Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 732

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732); Stoßes, wie bei Diebstählen, Betrugshandlungen und Preismanipulationen, ein recht weites Feld sehr komplizierter Fragen der Abgrenzungen zwischen kriminellen und nichtkriminellen wirtschaftlich bedeutsamen Handlungen. Diese Kompliziertheit und diese besonderen Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus den realen Eigenheiten und objektiven Erfordernissen des Wirtschaftslebens. Unsere Wirtschaft ist außerordentlich dynamisch und beweglich. Sie unterliegt entsprechend dem Charakter der Produktivkräfte außerordentlich raschen und großen Veränderungen. Sie hat beträchtliche Dimensionen und vielfältige Verflechtungen, die durch die sozialistische ökonomische Integration, aber auch durch die Außenhandelsbeziehungen zu den nichtsozialistischen Ländern, potenziert werden. Wirtschaftliche Erfolge und Entwicklung hängen von einer Vielzahl politischer und ökonomischer Faktoren ab, die ihrerseits in ständiger Veränderung begriffen sind. Infolgedessen ist es auf diesem Gebiet ungemein schwerer, die Auswirkungen eines konkreten Einzelverhaltens, einer Individualhandlung, einer Einzelentscheidung vorauszusehen, vom Zeitpunkt der Vornahme der Handlung an die möglichen Vor- und Nachteile richtig abzuwägen. Hinzu kommt, daß die Notwendigkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ständig neue Probleme aufwerfen. Die Dynamik des Wirtschaftslebens verlangt mutiges Vorwärtsschreiten, Initiative, Entscheidungsfreude und Schöpfertum. Es geht hier eben nicht bloß darum, daß man sich an bestimmte äußere Verhaltens- und Ordnungsvorschriften hält, verbindliche Ge- und Verbote einhält, sondern vor allem auch darum, daß auf der Grundlage des Plans und der Gesetzlichkeit Schöpfertum und Ideenreichtum der Werktätigen zur Geltung kommen. All diese Tatsachen erschweren die Unterscheidung zwischen kriminellem und nichtkrdminellem Verhalten im Wirtschaftsbereich und stellen an die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane hohe Anforderungen. Diese Unterscheidung ist auch nicht allein nach dem schließlich eingetretenen ökonomischen Nachteil oder Schaden möglich, so wie auch der 'gute Wille und die Absicht, der Volkswirtschaft dienen zu wollen, allein kein Kriterium ist. Unter diesen Umständen gewinnt die Frage nach der Verantwortung, die Prüfung des Vorliegens einer verantwortungsvollen oder verantwortungslosen Handlungsentscheidung 'bei Wirtschaftsstrafsachen entscheidende Bedeutung. Insbesondere müssen für den handelnden Werktätigen bzw. Wirtschaftsfunktionär und für den dieses Handeln dann beurteilenden Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane übereinstimmende Kriterien und Maßstäbe für die Beurteilung und Bewertung der Handlungsentscheidung bestehen und zugrunde gelegt werden. Durch die konkreten Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, einschließlich der Schuldbestimmungen und der die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließenden Regelungen wie die §§ 20 und 169 StGiB, werden bereits entscheidende Kriterien gesetzt, die jedoch der weiteren Konkretisierung bedürfen. Die tragenden Prinzipien des sozialistischen Strafrechts in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, darunter in dem sehr bedeutsamen der Ökonomie, zu verwirklichen erfordert, tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen. Die soziale Grundfunktion strafrechtlicher Verantwortlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft, den in der Straftat objektivierten Konflikt in seiner konkreten individuellen und sozialen Bedingtheit bloßzulegen und zu überwinden, kann nur verwirklicht werden, wenn die wesentlichen, inneren Komponenten der Entscheidung und Handlung bloßgelegt und sozial bewertet werden. Von eben daher unterscheidet das sozialistische Strafrecht sehr klar zwischen verantwortungsbewußtem Ringen um die zu lösenden Probleme und verantwortungsloser Schädigung der Volkswirtschaft, fördert es das mutige Schöpfertum um hohe wirtschaftliche Leistungen und richtet seine Spitze gegen Verantwortungslosigkeiten in den verschiedensten Erscheinungsformen und Spielarten. Auf dem VIII. Parteitag der SED kennzeichnete Willi S t o p h die Anforderungen, die an jede wirtschaftliche Entscheidung zu stellen sind: „Bei allen Entscheidungen ist die Lage zu analysieren, sind die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig festzulegen, ihre Durchführung zu kontrollieren und ihre Wirkung vorausschauend einzuschätzen.“/4/ Damit werden grundsätzliche Anforderungen ap die Sachgerechtigkeit und Richtigkeit ökonomisch relevanter Entscheidungen und Handlungen gestellt. Dieser Gesichtspunkt ist auch für die Bestimmung der Stellung und der Aufgaben des sozialistischen Strafrechts im Bereich der Volkswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Es ist das Verantwortungsproblem, das namentlich beim Entstehen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen und -leistungen berührt wird und letztlich Aussagen dahingehend ermöglicht, wo, in welchen Grenzen und Dimensionen subjektive Fehlverhaltensweisen zu rechtlichen, darunter auch strafrechtlichen individuellen Verantwortlichkeiten führen müssen. Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde erneut unterstrichen, daß die Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nur bewältigt werden können, wenn Sachlichkeit, Schöpfertum und revolutionärer, auf Verantwortungsfoewußtsein beruhender Entscheidungsmut das Handeln aller Menschen kennzeichnet. Die einzelnen Schritte zur Bewältigung dieser Aufgaben müssen wohl durchdacht, wissenschaftlich programmiert und exakt vorbereitet und schließlich auch gegangen werden. Das sind oft Schritte, die Neuland berühren, nicht oder zumindest nicht bis ins Detail vorausgesehen oder „durchgespielt“ werden können. Sie müssen in Entscheidungen und Handlungen umgesetzt werden, so daß das Wort von der Praxis, die das ausschlaggebende Kriterium der Wahrheit ist, auch aus dieser Sicht seine volle Bestätigung erfährt. Daß hierbei auch unerwünschte Nebenresultate ein-treten können, ist eine keineswegs ungewöhnliche Feststellung. Die ungleich größeren Anforderungen an die Fähigkeit des Menschen, umfangreiche und vielschichtige Sachverhalte zu analysieren, kritisch-schöpferisch zu durchdenken und Entscheidungen zu treffen, die gesellschaftlich vor allem wirtschaftlich optimale Ergebnisse erbringen, schließen zudem nicht aus, daß hier und da Fehler begangen werden und Fehlergebnisse eintreten. Was aber macht das Wesen der Wirtschaftsstraftaten aus? Zum Wesen der Wirtschaftsstraftaten Wir verstehen unter Straftaten gegen die Volkswirt--schaft dem Sozialismus fremde Verhaltensweisen, die gegen die planende und leitende Tätigkeit des sozialistischen Staates auf wirtschaftlichem Gebiet, die zu ihrer Durchsetzung objektiv erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen sowie die planmäßige Erhöhung des Nationaleinkommens gerichtet sind. Wirtschaftsdelikte sind insbesondere solche Handlungen, die in einer mißbräuchlichen Ausnutzung von mit dem ökonomischen System des Sozialismus zusammenhän- /4/ Stoph, Bericht zur Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 56. 7 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 732 (NJ DDR 1971, S. 732)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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