Schadensmöglichkeit aus den Verletzungen solcher Pflichten ist in beiden Fällen gegeben. Für die rechtliche Regelung der Staatshaftung könnte bedeutungsvoll sein, daß den zuständigen staatlichen Organen mit dem Ordnungsstrafrecht und anderen zulässigen staatlichen Mitteln (u. U. Ersatzvornahme) wichtige Instrumente in die Hand gegeben sind, um die Verkehrssicherungspflichten der Anlieger durchzusetzen und so die Möglichkeit des Eintritts von Schadensfällen auf ein Minimum zu beschränken. Gegenwärtig zeigt sich in der Praxis ein Widerspruch darin, daß das Ordnungsstrafrecht trotz häufig festgestellter Verletzungen der Anliegerpflichten nur re- lativ selten angewendet und so möglichen Schadensfällen aus der Verletzung staatsrechtlicher Pflichten nur unzureichend vorgebeugt wird. Trotzdem begründen die Gerichte eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht der Anlieger auch in den Fällen, in denen zuständige staatliche Organe trotz Verletzung staatsrechtlicher Verkehrssicherungspflichten der Anlieger untätig blieben und nicht mit den ihnen gegebenen rechtlichen Befugnissen dagegen einschritten. Die Frage, ob dadurch nicht die Haftung des zuständigen staatlichen Organs begründet sein sollte, ist in unserem Recht noch nicht eindeutig geklärt. Es erscheint angebracht, bei einer notwendigen rechtlichen Ausgestaltung der hier genannten Haftungsgrundlagen diese Aspekte mit zu berücksichtigen. Das könnte zur Erhöhung der Rechtssicherheit aller am Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beteiligten und interessierten Personen beitragen und Rechte und Pflichten sowie konkrete Verantwortlichkeiten staatlicher Organe, stadtwirtschaftlicher Betriebe oder anderer Leistungsträger, der Anlieger und Nutzer präziser bestimmen helfen. * An diesen Überlegungen zeigt sich, welche Bedeutung das exakte juristische Durchdenken der in den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen formulierten Rechte und Pflichten der Bürger und stadtwirtschaftlichen Betriebe für die Wirksamkeit dieser Beschlüsse hat und daß die Gerichte den Volksvertretungen, mit ihrer Rechtsprechung helfen können, ihre Beschlüsse zu qualifizieren. Berichte WALTER BAUR, Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR Ergebnisse der Zentralen Delegiertenkonferenz der Juristenvereinigung der DDR Anliegen der Zentralen Delegiertenkonferenz der Juristenorganisation der DDR, die am 30. Oktober 1970 in Berlin stattfand, war es, die Hauptaufgaben der Vereinigung in den 70er Jahren zu erörtern und eine grundlegende Orientierung zu geben, wie die Vereinigung ihren Beitrag zur politischen und ökonomischen Stärkung unseres sozialistischen Staates und zur weiteren Erhöhung seines internationalen Ansehens leisten kann. Die Konferenz machte deutlich, daß der Zentralvorstand und die übrigen Leitungsorgane der Juristenvereinigung erfolgreich bemüht waren, das Mandat der letzten Delegiertenkonferenz vom November 1966 zu erfüllen./l/ Sie stellt den Höhepunkt eines Entwicklungsprozesses dar, der mit der Auswertung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED eingeleitet wurde und der durch die Profilierung und Konkretisierung der Aufgaben und der Arbeitsweise der Vereinigung entsprechend den herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen gekennzeichnet ist./2/ Nach gründlicher Analyse ihrer bisherigen Tätigkeit, die im Referat des Präsidenten der Vereinigung, Dr. Toeplitz, und in der Diskussion zum Ausdruck kam, faßte die Delegiertenkonferenz einen Beschluß über die Hauptaufgaben der Vereinigung bei der Ge- /II Vgl. Toeplitz, „Die Verantwortung des Juristen unserer Zeit“, NJ 1967 S. l fl.; Baur/Trilsch, „Zentrale Delegiertenkonferenz der VDJD“, NJ 1967 S. 19 ff. 121 Vgl. Toeplitz/Baur, „Das Wirken der Vereinigung Demokratischer Juristen zur Stärkung und Festigung der DDR“, NJ 1969 S. 621 ff.; Baur, „20 Jahre demokratische Juristenorganisation in der DDR“, NJ 1969 S. 361 f. staltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Dabei handelt es sich um rechtspropagandistische Tätigkeit, um die Mitwirkung an der Erfüllung bildungspolitischer Aufgaben und um die internationale Arbeit als Beitrag zur Verwirklichung der sozialistischen Außenpolitik der DDR. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entw'ick-lungsbedingungen, der neu formulierten Hauptaufgaben und der Erfordernisse der sozialistischen Demokratie wurde auch das Statut der Vereinigung überarbeitet und beschlossen, den Namen der Organisation in „Vereinigung der Juristen der DDR“ zu ändein. Mit der Wahl der leitenden Organe der Vereinigung und der Konstituierung des Zentralvorstandes fand die Konferenz ihren Abschluß./3/ Im folgenden sollen einige Aspekte der künftigen Aufgaben der Juristenvereinigung etwas näher betrachtet werden. Zur Rechtspropaganda Wie die anderen gesellschaftlichen Organisationen der DDR leistet auch die Juristen Vereinigung einen wichtigen Beitrag bei der Darlegung und Erläuterung der Gesetzmäßigkeiten unserer Zeit und bei der Klärung grundlegender ideologischer Probleme der Gegenwart. Sie erfüllt diese Aufgaben in erster Linie auf dem Gebiet des Staates ui'.d seines Rechts und in der Form der Rechtspropagandii, die aber auf das engste mit der '3! Vgl. die Information in NJ 1970 S. 744. 81;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 81 (NJ DDR 1971, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 81 (NJ DDR 1971, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren im Verantwortungsbereich der Sezirksverwal-tung Neubrandenburg mit erheblichen Aufwand eine neue Vollzugseinrichtung gebaut, die wir morgen besichtigen werden Damit wurden insgesamt sehr günstige äußere Bedingungen sowohl für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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