Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 707

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 707 (NJ DDR 1971, S. 707); bzw. sechs Fragen des Formulars zu beantworten. Unter Punkt 2 braucht lediglich die Art der Verletzungen eingetragen zu werden, während bei den übrigen Punkten eine von den drei gegebenen Möglichkeiten (ja, nein, ungewiß) zu unterstreichen ist. Die festgestellten Verletzungen (Diagnose) brauchen nur kurz bezeichnet zu' werden. Angaben, wie z. B. komplizierter Bruch des rechten Unterschenkels, gedecktes Schädel-Hirn-Trauma II. Grades, Hautabschürfungen und leichte Weichteilprellungen an den unteren Gliedmaßen u. ä. genügen, sie bedürfen auch keiner weiteren Erläuterung. Die Frage nach einer eventuellen Lebensgefährdung ist unbedingt zu beantworten, weil es Verletzungen gibt, die zunächst einen lebensbedrohlichen Zustand herbeiführen können, der aber durch ärztliches Eingreifen in relativ kurzer Zeit und ohne bleibenden Schaden behoben werden kann. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts sind jedoch bei der Beurteilung der Schwere der gesundheitlichen Schädigung diejenigen Folgen zugrunde zu legen, die der Täter unmittelbar verursacht hat, und nicht der Zustand, der durch fremdes Zutun, hier durch medizinische Maßnahmen, wieder erreicht worden ist./3/ In den letzten eineinhalb Jahren wurde das Formular im Bezirk Magdeburg bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschaden angewandt. Nur in den wenigen Fällen, in denen sich der Verletzte auf eigenen Wunsch in hausärztliche Behandlung begab, wurde das Formular nicht benutzt. Es handelte sich aber dabei nur um Bagatelltraumen. Das war aus dem Gesamtverhalten der Geschädigten ohne weiteres zu erkennen. Alle übrigen geschädigten Personen wurden sofort zumeist chirurgisch behandelt. In der weitaus überwiegenden Zahl ■ der Fälle sind die Formulare unmittelbar nach der ärztlichen Versorgung ausgefüllt worden. Die Ärzte zogen diese Formulare der Anfertigung von. formlosen Gutachten oder Attesten vor, nicht nur, weil sie einen geringeren Zeitaufwand erfordern, sondern auch, weil durch die gezielten Fragestellungen und die Erläuterungen zum Begriff des erheblichen Gesundheitsschadens sachkundiger als bisher entschieden werden kann. 131 Vgl. OG, Urteil vom 22. April 1969 - 3 Zst 7/69 t- (NJ 1969 S. 407). Dieses Verfahren brachte im übrigen auch insoweit eine wesentliche Entlastung mit sich, weil zeitraubende Schreibarbeiten, die aus technischen Gründen oft erst Tage später erledigt werden können, wegfallen. Die Ärzte füllen die Bescheinigungen mit Sachkenntnis und Verantwortungsbewußtsein aus, so daß sie ihre Gültigkeit für das ganze Verfahren behalten. Nur in Einzelfällen mußte einige Tage später, wenn z. B. zunächst nur der Verdacht eines bestimmten Schadens erhoben werden konnte oder noch keine eindeutige Entscheidung zu treffen war, die endgültige Diagnose eingeholt werden. Ebenso ist in dieser Zeit die Zahl der Anforderungen von Gutachten minimal geblieben. Die schon relativ kurze Zeit nach dem Unfall zur Verfügung stehende ärztliche Bescheinigung ermöglicht dem zuständigen Staatsanwalt die sofortige Entscheidung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie ist auch Grundlage für die Sofortmeldung im Bereich der volkspolizeilichen Dienststellen. Die Gerichte erkennen ausnahmslos die Formulargutachten als Beweismittel an./4/ Die Feststellungen in den Formularen haben schließlich sachkundige Personen aus unmittelbaren Erkenntnisquellen (Untersuchung des Verletzten) getroffen und die Gesundheitsschädigung entsprechend allgemeingültigen Regeln und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft interpretiert. Die bisherige Verwendung des Formulargutachtens hat ergeben, daß diese Verfahrensweise die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt hat. Personenschäden sind nach einheitlichen Gesichtspunkten beurteilt worden. Subjektive Auffassungen über die Erheblichkeit der Gesundheitsschädigung wurden dadurch vermieden. Das auf die Bedürfnisse der Rechtspflege abgestimmte Formular ermöglicht schnelle und richtige Entscheidungen. Es trägt dazu bei, eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens mit möglichst geringem zeitlichem und materiellem. Aufwand zu erzielen./5/ 1*1 Vgl. Neumann, „Zum Umfang der gerichtlichen Beweisaufnahme in Verfahren wegen Verkehrs- und Sexualdelikten“, NJ 1970 S. 639 ff. /5) Vgl. Wendland, .„Für einen höheren gesellschaftlichen Nutzen des Ermittlungsverfahrens!“, NJ 1971 S. 221 ff. GOTTFRIED HEJHAL, Oberrichter am Obersten Gericht GERHARD KRÜGER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Höhere Effektivität der gerichtlichen Zivilverfahren durch Nutzung der prozessualen Möglichkeiten bei der Protokollführung, der Zustellung und der Vollstreckung Nicht selten wirkt eine ungenügende Ausnutzung von Bestimmungen der geltenden Zivilprozeßordnung einer größeren Effektivität der gerichtlichen Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und ihrer Entscheidungen entgegen. Andererseits ergeben sich in der Praxis Schwierigkeiten oft dort, wo die Bestimmungen der ZPO wegen der imübersichtlichen Systematik und ihrer oftmals formalen, zum Teil sogar widersprüchlichen Ausgestaltung eine rationelle Arbeitsweise nicht zuzulassen scheinen. Hinzu kommt, daß durch das Nach wirken von Anschauungen über den Zivilprozß, die von bürgerlichem Rechtsdenken geprägt sind, immer wieder die Gefahr besteht, die Bestimmungen der ZPO nach überholten Auslegungsregeln anzuwenden. Mit der Arbeitsgerichtsordnung und der Familienverfahrensordnung wurden neue, sozialistische Prinzpien des gerichtlichen Verfahrens in Arbeits- und Familienrechtssachen verwirklicht, die auch auf die Durch- führung der Zivilverfahren einen wesentlichen Einfluß ausüben. Die notwendige Erhöhung der Effektivität der Zivilrechtspflege erfordert aber, alle Normen, also auch die des Prozeßrechts, „entsprechend ihrer politischen Aufgabenstellung konsequent anzuwenden“, um „die Verfahren mit besserer Qualität als Bestandteil der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ gestalten zu können. Dazu sind diese Prinzipien im Prozeß der Rechtsanwendung umfassend durchzusetzen, und es sind alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten rationell und effektiv anzuwenden, „um unter Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft zu gesellschaftlich wirksameren Ergebnissen der Rechtsprechung zu gelangen“./!/ Das erfordert ein schöpferisches Herangehen an alle Fragen der Gestaltung der Verfahren. Die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der fl1 Strasberg, „Höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Bechtsverfahren“, NJ 1971 S. 5R7 f. 707;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 707 (NJ DDR 1971, S. 707) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 707 (NJ DDR 1971, S. 707)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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