Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 697 (NJ DDR 1971, S. 697); des Rassismus. Dem deutschen Faschismus diente der Rassismus zur Rechtfertigung der Eroberungspläne des deutschen Imperialismus. Unter Berufung auf die angebliche Überlegenheit der germanischen Rasse versuchte er ganz Europa in eine preußische Kolonie .zu verwandeln./17/ Der Rassismus diente den Nazis auch dazu, das eigene Volk zu entrechten, zu verdummen und zu verrohen/18/, es reif zu machen, sich als Herrenrasse zu bewähren, als Herrscher über Millionenheere in- und ausländischer Arbeitssklaven und als Kommandeure der faschistischen Todesfabriken. Den Kolonialmächten diente und dient der Rassismus als Instrument einer grausamen Unterdrückungspolitik. Man denke an den Terror Portugals in Angola, Mocambique und anderen Gebieten, an das Apartheidregime in Südwestafrika, das mit der Politik der Rassentrennung Millionen Afrikaner die eigentliche Bevölkerung in ein Heer rechtloser Arbeitssklaven verwandelt. Das geschieht in anderer Form auch durch die Diskriminierung der Neger in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo sich gerade im Prozeß gegen Angela Davis der Rassismus der herrschenden imperialistischen Klasse deutlich mit dem Antikommunismus paart. Spezifische Erscheinungsformen des Rassismus der Gegenwart Diese Beispiele erfassen ein ziemlich breites Spektrum der Erscheinungsformen des Rassismus mit sehr unterschiedlichen Diskriminierungsmethoden. Es lohnte sich, ihre Spezifik genauer zu untersuchen. Wir wollen uns hier auf die Feststellung beschränken, daß es sich im Grunde immer um die an eine äußerliche Erscheinung anknüpfende Diskriminierung eines Heeres von Arbeitssklaven handelt, die in dem Umfang ausgerottet oder „gehalten“ werden, in dem es zur Mehrung des Reichtums der Imperialisten zweckmäßig erscheint. Es ist jedoch notwendig, auf einige andere Formen des Rassismus aufmerksam zu machen nicht um das Schwergewicht zu verschieben, sondern um das Bild zu vervollständigen. Noch ist der Imperialismus in der Lage, den Rassismus immer wieder aufs neue in vielfältigen Formen hervorzubringen. Es wäre gefährlich, ihn mit spezifischen Erscheinungsformen, wie z. B. dem Rassismus der Nazis, zu identifizieren, einer Form, die heute doch erheblich diskreditiert und damit für die Zwecke des Monopolkapitals zumindest in Europa ungeeignet ist. So darf man nicht übersehen, daß die amerikanische Aggression gegen das vietnamesische Volk ausgeprägte /17/ Vgl. statt vieler den damaligen Rechtsberater Rlbbentrops und derzeitigen Ordinarius für Völkerrecht in München F. Berber, der 1940 jubelte: „Die Neuordnung Europas unter deutscher und italienischer Führung ist bereits voll im Gange“ (Monatshefte für Auswärtige Politik 1940, S. 747). 1942 vertröstete er die unterjochten Völker damit, daß „die Neuordnung der Achsenmächte allen europäischen Völkern den ihnen gebührenden - Hervorhebung von mir B. G. - Lebensraum verspricht“ (Monatshefte für Auswärtige Politik 1942, S. 192). Für ihn waren die Achsenmächte „mitten im Krieg an die Neuordnung des Kontinents gegangen“ und hatten mit dem „Begrifl der Führung“ im „neuen zwischenstaatlichen Leben Europas“ so überholte Grundsätze wie Souveränität abgelöst (Monatshefte für Auswärtige Politik 1942, S. 924) und „für den Existenzkampf ungeeignete westliche demokratische Formen abgeschaftt, wie auch den Marxismus und den Klassenkampf überwunden“ (Monatshefte für Auswärtige Politik 1940, S. 745). /18/ Es sei daran erinnert, daß z. B. Georg Dahm, Verfasser eines heute in der BRD vielzitierten Völkerrechtslehrbuchs noch 1944 die „Schutzstrafe“ der Nazis als eine „Reinigungsoder Ausmerzungsstrafe“ pries, die „ein sittliches und biologisches Reinigungsbedürfnis der Gemeinschaft“ erfüllt (Zeitschrift für Deutsches Recht 1944, S. 3 f.). Er definierte das Volk als „arteigene Gemeinschaft, die auf Abstammung und Rasse beruht“, und lobte die „erbpflegerische Rassenhygiene“ der Nazis, die „fremdrassiges Blut abwehrte“, und warnte vor den besonderen Gefahren, die „vom Judentum“ drohen. Das Eindringen jüdischen Blutes bedeute „eihe gefährliche Zersetzung und Verschlechterung der deutschen Substanz“. Deshalb begeisterte er sich für die antisemitische Gesetzgebung der Nazis (Deutsches Recht, Hamburg 1944, S. 208, 213 f.). rassistische Züge trägt. Die bestialischen Methoden der Kriegführung gegen die sozialistische und demokratische Entwicklung in Indochina sind schon insofern rassistisch gesteuert, als z. B. die Tötung wehrloser Menschen als Ausrottung „gelber Affen“ moralisch gerechtfertigt wird. Darüber hinaus aber führt die USA-Regierung den Krieg auch mit der strategischen Konzeption des Völkermordes, der Ausrottung großer Teile und auch eines ganzen Volkes, wenn es sich nicht dem Diktat der USA-Monopole unterwirft./19/ Der Vernichtung von Menschen und ihrer Lebensbedingungen mit Schädlingsbekämpfungsmitteln liegt eine Ideologie zugrunde, die diese Menschen nicht als Menschen respektiert, sondern als Schädlinge ausgibt. Auf diese Weise wird der amerikanische Durchschnittsbürger auf den Massenmord mit chemischen Kampfstoffen ideologisch vorbereitet, ihm soll überhaupt nicht zum Bewußtsein kommen, daß er sich zum Instrument eines hochorganisierten Völkermordverbrechens machen läßt. Hier finden sich deutlich rassistische Konzeptionen übrigens wieder im trauten Bündnis mit militanten Antikommunismus. Auch wenn man die Aggression Israels, gegen die arabischen Völker genauer untersucht und sich mit der israelischen Okkupationspolitik befaßt, die von den Vereinten Nationen auch wegen ihrer systematischen Verletzung der Menschenrechte ständig verurteilt wird/20/, kann man deutlich die Entwicklung eines kolonialen Rassismus feststellen. Er dient der herrschenden Klasse in Israel nicht nur zur Rechtfertigung territorialer Eroberungen, sondern vor allem zur Vertreibung der einheimischen arabischen Bevölkerung bzw. zu ihrer Ausnutzung als billige Arbeitssklaven. Insoweit unterscheidet er sich nicht von anderen Erscheinungsformen des Rassismus. Eine Besonderheit besteht vielleicht darin, daß hier eine ursprünglich religiöse Familiengesetzgebung zum Instrument einer Rassentrennung und Rassenexklusivität gegenüber der einheimischen Bevölkerung wird, die eine zusätzliche Grenze zwischen der herrschenden Klasse und den arabischen Arbeitssklaven in Israel aufrichtet und ideologisch begründet./21/ Schließlich sind auch nicht die rassistischen Tendenzen zu übersehen, die sich bei der massenhaften Beschäftigung von sog. Fremd- oder Gastarbeitern entwickeln. Es bildet sich hier eine „freiheitlich“ kaschierte Form der Rassendiskriminierung heraus. Sie ist besonders hinterhältig, weil die soziale Diskriminierung in diesem Fall als freiwillig gewähltes Schicksal und als Wohltat ausgegeben wird. Die Fremdarbeiter kommen auf eigenen Wunsch; zwar werden sie ausgeplündert und vielfach in menschenunwürdigen Behausungen gehalten, aber es geht ihnen immer noch besser als zu Hause. Es ist heute schon so, daß z. B. in der Bundesrepublik ganze Wirtschaftszweige im Grunde nur von der Ausbeutung von Fremdarbeitern, die in den niedrigsten Lohnkategorien beschäftigt werden, leben. Imperialistische Bevölkerungspolitiker errechnen ernsthaft, daß z. B. die Wirtschaft in der Bundesrepublik angesichts der eigenen Bevölkerungsentwicklung zukünftig nur mit einem Millionenheer von Fremdarbeitern zu betreiben ist. Demzufolge müssen ständig billige Arbeitskräfte importiert werden. Hier zeichnen sich spezifische soziale ;/19) VgL Pham Van Bach, „Die Völkermordverbrechen der USA-Imperallsten und der siegreiche Kampf des Volkes in Nordvietnam“, in: Die Aggression der USA in Vietnam, Berlin 1969, S. 113 f. /20/ Vgl. Resolution 2535 (XXIV), Resolution 2727 (XXV), die Resolution der UNO-MensChenrechtskommission vom 15. März 1971 und den Untersuchungsbericht des Sonderkomitees A/8089. // Vgl. dazu den Vortrag von Wolfl in der bereits in Fußnote 1 genannten Information 4/1971 „Rassismus Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. 697;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 697 (NJ DDR 1971, S. 697) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 697 (NJ DDR 1971, S. 697)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer fundierten und kritischen Einschätzung des erreichten Standes und der erzielten Ergebnisse bei der Durchführung der operativen Personenaufklärung und -kontrolle die erforderlichen Schlußfolgerungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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