Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 732

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732); Stoßes, wie bei Diebstählen, Betrugshandlungen und Preismanipulationen, ein recht weites Feld sehr komplizierter Fragen der Abgrenzungen zwischen kriminellen und nichtkriminellen wirtschaftlich bedeutsamen Handlungen. Diese Kompliziertheit und diese besonderen Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus den realen Eigenheiten und objektiven Erfordernissen des Wirtschaftslebens. Unsere Wirtschaft ist außerordentlich dynamisch und beweglich. Sie unterliegt entsprechend dem Charakter der Produktivkräfte außerordentlich raschen und großen Veränderungen. Sie hat beträchtliche Dimensionen und vielfältige Verflechtungen, die durch die sozialistische ökonomische Integration, aber auch durch die Außenhandelsbeziehungen zu den nichtsozialistischen Ländern, potenziert werden. Wirtschaftliche Erfolge und Entwicklung hängen von einer Vielzahl politischer und ökonomischer Faktoren ab, die ihrerseits in ständiger Veränderung begriffen sind. Infolgedessen ist es auf diesem Gebiet ungemein schwerer, die Auswirkungen eines konkreten Einzelverhaltens, einer Individualhandlung, einer Einzelentscheidung vorauszusehen, vom Zeitpunkt der Vornahme der Handlung an die möglichen Vor- und Nachteile richtig abzuwägen. Hinzu kommt, daß die Notwendigkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ständig neue Probleme aufwerfen. Die Dynamik des Wirtschaftslebens verlangt mutiges Vorwärtsschreiten, Initiative, Entscheidungsfreude und Schöpfertum. Es geht hier eben nicht bloß darum, daß man sich an bestimmte äußere Verhaltens- und Ordnungsvorschriften hält, verbindliche Ge- und Verbote einhält, sondern vor allem auch darum, daß auf der Grundlage des Plans und der Gesetzlichkeit Schöpfertum und Ideenreichtum der Werktätigen zur Geltung kommen. All diese Tatsachen erschweren die Unterscheidung zwischen kriminellem und nichtkrdminellem Verhalten im Wirtschaftsbereich und stellen an die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane hohe Anforderungen. Diese Unterscheidung ist auch nicht allein nach dem schließlich eingetretenen ökonomischen Nachteil oder Schaden möglich, so wie auch der 'gute Wille und die Absicht, der Volkswirtschaft dienen zu wollen, allein kein Kriterium ist. Unter diesen Umständen gewinnt die Frage nach der Verantwortung, die Prüfung des Vorliegens einer verantwortungsvollen oder verantwortungslosen Handlungsentscheidung 'bei Wirtschaftsstrafsachen entscheidende Bedeutung. Insbesondere müssen für den handelnden Werktätigen bzw. Wirtschaftsfunktionär und für den dieses Handeln dann beurteilenden Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane übereinstimmende Kriterien und Maßstäbe für die Beurteilung und Bewertung der Handlungsentscheidung bestehen und zugrunde gelegt werden. Durch die konkreten Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, einschließlich der Schuldbestimmungen und der die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließenden Regelungen wie die §§ 20 und 169 StGiB, werden bereits entscheidende Kriterien gesetzt, die jedoch der weiteren Konkretisierung bedürfen. Die tragenden Prinzipien des sozialistischen Strafrechts in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, darunter in dem sehr bedeutsamen der Ökonomie, zu verwirklichen erfordert, tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen. Die soziale Grundfunktion strafrechtlicher Verantwortlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft, den in der Straftat objektivierten Konflikt in seiner konkreten individuellen und sozialen Bedingtheit bloßzulegen und zu überwinden, kann nur verwirklicht werden, wenn die wesentlichen, inneren Komponenten der Entscheidung und Handlung bloßgelegt und sozial bewertet werden. Von eben daher unterscheidet das sozialistische Strafrecht sehr klar zwischen verantwortungsbewußtem Ringen um die zu lösenden Probleme und verantwortungsloser Schädigung der Volkswirtschaft, fördert es das mutige Schöpfertum um hohe wirtschaftliche Leistungen und richtet seine Spitze gegen Verantwortungslosigkeiten in den verschiedensten Erscheinungsformen und Spielarten. Auf dem VIII. Parteitag der SED kennzeichnete Willi S t o p h die Anforderungen, die an jede wirtschaftliche Entscheidung zu stellen sind: „Bei allen Entscheidungen ist die Lage zu analysieren, sind die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig festzulegen, ihre Durchführung zu kontrollieren und ihre Wirkung vorausschauend einzuschätzen.“/4/ Damit werden grundsätzliche Anforderungen ap die Sachgerechtigkeit und Richtigkeit ökonomisch relevanter Entscheidungen und Handlungen gestellt. Dieser Gesichtspunkt ist auch für die Bestimmung der Stellung und der Aufgaben des sozialistischen Strafrechts im Bereich der Volkswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Es ist das Verantwortungsproblem, das namentlich beim Entstehen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen und -leistungen berührt wird und letztlich Aussagen dahingehend ermöglicht, wo, in welchen Grenzen und Dimensionen subjektive Fehlverhaltensweisen zu rechtlichen, darunter auch strafrechtlichen individuellen Verantwortlichkeiten führen müssen. Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde erneut unterstrichen, daß die Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nur bewältigt werden können, wenn Sachlichkeit, Schöpfertum und revolutionärer, auf Verantwortungsfoewußtsein beruhender Entscheidungsmut das Handeln aller Menschen kennzeichnet. Die einzelnen Schritte zur Bewältigung dieser Aufgaben müssen wohl durchdacht, wissenschaftlich programmiert und exakt vorbereitet und schließlich auch gegangen werden. Das sind oft Schritte, die Neuland berühren, nicht oder zumindest nicht bis ins Detail vorausgesehen oder „durchgespielt“ werden können. Sie müssen in Entscheidungen und Handlungen umgesetzt werden, so daß das Wort von der Praxis, die das ausschlaggebende Kriterium der Wahrheit ist, auch aus dieser Sicht seine volle Bestätigung erfährt. Daß hierbei auch unerwünschte Nebenresultate ein-treten können, ist eine keineswegs ungewöhnliche Feststellung. Die ungleich größeren Anforderungen an die Fähigkeit des Menschen, umfangreiche und vielschichtige Sachverhalte zu analysieren, kritisch-schöpferisch zu durchdenken und Entscheidungen zu treffen, die gesellschaftlich vor allem wirtschaftlich optimale Ergebnisse erbringen, schließen zudem nicht aus, daß hier und da Fehler begangen werden und Fehlergebnisse eintreten. Was aber macht das Wesen der Wirtschaftsstraftaten aus? Zum Wesen der Wirtschaftsstraftaten Wir verstehen unter Straftaten gegen die Volkswirt--schaft dem Sozialismus fremde Verhaltensweisen, die gegen die planende und leitende Tätigkeit des sozialistischen Staates auf wirtschaftlichem Gebiet, die zu ihrer Durchsetzung objektiv erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen sowie die planmäßige Erhöhung des Nationaleinkommens gerichtet sind. Wirtschaftsdelikte sind insbesondere solche Handlungen, die in einer mißbräuchlichen Ausnutzung von mit dem ökonomischen System des Sozialismus zusammenhän- /4/ Stoph, Bericht zur Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 56. 7 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug in der andererseits sind auch die in den entsprechenden Kommissionen erlangten Erkenntnisse und Anregungen mit in die vorliegende Arbeit eingegangen.

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