Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 706

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 706 (NJ DDR 1971, S. 706); haben gemeinsam arbeiten können. Dazu bedarf es eines differenzierten Anforderungsniveaus, das in Gestalt aufeinander abgestimmter und abgestufter Aufgabenstellungen verwirklicht werden kann. Standardisierte Erhebungsbogen als Primärdatenträger, eindeutig vorgeschriebene Methoden der Aufbereitung des Grundmaterials, ein komplexes methodisches Instrument der Auswertung des Materials und den Kenntnissen adäquate Anforderungen an die Interpretation und Verallgemeinerung der gewonnenen Werte bilden vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz der Studenten in der Forschung. Obermedizinalrat Prof. Dr. med. FRIEDRICH WOLFF, Leiter der Abt. Gerichtliche Medizin der Medizinischen Akademie Magdeburg MANFRED SCHELLENBERGER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Magdeburg Formulargutachten zur Beurteilung der erheblichen Schädigung der Gesundheit gemäß § 196 Abs. 1 StGB Das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Schädigung der Gesundheit wird in. der Regel anhand einer ärztlichen Stellungnahme zum Schweregrad der Verletzungen des Geschädigten geprüft. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, haben Neumann und Wolff vor-geschlagen, die Beurteilung des Körperschadens mit einem Formulargutachten vorzunehmen, das alle erforderlichen rechtlichen und medizinischen Fragestellungen enthält./l/ Nach gründlicher Diskussion mit Juristen und Ärzten wurde auf Veranlassung des Staatsanwalts des Bezirks Magdeburg das folgende Formular am 1. Januar 1970 im Bezirk eingeführt und seitdem praktisch erprobt. Ärztliche Bescheinigung (dient zur Beurteilung einer erheblichen Schädigung der Gesundheit gemäß § 196 Abs. 1 StGB) Auszufüllen von der VP Name: Geburtsdatum: Vorname: Wohnsitz: Unfalltag: Unfallhergang: Vor Ausfüllen durch den Arzt bitte Erläuterung (Rückseite) beachten. 1. Aufnahmetag: 2. Art der Verletzungen: 3. Besteht oder bestand Lebensgefahr: ja nein 1*1 4. Sind bleibende Schäden zu erwarten: ja nein ungewiß 1*1 5. Kann mit völliger Wiederherstellung der Gesundheit (einschließlich Arbeitsfähigkeit, Schulfähigkeit usw.) nach kurzer Zeitdauer (ca. 2 bis 3 Wochen) vom Unfalltag an gerechnet werden: ja nein ungewiß 1*1 6. Bemerkungen der Arztes: (Ergänzungen zu den obigen Fragen) Tag der Ausstellung Unterschrift und Namensstempel des Arztes, Stempel der Einrichtung 1*1 Zutreffendes unterstreichen Erläuterung 1. Eine erhebliche Schädigung der Gesundheit ist anzunehmen, wenn beim Bürger die unten angeführten oder ähnliche schwere Verletzungsfolgen fl/ Vgl. Wolff, „Zum Begriff der schweren bzw. erheblichen Gesundheitsschädigung“, NJ 1968 S. 595 ff.; Neumann, „Nochmals: Zum Begriff der schweren bzw. erheblichen Gesundheitsschädigung“, NJ 1968 S. 621 f. 706 (1 bis 8) eingetreten sind und eine ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung erforderlich ist. 1. Knochenbrüche (offene oder gedeckte) 2. Weichteilverletzungen mit Wunden, Ablederungen, Verbrennungen usw. 3. Verstauchung und Verrenkung von Gelenken 4. Gedeckte Hirnschädigungen 2. und 3. Grades 5. Rückenmarksverletzungen 6. Schädigungen von Sinnesorganen 7. Verletzungen von Brust- und Bauchorganen 8. Mehrfachverletzungen II. Oberflächliche Weichteilquetschungen, Hautabschürfungen, leichte Prellungen von Körperteilen usw., d. h. Bagatelltraumen, die nur vorübergehende Störungen der Gesundheit bedingen und bei denen nach kurzer Zeit (ca. zwei bis drei Wochen) die Gesundheit (einschließlich der Arbeits- bzw. Schulfähigkeit) völlig wiederhergestellt ist, sind nicht als erheblich einzustufen. Der erste Teil dieses Formulars ist von der Verkehrspolizei unmittelbar nach dem Unfall auszufüllen. In den vorgesehenen Spalten sind die erforderlichen Angaben zur Person einzutragen. Außerdem wird eine kurze Schilderung des Zustandekommens des Schadens (Unfallhergang) gefordert. Dieser Hinweis dient der Orientierung des Arztes und soll in wenigen Sätzen vor allem die Unfallmechanik (z. B.: als Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn von Pkw angefahren; als Motorradfahrer auf unbeleuchteten, parkenden Lkw auf gefahren; bei Frontalzusammenstoß mit Lkw als Beifahrer im Pkw verletzt usw.) deutlich machen, weil sich daraus bereits bestimmte diagnostische Schlußfolgerungen ziehen lassen. Der vom Arzt auszufüllende Teil erläutert zunächst einmal den Begriff der erheblichen Schädigung der Ge-sundheit./2/ Damit soll einem immer wieder geäußerten Bedürfnis nach einer konkreten Definition dieses Tatbestandsmerkmals entsprochen werden. Im Interesse einer möglichst exakten Entscheidungsfindung wird dargelegt, welche Verletzungsfolgen unter welchen Voraussetzungen als erheblich anzusehen sind. Die aufgezählten Einzelmerkmale enthalten nahezu alle im Straßenverkehr vorkommenden Gesundheitsschädigungen. Diese Merkmale sollen sowohl dem Arzt als auch dem Rechtspflegeorgan zur Orientierung und zur gegenseitigen Verständigung dienen. Der zweite Teil der Erläuterungen nennt als Alternative diejenigen Unfallfolgen, die wegen ihrer Geringfügigkeit keine erhebliche Gesundheitsschädigung darstellen. Das ist eine weitere Präzisierung und Begrenzung des Tatbestandsmerkmals. Nach Kenntnis dieser Kriterien sind vom behandelnden Arzt insgesamt fünf jtf Vgl. Bericht über die 23. Plenartagung des Obersten Gerichts, NJ 1969 S. 466 ff. (467).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 706 (NJ DDR 1971, S. 706) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 706 (NJ DDR 1971, S. 706)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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