Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 7 (NJ DDR 1971, S. 7); keiten in der Leitungstätigkeit des Kreisgerichts auf-treten können. " Bei der weiteren Qualifizierung der Kreisgerichtsdirektoren, insbesondere bei ihrer politisch-fachlichen Befähigung zur Leitung von Kollektiven, müssen die Bezirksgerichte die vielseitigen Möglichkeiten differenzierter, aber insgesamt wirksamer nutzen. So müssen z. B. die Direktorentagungen in einigen Bezirken auf ein höheres Niveau gehoben werden. Diese Tagungen dürfen nicht mit Informationen und Hinweisen auf neue Aufgaben überladen werden. Statt dessen sind die politisch-ideologische Arbeit, die Behandlung von Grundfragen der gerichtlichen Tätigkeit sowie das Vermitteln und Verallgemeinern von Leitungs- und Arbeitsmethoden der fortgeschrittensten Kreisgerichte in den Mittelpunkt der Beratungen zu rücken. Die meisten Bezirksgerichte sind dazu übergegangen, jährlich einen oder zwei Qualifizierungslehrgänge für Direktoren und Richter der Kreisgerichte durchzuführen, die insgesamt zur Erhöhung der Qualifikation jedes einzelnen und damit zur besseren Wahrnehmung und Erfüllung der Gesamtaufgaben durch die Kreisgerichte beigetragen haben. Bei aller Anerkennung des Nutzens dieser Lehrgänge darf aber die ständige, im täglichen Prozeß der Arbeit zu gewährleistende Anleitung sowohl der Kreisgerichtsdirektoren und Richter durch die Bezirksgerichte als auch der Richter durch die Direktoren der Kreisgerichte nicht vernachlässigt werden. Deshalb ist z. B. die gegenwärtige Praxis des Bezirksgerichts Leipzig, im Hinblick auf die Qualifizierungslehrgänge von Fachrichterberatungen überhaupt oder auf bestimmten Sachgebieten abzusehen, in dieser Absolutheit nicht richtig. Ausgehend von den Aufgaben, die die Gerichte bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu lösen haben, müssen an die politische Haltung, an die marxistisch-leninistischen und fachlichen Kenntnisse sowie an die Leitungsqualitäten und die Einsatzbereitschaft der Kreisgerichtsdirektoren hohe Anforderungen gestellt werden. Sie müssen Persönlichkeiten sein, die eine besonders ausgeprägte ethische Auffassung vom Beruf des Richters in der sozialistischen Gesellschaft haben, die in ihrer Rechtsprechung Maßstäbe für die Richter zu setzen vermögen und die eine hohe Befähigung in der sozialistischen Menschenführung, in der Führung von Arbeitskollektiven und in der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit aufweisen. Zunehmende Bedeutung gewinnt ferner das Systemzusammenhänge berücksichtigende Denken und die Eignung, zu komplexen Entscheidungen anderer Organe, insbesondere der Volksvertretungen, und zur Koordinierung der Tätigkeit verschiedener gesellschaftlicher Bereiche im Interesse des Schutzes und der Stärkung der DDR sachbezogen beizutragen. Diesen Anforderungen muß das System der Weiterbildung der Führungskader in der Rechtspflege Rechnung tragen/3/. * Die Lösung der aus den dargelegten Anforderungen an die Rechtsprechung und ihre Leitung erwachsenden Aufgaben ist zielstrebig und systematisch in Angriff zu nehmen. Dabei müssen wir jedoch beachten, daß es sich um die Bewältigung komplizierter Leitungsprozesse handelt, die nicht von heute auf morgen allseitig gelöst werden können, und daß es hierzu stets der Konzentration auf die Schwerpunktaufgaben bedarf. 131 Vgl. hierzu Seidemann Ziemen, „Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen“. NJ 1970 S. 629 ff. und S. 694 ff. (insb. 695 ff.). Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Die „neue Sozialverteidigung“ ein untaugliches Konzept zur Bekämpfung der Kriminalität in der kapitalistischen Gesellschaft In dem Maße, wie die Kriminalität in den kapitalistischen Ländern ansteigt und ihre Entwicklung besonders in den USA und in der westdeutschen Bundesrepublik geradezu explosiven Charakter annimmt, suchen Soziologen, Kriminologen, Pönologen und Juristen dieser Länder nach immer neuen Wegen zur Bekämpfung und Verhütung der Verbrechen. Zu ihnen gehören auch die Anhänger der defense sociale, einer kriminalpolitischen Bewegung, zu deren Herausbildung vor allem der italienische Rechtsanwalt Filippo Gramatica, der Kammerpräsident am Kassationsgerichtshof von Frankreich, Marc Ancel, und der Präsident der Internationalen Vereinigung für Strafrecht, Jean Graven, beigetragen haben. Dabei ist zu bemerken, daß der Begriff defense sociale, der üblicherweise mit „Sozialverteidigung“ oder „soziale Verteidigung“, seltener mit „Gesellschaftsschutz“ übersetzt wird, von seinen Vertretern durchaus unterschiedliche Interpretationen erfahren hat, so daß es falsch wäre, hierunter eine einheitliche kriminalpolitische Richtung zu begreifen. Zahlreiche internationale Kongresse, das Wirken der Societe Internationale de Defense Sociale und nicht zuletzt die Gründung einer „Sektion für Sozialverteidigung“ beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen im Jahre 1948 haben in den kapitalistischen Ländern die Diskussion über die Verhütung der Kriminalität und die Behandlung der Rechtsverletzer außerordentlich gefördert. Auch auf den UNO-Kongressen über die Kriminalitätsverhütung und die Behandlung von Straftätern traten Vertreter der „Sozialverteidigung“ mit ihren Programmen zur Kriminalitätsverhütung hervor. Es erscheint deshalb angebracht, daß sich die sozialistische Kriminologie prinzipiell mit den hauptsächlichen Thesen auseinandersetzt, die insbesondere Marc Ancel in seinem vielbeachteten Buch „Die neue Sozialverteidigung“ vertritt. Im folgenden sollen dazu einige Überlegungen angestellt werden. Nach den Auffassungen Marc Ancels st, .t die „neue Sozialverteidigung“ eine Reaktion gegen das System reiner Vergeltung dar. Sie bringt eine neue Konzeption zur Verbrechensbekämpfung in Gestalt einer „bewußten Kriminalpolitik“ ins Spiel, die sich auf die Ergebnisse der Sozialwissenschaften und der Kriminologie gründen soll. Hierzu heißt es wörtlich: „Diese moderne Kriminalpolitik beruht auf der wesentlichen Prämisse, daß, da das Verbrechen nun einmal ein gesellschaftliches Faktum und eine menschliche Handlungsweise ist, nicht alles sein Ende gefunden hat, wenn der Straftatbestand umschrieben und mit einer gesetzlichen Strafe belegt worden ist: es muß auch noch als soziales und individuelles Phänomen verstanden werden, seiner Begehung oder Wiederbegehung muß vorgebeugt werden, und man muß sich klar werden über die Haltung, die dem Täter gegenüber einzunehmen ist. jen- 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 7 (NJ DDR 1971, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 7 (NJ DDR 1971, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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