Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 713

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713); sehen Forderungen entspringt, sondern die Verwirklichung verbindlicher gesetzlicher Pflichten darstellt. Wir haben bekanntlich im Bereich der Familie eine besonders enge Verflechtung rechtlicher und moralischer Normen. Notwendig wäre gewesen, die Verflechtung dieser beiden Arten von gesellschaftlichen Verhaltensnormen sichtbar zu machen im Sinne der Erziehung und Selbsterziehung des einzelnen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung bei der Entwicklung der sozialistischen Erziehung der Kinder. Schließlich wäre der Verlag gut beraten gewesen, wenn neben der Literaturauswahl zur sozialistischen Familienerziehung, die der Leser begrüßen wird, der Arbeit auch die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sowie die Richtlinie Nr. 2 des Zentralen Jugendhilfeausschusses beigefügt worden wären. Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Zu den Aufgaben der Gerichte bei der Auf seiner 33. Tagung beschäftigt sich das Plenum des Obersten Gerichts mit Problemen des Wohnungs-mietrechts. In Vorbereitung dieser Plenartagung haben eine Reihe von Bezirksgerichten Tagungen mit der gleichen Problematik durchgeführt. In den folgenden Auszügen aus den Berichten der Präsidien der Bezirksgerichte Neubrandenburg und Schwerin werden einige Einzelfragen dazu behandelt. D. Red. Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Hausgemeinschaften auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Neubrandenburg am 7. Januar 1971 Das Präsidium des Bezirksgerichts hat entsprechend der Forderung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts vom 22. September 1964 (NJ 1964 S. 609) zur Sicherung der Einheitlichkeit der Auffassungen der Gerichte und der Wohnraumlenkungsorgane den „Beschluß über Fragen der Anwendung der VO über die Lenkung des Wohn-raums und der Ordnung über die Wohnraumversorgung für die Werktätigen der Schwerpunktbetriebe und der Betriebe mit Werkwohnungen sowie der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Gerichten des Bezirks“ verabschiedet. Dieser Beschluß ist vom Vorsitzenden des Rates des. Bezirks für die Arbeit der auf dem Gebiet der Wohnungspolitik tätigen örtlichen Organe der Staatsmacht für verbindlich erklärt worden. Der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses ist auf einer vom Rat des Bezirks, Abt. Wohnungspolitik, einberufenen Beratung mit allen Abteilungsleitern Wohnungswirtschaft der Räte der Kreise und der Stadt Neubrandenburg erörtert worden. Dieser Beschluß hat die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen gefördert. So ist festgelegt, daß bei Vorliegen eines rechtskräftigen Schuldtitels die Zuweisung einer Ersatzwohnung durch das Wohnraumlenkungsorgan stets ohne weitere Nachprüfung als dringlich i. S. des § 10 WRLVÖ zu behandeln ist. Die Dringlichkeit der Zuweisung einer Ersatzwohnung bei Vorliegen eines Räumungstitels ergibt sich aus dem Grundsatz der Einheit der Staatsmacht, der alle staatlichen Organe bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen und anderer gerichtlicher Schuldtitel zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Bei einer Reihe von Kreisgerichten ist es ständige Praxis, daß das Wohnraumlenkungsorgan des zustän-ligen örtlichen Rates unverzüglich schriftliche Nachricht von Räumungsentscheidungen oder -vergleichen erhält. Dadurch ist in vielen Fällen eine zügigere Zu- Lösung von Mietreditskonflikten Weisung anderen Wohnraums und damit die schnellere Realisierung des Räumungstitels möglich. In Vorbereitung des Mietrechtsplenums ist in Zusammenarbeit mit den Wohnraumlenkungsorganen von acht Kreisgerichten eingeschätzt worden, in welchem Zeitraum dem geschiedenen Ehepartner, dem nicht die Ehewohnung zugesprochen wurde, anderer Wohnraum zugewiesen werden konnte. Dabei ergibt sich, daß die Wohnraumlenkungsorgane in diesen Kreisen bemüht sind, dem geschiedenen Ehegatten kurzfristig anderen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das geschieht durchweg innerhalb einer Zeit von einem Monat bis zu vier Monaten. Besonders schnell erfolgt die Zuweisung in den Landgemeinden. Einige Kreisgerichte haben Feststellungen darüber getroffen, daß es zwischen geschiedenen Eheleuten, die infolge verzögerter Zuweisung anderen Wohnraums noch längere Zeit in der ehemaligen Ehewohnung zu-sammenwohnen mußten, zu Tätlichkeiten, Beleidigungen, Besitzentziehungen usw. gekommen ist. Diese Beispiele unterstreichen die Notwendigkeit, die schnelle Realisierung derartiger Räumungstitel zu sichern. Im Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. September 1964 wurde der Hinweis gegeben, daß die Gerichte mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front Verbindung aufnehmen sollten, wenn im Wohnbezirk mietrechtliche Konflikte gehäuft auf treten. Es besteht dann die Möglichkeit, diese Erscheinung gemeinsam einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung festzulegen- Die Zusammenarbeit der Kreisgerichte mit der Nationalen Front auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts ist jedoch noch schwach entwickelt. Es gibt z. B. keine ständige Verbindung zu den Ausschüssen und auch .kaum gemeinsame Beratungen. Hin und wieder werden Vertreter des Wohnbezirksausschusses in Einzelverfahren gehört bzw. werden Stellungnahmen angefordert.- So haben z. B. in einem beim Kreisgericht Demmin anhängig gewesenen Rechtsstreit der Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front und auch das Kreissekretariat der Volkssolidarität Stellungnahmen abgegeben, die maßgeblich zu einer richtigen und gesellschaftlich wirksamen Entscheidung beigetragen haben. In einem anderen vom Kreisgericht Demmin verhandelten Mietrechtsstreit erschien ein Vertreter des Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front aus eigenem Anlaß zum Verhandlungstermin, um seine Auffassung zu dem Konflikt darzulegen. Diese Beispiele zeigen, daß bei den Mitarbeitern der Ausschüsse der Nationalen Front die Bereitschaft vorhanden ist, mit den Kreisgerichten auch auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts zusammenzuarbeiten. Die Gerichte müssen mehr als das bisher der Fall gewesen ist diese Bereitschaft nutzen, insbesondere auch über das Einzelverfahren hinaus. Das gilt vor allem für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Wohngebieten. 713;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 713 (NJ DDR 1971, S. 713)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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