Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 745

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 745 (NJ DDR 1971, S. 745); den der stellvertretende Direktor der Oberschule, der Meister und der Gewerkschaftsvertrauensmann des Produktionsabschnitts, ein Vertreter der FDJ-Leitung des Betriebes und ein Vertreter der Volkspolizeiinspektion geladen. Das Referat Jugendhilfe des iRates des Stadtbezirks erhielt ebenfalls eine Nachricht über die Beratung. Es nahm jedoch daran nicht teil, weil es das nicht für erforderlich hielt. In der Beratung bereute R. sein Verhalten und erklärte sich bereit, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Vertreter der Volkspolizei berichtete, wie sich R. bisher im Wohngebiet verhalten hat, und sagte u. a., daß es bereits mehrfach Auseinandersetzungen mit dem Jugendlichen wegen verschiedener Disziplinwidrigkeiten gegeben habe. Auch im Betrieb mußten bereits zweimal Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. In der Beratung wurde besonders hervorgehoben, daß neben dem materiellen auch der ideelle Schaden zu berücksichtigen sei, weil R. jahrelange mühevolle Arbeit von Kindern mutwillig zerstört hat. Die Konflikt- Der regelmäßige Erfahrungsaustausch über die Publikationsarbeit auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege ist ein fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der Leiter der Rechtspflegeorgane des Bezirks Potsdam./*/ Im September 1971 berichteten z. B. die Publikationsaktivs der Rechtspflegeorgane der Kreise vor den Leitern der Reohts-pflegeorgane des Bezirks. Dabei vermittelten die Aktivs der Kreise Zossen und Pritzwalk wertvolle Erfahrungen über die Gestaltung der Gemeinschaftsarbeit auf diesem Gebiet. Auf der Grundlage des Planes der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks wird im Kreis Zossen die Arbeit planmäßig gestaltet. In dem Plan des Publikationsaktivs des Kreises, das wöchentlich einmal zur Beratung über die jeweiligen Veröffentlichungen zusammenkommt, sind die Schwerpunkte für die Veröffentlichungen einschließlich der Termine festgelegt. Gleichzeitig ist bestimmt, welches Mitglied des Publikationsaktivs jeweils verantwortlich ist. Der Plan ist somit kontroll- und abrechnungsfähig. Darüber hinaus werden auch geeignete Verfahren für eine umfassende publizistische Tätigkeit genutzt, und es gibt selbstverständlich auch Veröffentlichungen, die spezifische Aufgaben der einzelnen Rechtspflegeorgane zum Inhalt haben. Sehr gut haben sich in Zossen die l*t Vgl. Kalich, „Erfahrungen des Publi-kationsaktlvs der Rechtspflegeorgane lm Bezirk Potsdam“, NJ 1970 S. 214, und Rölleke, „Rechtspropagandistische Öffentlichkeitsarbeit der Regionalsender des Rundfunks“, NJ 1971 S. 521. kommission legte deshalb im Beschluß fest, daß sich R. in der Schule zu entschuldigen hat. Gleich in der Beratung wurde mit dem stellvertretenden Direktor ein Termin vereinbart. Die Entschuldigung sollte im Beisein eines KK-Mitglieds bei einem Morgenappell in der Schule erfolgen. Da R. bereits im Wohngebiet durch Ordnungsstrafen und auch im Betrieb durch Disziplinarmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden mußte, legte ihm die Konfliktkommission eine Geldbuße von 50 M auf. Die Kontrolle der im Beschluß festgelegten Maßnahmen ergab, daß R. im Wohngebiet und im Betrieb eine positive Entwicklung genommen hat. Seine Einstellung zur Arbeit hat sich gebessert. Aktiver ist seine Mitarbeit in der FDJ geworden. An solchen Ergebnissen läßt sich konkret die Wirksamkeit unserer Konfliktkommissionen nachweisen. HEINZ EHRENTRAUT, KK-Vorsitzender, und HANS-GÜNTHER HAUSWALD, Vorsitzender der Arbeitsrechts-Jcommission der BGL im VEB TUR Dresden Pressegespräche bewährt. In einem solchen Gespräch ging es z. B. einmal und die wirksame Tätigkeit der Kollektive bei der Betreuung Strafentlassener und auf Bewährung verurteilter Personen. Es wurde im Funkwerk Dabendorf mit einer Brigade geführt. Durch dieses Gespräch und seine anschließende Veröffentlichung konnten die Erfahrungen, die dieses Kollektivs bei der Wiedereingliederung eines Betriebsangehörigen und bei der Ausgestaltung der Bewährung gesammelt hatte, anderen Kollektiven vermittelt werden. In anderen Pressegesprächen wurden Fragen zum Schutze der Ernte und zum Schutze des sozialistischen Eigentums und der damit Verbündeten Problematik der Verantwortung der Leiter nach Art. 3 StGB erörtert. In seinem Bericht schätzte der Vertreter des Zossener Publikationsaktivs diese Pressegespräche an denen grundsätzlich auch Redakteure der Kreispresse teilnehmen sowohl von ihrem Anliegen als auch von dem erreichten Ergebnis her als besonders wertvoll ein. Dabei unterstrich er, daß es außerordentlich wichtig ist, solche Gespräche gründlich vorzubereiten. So wurden z. B. zu dem Gespräch über den Schutz des sozialistischen Eigentums die Betriebsleiter von zwei Kooperations-betrieben und der Stellvertreter Inneres des Vorsitzenden des Rates des Kreises eingeladen. Dadurch kam es zu einem regen Erfahrungsaustausch zwischen den beiden Betrieben und den staatlichen Organen. Die wesentlichsten Probleme wurden dann von dem Redakteur in der Zeitung dargestellt. Wie durch die Auswertung geeigneter Strafverfahren die Öffentlichkeit zur Verhütung von Rechtsverletzungen mobilisiert werden kann, erläuterte das Aktiv von Zossen anhand eines beschleunigten Verfahrens gegen einige Jugendliche, die Straftaten nach § 215 StGB (Rowdytum) begangen hatten. Hierbei ging es dem Publikationsaktiv nicht nur darum, über den in der gerichtlichen Hauptverhandlung festgestellten Sachverhalt zu berichten, sondern vor allem darum, umfassend die Ursachen und Bedingungen für das Straffälligwerden der Jugendlichen darzulegen. Dabei handelte es sich um Probleme der Freizeitgestaltung, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Jugendpolitik, die ideologische Diversion des Klassengegners und um die Folgen des übermäßigen Alkoholgenusses. An dem Strafverfahren hatte ein gesellschaftlicher Ankläger aus der Gemeinde mitgewirkt. Dessen Darlegungen waren für die weitere Erziehung der Angeklagten und auch für andere Jugendliche sehr wertvoll. Deshalb wurden sie auszugsweise veröffentlicht. Damit wurde gleichzeitig die Rolle eines gesellschaftlichen Anklägers verdeutlicht. Wegen des übermäßigen Ausschanks von Alkohol' an die Jugendlichen hatte der Staatsanwalt beim Vorsitzenden der Konsumgenossenschaft Protest eingelegt. Der Protest wurde zusammen mit Auszügen aus einem Schreiben an den Leiter der Abt. Handel und Versorgung beim Rat des Kreises Zossen veröffentlicht, in dem der Staatsanwalt die Durchführung eines Ordnungsstrafverfahrens gegen den Gaststättenleiter nach der JugendschutzVO forderte. Auch die Antwort auf den Protest des Staatsanwalts konnte, da sie konkrete Schlußfolgerungen enthielt, veröffentlicht werden. Das Strafverfahren wurde im Jugendklub der Gemeinde ausgewertet. Auch darüber wurde die Öffentlichkeit informiert. Mit der Veröffentlichung von Leserzuschriften zu diesem Strafverfahren wurde schließlich die Berichterstattung abgeschlossen. Auch im Kreis Pritzwalk wird heute die Arbeit des Publikationsaktivs planmäßig nach Schwerpunkten gestaltet. Je nach dem Thema, das behandelt wird, werden nicht nur Richter, Staatsanwälte oder Mitarbeiter der Volkspolizei in die Arbeit mit einbezogen, sondern auch Schöffen, Mitglieder von Schieds- und Konfliktkommissionen, Bürgermeister, Betriebsleiter, Mitarbeiter des Rates des Kreises, Ärzte, Kraftfahrer usw. Wenn trotz der guten Arbeit in einigen Kreisen andere Kreise in der Öffentlichkeitsarbeit noch Zurückbleiben, so ist das im wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen : 1. Die Leiter der Rechtspflegeorgane des Kreises unterschätzen sowohl die Bedeutung einer planmäßigen Publikationstätigkeit als auch die dazu er- Planmäßige Arbeit der Publikationsaktivs in den Kreisen 745;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 745 (NJ DDR 1971, S. 745) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 745 (NJ DDR 1971, S. 745)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung sowie des Quellenschutzes erfolgt eine objektive inhaltliche Aufbereitung der operativ bedeutsamen Informationen entsprechend dem Informationsbedarf des Empfängers. Die leitergerechte Aufbereitung operativ bedeutsamer Informationen erfordert in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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