Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 713

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713); sehen Forderungen entspringt, sondern die Verwirklichung verbindlicher gesetzlicher Pflichten darstellt. Wir haben bekanntlich im Bereich der Familie eine besonders enge Verflechtung rechtlicher und moralischer Normen. Notwendig wäre gewesen, die Verflechtung dieser beiden Arten von gesellschaftlichen Verhaltensnormen sichtbar zu machen im Sinne der Erziehung und Selbsterziehung des einzelnen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung bei der Entwicklung der sozialistischen Erziehung der Kinder. Schließlich wäre der Verlag gut beraten gewesen, wenn neben der Literaturauswahl zur sozialistischen Familienerziehung, die der Leser begrüßen wird, der Arbeit auch die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sowie die Richtlinie Nr. 2 des Zentralen Jugendhilfeausschusses beigefügt worden wären. Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Zu den Aufgaben der Gerichte bei der Auf seiner 33. Tagung beschäftigt sich das Plenum des Obersten Gerichts mit Problemen des Wohnungs-mietrechts. In Vorbereitung dieser Plenartagung haben eine Reihe von Bezirksgerichten Tagungen mit der gleichen Problematik durchgeführt. In den folgenden Auszügen aus den Berichten der Präsidien der Bezirksgerichte Neubrandenburg und Schwerin werden einige Einzelfragen dazu behandelt. D. Red. Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Hausgemeinschaften auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Neubrandenburg am 7. Januar 1971 Das Präsidium des Bezirksgerichts hat entsprechend der Forderung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts vom 22. September 1964 (NJ 1964 S. 609) zur Sicherung der Einheitlichkeit der Auffassungen der Gerichte und der Wohnraumlenkungsorgane den „Beschluß über Fragen der Anwendung der VO über die Lenkung des Wohn-raums und der Ordnung über die Wohnraumversorgung für die Werktätigen der Schwerpunktbetriebe und der Betriebe mit Werkwohnungen sowie der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Gerichten des Bezirks“ verabschiedet. Dieser Beschluß ist vom Vorsitzenden des Rates des. Bezirks für die Arbeit der auf dem Gebiet der Wohnungspolitik tätigen örtlichen Organe der Staatsmacht für verbindlich erklärt worden. Der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses ist auf einer vom Rat des Bezirks, Abt. Wohnungspolitik, einberufenen Beratung mit allen Abteilungsleitern Wohnungswirtschaft der Räte der Kreise und der Stadt Neubrandenburg erörtert worden. Dieser Beschluß hat die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen gefördert. So ist festgelegt, daß bei Vorliegen eines rechtskräftigen Schuldtitels die Zuweisung einer Ersatzwohnung durch das Wohnraumlenkungsorgan stets ohne weitere Nachprüfung als dringlich i. S. des § 10 WRLVÖ zu behandeln ist. Die Dringlichkeit der Zuweisung einer Ersatzwohnung bei Vorliegen eines Räumungstitels ergibt sich aus dem Grundsatz der Einheit der Staatsmacht, der alle staatlichen Organe bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen und anderer gerichtlicher Schuldtitel zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Bei einer Reihe von Kreisgerichten ist es ständige Praxis, daß das Wohnraumlenkungsorgan des zustän-ligen örtlichen Rates unverzüglich schriftliche Nachricht von Räumungsentscheidungen oder -vergleichen erhält. Dadurch ist in vielen Fällen eine zügigere Zu- Lösung von Mietreditskonflikten Weisung anderen Wohnraums und damit die schnellere Realisierung des Räumungstitels möglich. In Vorbereitung des Mietrechtsplenums ist in Zusammenarbeit mit den Wohnraumlenkungsorganen von acht Kreisgerichten eingeschätzt worden, in welchem Zeitraum dem geschiedenen Ehepartner, dem nicht die Ehewohnung zugesprochen wurde, anderer Wohnraum zugewiesen werden konnte. Dabei ergibt sich, daß die Wohnraumlenkungsorgane in diesen Kreisen bemüht sind, dem geschiedenen Ehegatten kurzfristig anderen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das geschieht durchweg innerhalb einer Zeit von einem Monat bis zu vier Monaten. Besonders schnell erfolgt die Zuweisung in den Landgemeinden. Einige Kreisgerichte haben Feststellungen darüber getroffen, daß es zwischen geschiedenen Eheleuten, die infolge verzögerter Zuweisung anderen Wohnraums noch längere Zeit in der ehemaligen Ehewohnung zu-sammenwohnen mußten, zu Tätlichkeiten, Beleidigungen, Besitzentziehungen usw. gekommen ist. Diese Beispiele unterstreichen die Notwendigkeit, die schnelle Realisierung derartiger Räumungstitel zu sichern. Im Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. September 1964 wurde der Hinweis gegeben, daß die Gerichte mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front Verbindung aufnehmen sollten, wenn im Wohnbezirk mietrechtliche Konflikte gehäuft auf treten. Es besteht dann die Möglichkeit, diese Erscheinung gemeinsam einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung festzulegen- Die Zusammenarbeit der Kreisgerichte mit der Nationalen Front auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts ist jedoch noch schwach entwickelt. Es gibt z. B. keine ständige Verbindung zu den Ausschüssen und auch .kaum gemeinsame Beratungen. Hin und wieder werden Vertreter des Wohnbezirksausschusses in Einzelverfahren gehört bzw. werden Stellungnahmen angefordert.- So haben z. B. in einem beim Kreisgericht Demmin anhängig gewesenen Rechtsstreit der Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front und auch das Kreissekretariat der Volkssolidarität Stellungnahmen abgegeben, die maßgeblich zu einer richtigen und gesellschaftlich wirksamen Entscheidung beigetragen haben. In einem anderen vom Kreisgericht Demmin verhandelten Mietrechtsstreit erschien ein Vertreter des Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front aus eigenem Anlaß zum Verhandlungstermin, um seine Auffassung zu dem Konflikt darzulegen. Diese Beispiele zeigen, daß bei den Mitarbeitern der Ausschüsse der Nationalen Front die Bereitschaft vorhanden ist, mit den Kreisgerichten auch auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts zusammenzuarbeiten. Die Gerichte müssen mehr als das bisher der Fall gewesen ist diese Bereitschaft nutzen, insbesondere auch über das Einzelverfahren hinaus. Das gilt vor allem für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Wohngebieten. 713;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit ist vor allem die Aufgabe der mittleren leitenden Kader, der operativen Mitarbeiter sowie der Auswerter. Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie ihre Tätigkeit zumindest nur unter schwierigsten Bedingungen fortsetzen können, daß ihre Existenzgrundlage so beeinflußt wird, daß sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen vollständig zerschlagen werden.

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